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IGNORED

Neuregelung zur Aufbewahrung und Tresorkauf


Tier911

Empfohlene Beiträge

Hallo Forum,

 

bei mir steht der Kauf eines Tresors an und bin sehr verunsichert welche Anforderungen die Neuregelung der Aufbewahrungsvorschriften an Tresore stellen.

 

Bei mir werden nicht mehr als 5 LW und nicht mehr als 5 KW über die Jahre zusammenkommen. Ich plane deshalb einen Tresor der Norm EN 1143-1  Widerstandsgrad 0/N mit einem Gewicht von ca. 160 kg zu kaufen.

 

Verankern wird aufgrund von "Pfusch am Bau" weder in der Wand noch im Estrich möglich sein. Den Tresor möchte ich nur hinstellen und gut sein lassen.

 

Meine Behörde hat ein Merkblatt zur Waffenrechtsaufbewahrung rausgegeben. Es heißt darin "Widerstandsgrad 0: Gewicht unter 200kg oder mit einer gleichwertigen Verankerung mit mehr als 200kg Abrissgewicht".

Muss jetzt echt gestehen, ich versteh den Satz nicht...

https://www.regensburg.de/sixcms/media.php/206/merkblatt-aufbewahrung-waffen-munition.pdf

 

Wie ist es dann eigentlich bei einem Widerstandsgrad 1 mit einem Gewicht von unter 200 kg? Muss dieser verankert werden.

 

Vielen Dank für Eure Antworten!!!

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"0er" unter 200kg Eigengewicht bis 5 KW, über 200kg bis 10 KW. Mittels Verankerung einen 0er über die 200kg "Abreißgewicht" zu bringen ist die bisherige Regel um bis zu 10 KW lagern zu dürfen. Diese Regel taucht in den neuen Texten nicht mehr auf. Nix genaues weiß man aber nicht. Beim "1er" ist derzeit weder eine Verankerung noch ein Mindestgewicht vorgeschrieben. Mein 1er wiegt 165kg und ist derzeit auch nicht verankert. Wer Den Schrank dort wegschafft , hat ihn aber auch wirklich verdient ;-)

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Aktuell kannst Du sogar noch einen A für die 5 Langwaffen und einen B für die 5 Kurzwaffen anschaffen. Bis 5 KW ist das Gewicht des B sogar egal. Auch wenn es immer wieder hier diskutiert wird, verankert werden muss nix, wenn Du in einem B nicht mehr wie 5 KW lagern möchtest (mit Verankerung 10).

 

0 und höher hat eben den Vorteil, das die Mengenbeschränkung und die Vorgabe der Trennung von Waffe und zugehöriger Munition nicht mehr existiert.

 

Habe mir selbst noch einen A und einen B auf Reserve gekauft, sollte das neue Gesetz wie geplant in Kraft treten. Keiner meine aktuell genutzten A und B-Schränke ist verankert und keiner wiegt über 100 kg. Wenn man nur zur Miete wohnt und kein Eigentum hat, also auch mal ein Umzug anstehen kann, sollte man sich sehr genau überlegen ob man sich einen 0er oder 1er mit entsprechendem Gewicht zulegt.  

Bearbeitet von Rene2109
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Wenn man sich kennt und weis; man möchte nicht anhäufen / horten; aber vielleicht hochwertige Sachen haben:

Was ist nun so problematisch, sich einen verdammten Ier knapp über 200 kg (mit EL-Schloß) ohne Befestigungsgedanken hinzustellen ?

Dann hätte man erstmal seinen Frieden & könnte "Bereitschaftsmuni" im Magazin neben eine Waffe packen und optimistisch die Zukunft auf sich zu kommen lassen.

Wenn mehr (Gewicht / Brandschutz F60...) nicht geht; muß das so genügen

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vor 45 Minuten schrieb Rene2109:

Aktuell kannst Du sogar noch einen A für die 5 Langwaffen und einen B für die 5 Kurzwaffen anschaffen.

Es genügt sogar ein A-Schrank mit B-Innenfach, wenn Du keine Schränke stapeln willst.

Wenn ein solcher Schrank vor dem Inkrafttreten neuer gesetzlicher Regularien angeschafft wurde, besteht ein zeitlich unbegrenzter Bestandsschutz für die weitere ausreichende Verwahrung Deiner Waffen.

 

CM

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vor 14 Minuten schrieb Pi9mm:

 

Was ist nun so problematisch, sich einen verdammten Ier knapp über 200 kg (mit EL-Schloß) ohne Befestigungsgedanken hinzustellen ?

Kosten, Gewicht, Platz.

 

Nicht jeder hat Lust, für nebensächliches wie die Aufbewahrung, überobligatorisches zu leisten, wenn das Geld ebenso in anderes Zubehör oder Munition investiert werden kann.

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Das ist nicht nebensächlich; das ist die Hauptsache.

Die Sachen sind teuer; und nich sooo leicht zu bekommen, wie Anderes, was man kaufen kann.

Oder Stellt man einen teuren Wagen auch blos in der Einfahrt, oder im Carport ab ?

Oder lässt eine wertvolle Sammlung X halbherzig rumgammeln ?

 

 

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Schon; wenn man von freiheitlichen Aspekten ausgeht; die wir nicht haben.

Aber ich liebe meinen Kram (tat es zumindest mit dem jeweilig Vorhandenem).

Daher gehörte eben eine entsprechende Aufbewahrung; also Bewahren, dazu.

 

Das Bewahrungsgelass diente auch immer universell für andere Dinge (und wenns nur wertlose Fotos / Papiere waren); die (z. B. auch vor Feuer) bewahrt werden sollten.

Das sollte halt nicht in fremde Hände gelangen können.

Bearbeitet von Pi9mm
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