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IGNORED

Waffensachkundeprüfung BDS Bayern


Da Oichinga

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  • Hallo zusammen, vielleicht weiß hier jemand über eine angebliche Änderung ab 01.2017 in Bezug auf Waffensachkundeprüfung? Ein Kollege von mir ist seit Oktober auch unter die sportschützen gegangen und wollte jetzt die Prüfung machen. Der Prüfer hat ihm heute per Telefon die Prüfung verweigert, da angeblich seit 1.1.2017 eine Mitgliedschaft von mindestens 10 Monaten im Verband gefordert wird :rtfm: Ich kann nichts darüber im Netz finden... Kommt mir irgendwie spanisch vor...
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Nach der BDS Ausbildungsordnung ist es erforderlich, daß der Prüfling bereits mindestens 6 Monate schießsportlich mit erlaubnispflichtigen Waffen in einem Verein aktiv ist. Das gilt für die Sachkundeprüfung durch den BDS bzw. seine Landesverbände (Nachzulesen BDS Bundesverband / Website/ Sporthandbuch Allgemein/Ausbildungsordnung).

Wie dies in anderen Verbänden oder "freien Prüfungsveranstaltern" ist, entzieht sich meiner Kenntnis.

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Wolltest du jetzt wissen, warum es deinem Kollegen so ergangen ist, oder wolltest du was aus deiner Jugend erzählen?

Da könnte ich auch noch tolle Sachen beitragen, aber es interessiert heute niemanden mehr, dass ich eine Waffe bei Neckermann aus dem Katalog hätte bestellen  können....

Bearbeitet von jaegerpeter
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Ähem - wieso sollte ein Verband für Sachkundeprüfungen "zuständig" sein? Den Sachkundeunterreicht kann jede Insititution abhandeln und wenn von der jeweils zuständigen Waffenbehörde "lizenziert", also akzeptiert, dann gilt die bestandene Prüfung bundesweit als eben bestanden. Es mag sein, daß außer den Verbänden niemand Interesse daran hat, solche Kurse zu veranstalten, aber das ist eine andere Frage. Ich habe seinerzeit den von einem Schützenverein angebotenen und veranstalteten Zweitageskurs besucht. Bei der Prüfung war ein Vertreter der örtlich zuständigen Waffenbehörde zur "Kontrolle" anwesend und das wars. Damals war ich in keinem Schützenverein, die Prüfung selbst natürlich überall anerkannt.

Solange nicht durch eine Rechtsverordnung z.B. den Verbänden die alleinige Kompetenz für derartige Prüfungen zugewiesen ist, haben diese damit grd. nichts zu tun. Die Sachkunde ist, wie es im WaffG steht, gegenüber der Behörde bei Beantragung der Erlaubnis nachzuweisen und finis.

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Die Frage galt der Prüfung beim BDS. Es war zu keiner Zeit die Rede davon, dass ein Verband für die Sachkundeprüfung zuständig sei.

Für den BDS gilt die Ausbildungsordnung, die ist neu und fordert.....(siehe mein Beitrag von gestern 18.51 Uhr).

 

Da ist es völlig Wurscht, ob Oichinga die Prüfung früher schon nach zwei Monaten ablegen durfte, oder "jede andere Institution" diese Prüfung abnehmen darf.

Die allermeisten Probleme entstehen heute, weil niemand mehr richtig zuhört oder lesen und verstehen will. So gleitet fast jeder Beitrag hier nach drei oder vier Posts ins Off Topic.

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Deine Kritik, so berechtig sie grds. auch ist, geht hier fehl. Der OP schrieb:

Der Prüfer hat ihm heute per Telefon die Prüfung verweigert, da angeblich seit 1.1.2017 eine Mitgliedschaft von mindestens 10 Monaten im Verband gefordert wird  "

Also geht es doch darum, was der Verband sich anmaßt. Was hat der Verband mit der Fachkundeprüfung zu tun - wenn er sie nicht selbst veranstaltet, abhält, abnimmt?

 

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vor 1 Stunde schrieb MarkF:

Also geht es doch darum, was der Verband sich anmaßt. Was hat der Verband mit der Fachkundeprüfung zu tun - wenn er sie nicht selbst veranstaltet, abhält, abnimmt?

Wenn er sie selbst abhält kann der fast machen was er will. Wir haben im Verein ein Mitglied das früher in der Sicherheitsbranche Selbstständig war und auch Sachkunde, auch für Bewacher , abgehalten hat. Macht er jetzt bei uns im Verein auch wenn sich mehrere Leute finden. Seit kurzem darf er auch Standaufsichtenlehrgänge abhalten. Bei dem Kostet die Sachkunde glaub 80 Euro und die Standaufsicht 15 Euro. Finde ich ok, die Preise. Dafür setzt er die Termine wie es den Leuten passt.

 

Peter

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Vielleicht sollten wir erst mal die Ausgangssituation klären.

Es geht also um eine Sachkundeprüfung, die der BDS (bzw dessen Unterorganisationen/Mitglieder) selbst in Bayern abnimmt? Und für die der BDS nur Prüflinge mit einschlägiger praktischer Erfahrung zuläßt bzw. dies seinen Mitgliedern vorschreibt?

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vor 18 Stunden schrieb MarkF:

Deine Kritik, so berechtig sie grds. auch ist, geht hier fehl. Der OP schrieb:

Der Prüfer hat ihm heute per Telefon die Prüfung verweigert, da angeblich seit 1.1.2017 eine Mitgliedschaft von mindestens 10 Monaten im Verband gefordert wird  "

Also geht es doch darum, was der Verband sich anmaßt. Was hat der Verband mit der Fachkundeprüfung zu tun - wenn er sie nicht selbst veranstaltet, abhält, abnimmt?

 

Es war nicht der Verband der sich das anmaßt, sondern dieser Prüfer... Meine Frage war auch nur ob jetzt grundsätzlich diese 10 Monaten Wartezeit gefordert werden! Hätte ja sein können 

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