Zum Inhalt springen
IGNORED

Umzug nach Schottland (Was mich ich mit meinen deutschen Waffen, Jagdschein, was gibts vor Ort)


XXL

Empfohlene Beiträge

Am 14.11.2017 um 08:31 schrieb Sachbearbeiter:

Ein EFP reicht doch vollkommen aus für eine Waffe, denn die werden ja innerhalb der EU-Länder und Schengenstaaten als gleichwertig anerkannt. Wenn jemand umzieht, kann ja der neue Staat einen frischen EFP ausstellen.

Das stimmt so nicht. Der EFIP berechtigt dich zum Transport der Waffe im europäischen Ausland zum Zwecke der Ausübung des Schießsports. In Frankreich brauchst Du dafür zusätzlich eine Einladung des Vereins bzw. eine Vereinsmitgliedschaft, wobei nicht ganz klar ist ob letzteres eine Einladung ersetzt.

 

Der EFIP berechtigt nicht zum Verwahren der Waffen an einem ausländischen Wohnort. Du kannst deine Waffe vorrübergehend in einem Hotel aufbewahren, das wäre dann noch durch den Transport gedeckt. Hingegen ist für die Aufbewahrung an einem Wohnort eine waffenrechtliche Erlaubnis des Gastlandes erforderlich.

 

Diese kann man auch bekommen in Frankreich, wenn die Vereine mitspiele (Tire controle). Mein Verein hat mich, trotz Mitgliedschaft, nur verdeckt schießen lassen und nicht ins Schießbuch eingetragen. Auch wollte man nicht, dass ich die Prüfung ablege und an den 3 Tire controle teilnehme, aus rechtlicher Unsicherheit. Aber auch mit einer französischen waffenrechtlichen Erlaubnis hätte ich nicht ohne weiteres meine deutschen Waffen in Frankreich aufbewahren dürfen, sondern hätte mir neue anschaffen können/müssen.

 

Nochmal, wir reden hier von Grauzonen, weder die deutsche noch die französische Behörde waren sich wirklich über das saubere Vorgehen im Klaren. Daher kann ich auch nicht definitiv sagen was geht oder was nicht geht. Ich kann lediglich über mene Erfahrungen berichten.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

vor 4 Stunden schrieb Kai:

... Die deutsche Behörde hat mir eine Ausfuhr der Waffen nahegelegt. ...

Also früher gab es über die BAFA die Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" für die Dauer von (zunächst) 2 Jahren.

Dies gab es bezüglich Nicht-EU-Ländern wie Norwegen und habe ich auch so beantragt.

Damit kannst Du die Waffen dann mal in dem einen und mal in dem anderen Land sportlich oder jagdlich einsetzen und damit die Voraussetzungen für die Erfüllung der Besitzerlaubnisbedingungen schaffen.

Ob es diese Möglichkeit der "wiederholten Ein- und Ausfuhr" auch für EU-Länder gibt, weiß ich jetzt nicht.

Eine permanente Ausfuhr hingegen, wie es Dir die deutsche Behörde vorgeschlagen hat/nahegelegt hat, würde dann wohl mit dem Aufrechterhalten der Besitzerlaubnis (dt. WBK) nicht mehr vereinbar sein.

 

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

  • 2 Wochen später...

Nachdem, ich von einem anderen User gefragt wurde ob ich inzwischen mehr weiss, dachte ich ich schreibe meine Antwort auch hier rein. Eventuell interessiert es ja auch andere.

Zitat

 

Ich hab noch nicht alles rausgefunden. Ich habe inzeischen mal bei nem Schuetzenverein vorbei geschaut, mit der Behoerde telefoniert und einen Arbeitskollegen gefunden der jagen geht.

 

 

 

Also alles in allem deutlich nerviger als in Deutschland wie ich finde.

 

 

 

Shotgun geht einfacher als Firearms (alles andere). Das ist eine Muss Regel, dh die Behoerde muss dir eine erteilen ausser sie findet etwas das dagegenspricht. Firearm ist eine Kann Regel, dh du musst aehnlich wie in Deutschland eine Art Beduerfnissnachweis bringen. Das kann Jagen oder Sportschiessen sein.

Einer der groessen Unterschiede ist das du jemanden finden musst der fuer dich buergt (2 Leute fuer Firearms). Das muss jemand sein der unbescholten ist und dich schon lange kennt. Die Dame von der Behoerde meinte, dass es ein UK-Buerger sein muss, auf keinen Fall ein Verwandter. Ich habe ihr gesagt, dass das schwer wird, da ich ja erst 2 Monate hier lebe. Sie meinte, dass in dem Fall auch jemand wie ein Schieslehrer oder aehnliches gehen wuerde.

Dann gibts noch so Kleinkram wie Nachweis sicherer Aufbewahrung. Die machen hier einen kompletten Backgroudcheck mit dem Arzt mit dem du registriert bist (funktioniert ganz anders hier das Gesundheitssystem), dafuer wird die Schweigepflicht aufgehoben. In wieweit die bei mir irgendwelche Infos bekommen ist natuerlich fraglich.

Laut Aussage der Behoerde bringen mir meine deutschen Erlaubnisse garnichts, auch mein Europaeischer Feuerwaffenpass nicht.

 

 

 

Ich habe gefragt wie lange das ganze dauert wenn ich die ganzen Sachen zusammen habe. Laut der Behoerdenmitarbeiterin ist die offizielle Angabe fuer Schottland wohl 16 Wochen, Sie meinte aber dass wenn man es nach einem halben Jahr hat, man sich gluecklich schaetzen kann das es schnell ging. Sie meinte, dass das in meinem Fall wahrscheinlich eher laenger dauern wird, da Sie ja keine Informationen wie Strafregister, Arzt etc haben und das aus Deutschland erfragen muessen.

Wegen Verbringung eigener Waffen meinte Sie, dass ich das am besten ueber einen Haendler mache. Aber natuerlich erst, wenn der Prozess durch ist.

 

 

 

Alles in allem nicht wirklich geil wie ich finde.

Ich weiss noch nicht wie lange ich hier bleibe, werde mich aber vermutlich bald damit beschaeftigen den ganzen Kram zusammen zu tragen.

 

 

 

Gruss,

Arne

 

 

Falls es wen interessiert, hier gibt es den Antrag online:

 

http://www.scotland.police.uk/assets/pdf/138327/138331/201-application-form?view=Standard

 

Fuer mich als Deutschen etwas irritierend ist die Abfrage der ethnischen Gruppe, ist hier aber wohl ganz normal, musste ich bei meiner Arzt Anmeldung zB auch ausfuellen.

 

 

Bearbeitet von XXL
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.