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IGNORED

Perkussionsrevolver, Bündelrevolver


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Geschrieben

Wer ist vertraut mit den §§ des WaffG rund um Perkussionsrevolver und Bündelrevolver?

Welche §§ sind hier bitte u.a. wichtig bzgl. Erwerb, Waffenaufbewahrung und evtl. auch 2/6 Regelung?

 

Gruß und Danke im Voraus

 

IMI

Geschrieben
vor 2 Stunden schrieb IMI:

Wer ist vertraut mit den §§ des WaffG rund um Perkussionsrevolver und Bündelrevolver?

Das WaffG unterscheidet bei den Perkussionskurzwaffen nur zwischen ein- u. mehrschüssig und nur für letztere besteht (bisher!) eine Registrierungspflicht.

Man könnte "der Gerät" als "Perkussionsrevolver" unter sportlichem Bedürfnis auf die gelbe WBK (neu) erwerben.

Der Haken an der Sache wäre die tatsächliche sportliche Verwendbarkeit und es soll SBs in den Behörden geben, die schon mal googeln, was genau das eigentlich ist, was sie da eintragen sollen.

Spätestens da könnten dann berechtigte Zweifel aufkommen.

 

CM :rolleyes:

Geschrieben

Waffengesetz (WaffG)
Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

Waffenliste

Unterabschnitt 2: 
Erlaubnisfreie Arten des Umgangs 

 

1. 
Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz 

 

...

 

1.7 
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
1.8 
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; 
1.9 
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist; ...

 

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/anlage_2.html

 

Fallen da auch Bündelrevolver wie der von mir oben verlinkte darunter?

 

vor 10 Stunden schrieb IMI:

 

Geschrieben

Ein Bündelrevolver ist nix anderes als ein Revolver bei dem die

Kammern der Trommel verlängert sind und gleichzeitig als Lauf dienen.

Wenn es so einen Bündelrevolver mit Perkussionszündung gibt und

er in irgendeine Sportordnung passt dann geht er auf die Gelbe (neu).

Ansonsten ist die Wunderwaffe ein Fall für Grün mit Voreintrag oder

für das rote Büchlein.

 

oswald

Geschrieben
vor einer Stunde schrieb IMI:

1.7 
einläufige Einzelladerwaffen mit Zündhütchenzündung (Perkussionswaffen), deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

Ist es eine einläufige Einzelladerwaffe? Nein.

vor einer Stunde schrieb IMI:

1.8 
Schusswaffen mit Lunten- oder Funkenzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

Hat es eine Lunten- oder Funkenzündung (Erg. = Steinschloss)? Nein.

vor einer Stunde schrieb IMI:

1.9 
Schusswaffen mit Zündnadelzündung, deren Modell vor dem 1. Januar 1871 entwickelt worden ist

Hat es eine Zündnadelzündung? Nein.

 

Sorry, ich verstehe den Sinn Deiner Frage nicht.

 

CM :confused:

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