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Qualifikation Prüfer für Waffensachkunde


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Geschrieben

Sachkunde, ansonsten mal suchfunktion benutzen.

Waffen-Sachkunde-Lehrgang selbst durchführen - Allgemein - WAFFEN ...

https://forum.waffen-online.de › Waffen (Allgemein) › Allgemein
 
    27.09.2009 - 19 Beiträge - ‎11 Autoren

    Es wird im Verein eine Prüfungskommision gebildet, einer der Beteiligten hat die "Lizenz für die Abnahme der Sachkundeprüfung" - ist in unserem Fall .... Nicht mehr als ein Mitglied des Ausschusses darf in ... Schießsportverband angehören, können Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen

     

    Gruß D.S.

    Geschrieben

    Nach der Qualifikation wurde gefragt für eine WSK-Lehrgang/Prüfung im Verein:

     

    1. Sachkundig in dem Gebiet, welches geprüft werden soll

    Bsp.: es sollen WSK für Waffenträger geprüft werden, der Prüfer hat nur die WSK für Sportschützen da geht nix

     

    2. Zuverlässigkeit muss gegeben sein

     

    dann kann es los gehen...

    Geschrieben
    vor 42 Minuten schrieb birdbanger:

    für eine WSK-Lehrgang/Prüfung im Verein:

     

    vor 39 Minuten schrieb birdbanger:

    Bei der staatlichen Anerkennung

     

     

    ähm, also da würd ich doch nochmal in der AWaffV nachlesen ..... bevor ich son Murx schreibe.....

     

    ...oder präzisier doch bitte Deine Aussagen!! ...falls Du Dich jetzt missverstanden fühlst.....

    Geschrieben
    vor 1 Stunde schrieb birdbanger:

    Nach der Qualifikation wurde gefragt für eine WSK-Lehrgang/Prüfung im Verein:

     

    1. Sachkundig in dem Gebiet, welches geprüft werden soll

    Bsp.: es sollen WSK für Waffenträger geprüft werden, der Prüfer hat nur die WSK für Sportschützen da geht nix

     

    <...>

     

    dann kann es los gehen...

    "Im Verein" wird sicherlich keine Sachkunde für Waffenträger geprüft, geschweige denn vermittelt.

    Geschrieben

    Vielen Dank erstmal an alle für die Antworten.     Sachbearbeiter(in), bei welcher Behörde müsste der Antrag denn gestellt werden (Wohnort des Ausbilders oder Ort des Lehrgangs)?  Welche Unterschiede gibt es noch zwischen den Voraussetzungen für die Ausbilder für Sportschützen oder Waffenträger?

     

     

     

     

    Geschrieben
    vor einer Stunde schrieb LawAbidingCitizen:

     Wohnort des Ausbilders 

    Die Zulassung eines genehmigten Lehrgangs gilt dann bundesweit.

    Die örtlichen Behörden werden ggf. bei der Prüfung einzelner Punkte, z.B. der Eignung der Unterrichtsräume, herbeigezogen, wenn die Lehrgänge an verschiedenen Orten stattfinden sollen.

     

    vor einer Stunde schrieb LawAbidingCitizen:

    Welche Unterschiede gibt es noch zwischen den Voraussetzungen für die Ausbilder für Sportschützen oder Waffenträger?

    Der Ausbilder für Waffenträger sollte entsprechende Vorkenntnisse haben bzw. selber Waffenträger sein. Das kann z.B. ein (ehem.) behördlicher Waffenträger sein, oder jemand der durch entsprechende Lehrgänge darlegen kann, dass er für diesen Bereich ausreichend qualifiziert ist. Für den Rechts-Teil sieht man dabei gerne Juristen oder Personen mit nachweislicher Ausbildung im relevanten Bereich. Manche Waffenbehörden wollen vielleicht auch weniger sehen.

     

    Siehe hierzu Nr. 7.5.1. und 7.5.3. WaffVwV.

     

     

     

     

    Geschrieben

    Noch eine kurze Frage;

    Wie detailliert sollte der Lehrgangsplan bei der Beantragung aufgestellt werden?

    Reicht es alle Fächer (basierend auf den Fachgebieten des Fragenkatalogs) aufzuführen oder sollten jeweils einzelne Unterpunkte aufgeführt werden?

    Ist es notwendig die Anzahl der Unterrichtsstunden je Fach anzugeben?

     

    Reicht es als erforderliche Lehrmittel ein Skript sowie Unterlagen zum Waffenruhe, entsprechende Waffen, Munition und Dummyrounds bereit zu stellen?

     

    Vielen Dank nochmal

    Geschrieben
    Am ‎02‎.‎03‎.‎2018 um 11:40 schrieb alzi:

     

     

     

    ähm, also da würd ich doch nochmal in der AWaffV nachlesen ..... bevor ich son Murx schreibe.....

     

    ...oder präzisier doch bitte Deine Aussagen!! ...falls Du Dich jetzt missverstanden fühlst.....

    Vielleicht habe ich mich undeutlich ausgedrückt.... für die staatliche Anerkennung als Lehrgangsträger müsste man noch so einiges nachliefern....

     

    Denke ich hab die einschlägigen Gesetze und VO´s gelesen und auch verstanden immerhin hab ich ein Aktenzeichen bei einer oberen Waffenbehörde dieser Republik als anerkannter Lehrgangsträger:rofl:

    Nix für ungut

     

    vor 6 Stunden schrieb LawAbidingCitizen:

    Noch eine kurze Frage;

    Wie detailliert sollte der Lehrgangsplan bei der Beantragung aufgestellt werden?

    Reicht es alle Fächer (basierend auf den Fachgebieten des Fragenkatalogs) aufzuführen oder sollten jeweils einzelne Unterpunkte aufgeführt werden?

    Ist es notwendig die Anzahl der Unterrichtsstunden je Fach anzugeben?

     

    Reicht es als erforderliche Lehrmittel ein Skript sowie Unterlagen zum Waffenruhe, entsprechende Waffen, Munition und Dummyrounds bereit zu stellen?

     

    Vielen Dank nochmal

    Am allerbesten mit der zuständigen Behörde des Bundeslandes in Verbindung setzen...kann die untere, obere oder auch die oberste Waffenbehörde sein je nach Bundesland.

     

    Als Beispiel, was ich bringen musste: Lehrplan ,Lehrmaterial, Ausbildungsmaterial, Arbeitsmittel, Fragebogen, Zeugnismuster, Prüfer und Ausbilder mit entsprechender Quali, etc.

     

    Du musst den "Bescheider" überzeugen, dass Du das Zeug dazu hast, Leute mit und ohne Vorkenntnisse in die Welt der waffenrechtliche Sachkunde zu führen, um es in einem Satz auf den Punkt zu bringen :allesgute:

    Geschrieben
    vor einer Stunde schrieb birdbanger:

    Du musst den "Bescheider" überzeugen, dass Du das Zeug dazu hast, Leute mit und ohne Vorkenntnisse in die Welt der waffenrechtliche Sachkunde zu führen, um es in einem Satz auf den Punkt zu bringen :allesgute:

    So könnte man es ganz einfach gesagt auf den Punkt bringen. :-)

     

    Wichtig ist neben der erforderlichen Qualifikation und dem Nachweis der notwendigen Räumlichkeiten auf jeden Fall auch die Vorlage einer entsprechenden Lehrgangsplanung, aus der sich insbesondere ergibt, wie die Prüflinge vorbereitet werden, wie die Prüfung selbst abläuft incl. Angabe, unter welchen Voraussetzungen der Prüfling besteht, ob er wiederholen kann etc. Hierzu schustert sich jede Waffenbehörde selbst was zusammen.

     

    Genau deshalb verstehe ich nicht, warum nicht endlich bundesweit geltende Vorgaben diesbezüglich gemacht werden, damit die Prüfungen einheitlich ablaufen. Nicht mal bei den Sportschützenverbänden ist dies der Fall ! Letztendlich sollte eine Sachkundeprüfung aber doch wohl überall nach dem selben Muster ablaufen. Geht hier ja nicht um Spielzeug. 

    • 1 Jahr später...
    Geschrieben

    Hallo nochmal,

    leider musste ich das Thema aus beruflichen Gründen erstmal ruhen lassen, will es aber jetzt, wo einige Projekte abgeschlossen sind schnellstmöglich umsetzen.
    Dazu noch eine Frage vorab:

    Entsprechend § 3 Abs 4 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV) muss der Lehrgangsträger einen Prüfungsausschuss bilden.
    Muss dieser zwingend aus mehreren Personen bestehen oder kann man dies alleine durchführen.
    Sofern mehrere Personen benannt werden müssen:
    Was würde das Ausscheiden/ Nichtteilnahme eines der im Antrag zur Zulassung als Mitglied des Prüfungsausschusses benannten Personen für Folgen auf den jeweils durchgeführten Lehrgang haben?

    (Hintergrund ist, dass ich zeitlich, örtlich und bezogen auf die Zielgruppse möglichst flexibel bleiben will.
    Die überwiegende Zahl der Lehrgänge würde ich zunächst für meinen Arbeitgeber durchführen. Dies könnte sich mit der Zeit aber verschieben.
    Somit würde mich die Angabe eines qualifizierten Vorgesetzten oder Kollegen ggfs. einschränken.
    Die Angabe mir privat bekannter qualifizierter Personen hätte den Nachteil, dass diese oft zeitlich gebunden sind und mit mir bzgl. der Sachkundelehrgänge teilweise in einem Konkurrenzverhältnis stehen würden.)

    Viele Grüße

    Geschrieben
    Am 24.3.2019 um 11:18 schrieb LawAbidingCitizen:

    Muss dieser zwingend aus mehreren Personen bestehen

    Ja.

    Am 24.3.2019 um 11:18 schrieb LawAbidingCitizen:

    oder kann man dies alleine durchführen.

    Nein.

     

    Am 25.3.2019 um 12:46 schrieb LawAbidingCitizen:

    Müssen denn zwingend mehrere Personen benannt werden?

    Ja.

     

    Am 24.3.2019 um 11:18 schrieb LawAbidingCitizen:

    Was würde das Ausscheiden/ Nichtteilnahme eines der im Antrag zur Zulassung als Mitglied des Prüfungsausschusses benannten Personen für Folgen auf den jeweils durchgeführten Lehrgang haben?

    Der Lehrgang ist damit nicht ordnungsgemäß durchgeführt.

    Was das für die Zulassung bzw. die Gültigkeit der ausgestellten Lehrgangszeugnisse bedeutet, kann man sich ausmalen.

    Geschrieben
    Am 24.3.2019 um 11:18 schrieb LawAbidingCitizen:

    (Hintergrund ist, dass ich zeitlich, örtlich und bezogen auf die Zielgruppse möglichst flexibel bleiben will.
    Die überwiegende Zahl der Lehrgänge würde ich zunächst für meinen Arbeitgeber durchführen. Dies könnte sich mit der Zeit aber verschieben.
    Somit würde mich die Angabe eines qualifizierten Vorgesetzten oder Kollegen ggfs. einschränken.
    Die Angabe mir privat bekannter qualifizierter Personen hätte den Nachteil, dass diese oft zeitlich gebunden sind und mit mir bzgl. der Sachkundelehrgänge teilweise in einem Konkurrenzverhältnis stehen würden.)

    Vielleicht solltest Du mal darüber nachdenken, warum diese Prüfungen nicht von einer Einzelperson abgenommen werden sollen/dürfen.

    Deine Flexibilität und eventuelle Konkurrenzsitzationen sind da in der staatlichen/behördlichen Betrachtung nichtmal zweitrangig.

     

    Ja, ist doof, aber das ist halt so. Das "Problem" hat jeder, der diese Lehrgänge ordnungsgemäß durchführt. Ausser natürlich die Vereine...

    Geschrieben

    Ich sehe das Betrugsrisiko in dem Bereich und kenne einige Fälle in jüngster Vergangenheit.

    Allerdings denke ich nicht, dass sich dieses Risiko durch die Bildung von Prüfungskomissionen mit mehreren Personen signifikant verringern lässt.


    (Wirksame Maßnahmen wären stichprobenartige Kontrollen bei Lehrveranstaltungen und eine Erhöhung der Teilnahme von Behördenvertretern als Beisitzer in Prüfungen;

    Ggfs. auch einheitliche Prüfungstermine und zentral erstellte schriftliche Prüfungen)

     

    Prinzipiell begrüße ich hohe Zugangshürden in diesem Bereich und finde, dass die Auflagen und Anforderungen insbesondere für Berufswaffenträger hinsichtlich einer Mindestpräzision und stressresistenten absoluten Handhabungssicherheit stark erhöht werden müssten (bzw. erst eingeführt werden müssten, denn bisher gibt es wie bereits von Sachbearbeiterin angemerkt keine einheitlichen Standarts.)

    Geschrieben

    Das zieht sich bei den Berufswaffenträgern aber auch nach Erlangen der Sachkunde wie ein roter Faden durch, auch die VBG/DGUV V23 definieren und fordern keinerlei Mindeststandards hinsichtlich Fähigkeiten und zu erreichenden Mindestleistungen.

     

    Beiden (den Waffenbehörden und der VBG) fehlt es an qualifiziertem Personal, um das beurteilen, überprüfen und nötigenfalls korrigieren zu können.

    Und auf die Polizei sollte man sich hierbei auch nicht unbedingt verlassen. Insofern wird's bleiben, wie es ist und jeder, der sich berufen fühlt und seine Waffenbehörde erfolgreich bequatschen kann, macht halt irgendwie irgendwas und meint, das wäre ausreichend oder das Richtige.  :unknw:

     

    Nicht, dass Du nicht Recht hast, aber ich sehe da seit Jahrzehnten praktisch keine Bewegung und aus vielerlei Richtung (Behörden, Betroffene, Wirtschaftsseite) auch kein Interesse an Bewegung. Das ist Scheisse, ist aber scheinbar so gewünscht.

     

    vor 53 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

    (Wirksame Maßnahmen wären stichprobenartige Kontrollen bei Lehrveranstaltungen und eine Erhöhung der Teilnahme von Behördenvertretern als Beisitzer in Prüfungen;

    Ggfs. auch einheitliche Prüfungstermine und zentral erstellte schriftliche Prüfungen) 

     

    Auch dafür fehlt es an Personal und Qualifikationen. Zumal zentral erstellte Prüfungen noch mehr Gefahr eines Missbrauchs in sich bergen als dezentral erstellte, individuelle Prüfungskonzepte.

     

    vor 54 Minuten schrieb LawAbidingCitizen:

    Ich sehe das Betrugsrisiko in dem Bereich und kenne einige Fälle in jüngster Vergangenheit.

    Allerdings denke ich nicht, dass sich dieses Risiko durch die Bildung von Prüfungskomissionen mit mehreren Personen signifikant verringern lässt. 

    

    Doch, durchaus. Durch die größere Zahl der eingebundenen Personen erhöht man den sozialen Druck und aus mehr Mitwissern/Mittätern folgt deine Erhöhung der Wahrscheinlichkeit eines Bekanntwerdens von illegalen Machenschaften.

    Geschrieben (bearbeitet)

    Mit Bequatschen ist es jedenfalls bei meiner zuständigen Behörde nicht getan.

    Vielmehr mit ausführlichem Konzept und persönlicher Überprüfung und Genehmigung der Lehrmaterialien und Unterrichtsräume inkl. Begehung + Kosten im 4 stelligem Bereich alleine für den Genehmigungsprozess.

    Kosten für Lehrmaterial und dergleichen machen das Unterfangen schnell wirtschaftlich eher unattraktiv, insbesondere wenn man das Risiko hinzuzieht, das sich aus der Abhängigkeit von der Prüfungskomission ergibt.

    Verlässt ein Mitglied die Prüfungskomission irgendwann z.B. wegen Rente, Arbeitsplatzwechsel, Umzug oder anderen Gründen, auf die man keinen Einfluss hat, kann man den Prozess wohl gleich nochmal starten.

     

    Nicht dass es etwas ändern dürfte aber da wir hier diese Themen diskutieren:

    Folge davon wird wahrscheinlich sein, dass neue seriöse Anbieter nicht in den Markt eintreten und die Kurse weiterhin meist in bekannter Qualität zu Mindestkonditionen durchgeführt werden.

    Wenn man die Qualität tatsächlich wirksam verbessern will geht das primär über konkrete und anspruchsvollere Vorgaben zu den Kursen und Prüfungen, die alle (auch die jetzt am Markt befindlichen Anbieter) betreffen müssen sowie über Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Berufswaffenträger.

    (Einige Unternehmen haben diese intern, i.d.R. auf Druck oder als Vertragsbestandteil mit dem Auftraggeber.

    Ansonsten dürfte sich die Zahl der selbst gestellten Auflagen über das rechtlich bedingte Mindestmaß überschaubar halten.)

     

    Bearbeitet von LawAbidingCitizen
    Geschrieben
    Am 29. März 2019 um 13:58 schrieb LawAbidingCitizen:

    insbesondere wenn man das Risiko hinzuzieht, das sich aus der Abhängigkeit von der Prüfungskomission ergibt.

    Verlässt ein Mitglied die Prüfungskomission irgendwann z.B. wegen Rente, Arbeitsplatzwechsel, Umzug oder anderen Gründen, auf die man keinen Einfluss hat, kann man den Prozess wohl gleich nochmal starten.

    Das würde ich bei der genehmigenden Waffenbehörde ansprechen und ein Vorgehen zm "Austausch" zugelassener Prüfer schriftlich festhalten.

    Das sollte sich auf eine Überprüfung der Person ind Eignung des Prüfers beschränken lassen können.

     

    Am 29. März 2019 um 13:58 schrieb LawAbidingCitizen:

    Wenn man die Qualität tatsächlich wirksam verbessern will geht das primär über konkrete und anspruchsvollere Vorgaben zu den Kursen und Prüfungen, die alle (auch die jetzt am Markt befindlichen Anbieter) betreffen müssen sowie über Vorgaben zur Aufrechterhaltung der Qualifikation für Berufswaffenträger.

    Schön wäre es, jedoch sehe ich das als recht unwahrscheinlich an, da das letztendlich nur Kosten sind, die praktisch kein Kunde bezahlt. Zumidnest nicht aus dem Bereich der Berufswaffenträger, denen der Arbeitgeber die Lehrgangskosten bezahlt.

     

    Bei bestehendem Eigeninteresse und/oder aus eigener Tasche bezahlten Lehrgängen sieht das etwas anders aus, das sind prozentual aber relativ wenige Teilnehmer.

     

    Am 29. März 2019 um 13:58 schrieb LawAbidingCitizen:

    Einige Unternehmen haben diese intern, i.d.R. auf Druck oder als Vertragsbestandteil mit dem Auftraggeber.

    Das dürften aber eher homöopatische Mengen sein. Die meisten scheitern ja schon an den gesetzlichen/genossenschaftlichen Mindestanforderungen. 

     

    Am 29. März 2019 um 13:58 schrieb LawAbidingCitizen:

    Kosten für Lehrmaterial und dergleichen machen das Unterfangen schnell wirtschaftlich eher unattraktiv

    Es ist halt die Frage, was man damit erreichen will:

     

    Gewinnerzielungeabsicht als kommerzieller Drittanbieter?

    Schaffung von ausreichend qualifiziertem Mitarbeiternachwuchs für den Eigenbedarf und ggf. ein paar Partnerinternehmen?

    Interesse an der "Schaffung" von wirklich praxisnah sachkundigen Personen, also eher der ideelle Ansatz?

     

    Daraus ergeben sich dann halt unterschiedlice Anforderungen an die Wirtschaftlichkeit.

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