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IGNORED

Jet Protector-auf einmal Anscheinswaffe?


rüdiger400

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Sportwaffen Schneider bietet einen Jet Protector an und schreibt es handelt sich um eine Anscheinswaffe? Also doch nix führe?

Was denn nun?

 

http://www.sportwaffen-schneider.de/product_info.php/cPath/56_396_2227/products_id/30813

 

- Die Benutzung ist nur auf befriedetem Gelände erlaubt.
- Außerhalb befriedetem Gelände greifen die Bedingungen des Anscheinsparagraphen.
- Siehe: Waffengesetz Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4)
- Begriffsbestimmungen
- Abschnitt 1: 1.6 Anscheinswaffen

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hallo,

direkt vor den von dir zitierten zeilen steht folgendes:

 

Rechtliche Einstufung zum Trainingsmagazin: 

 

ich würde das mal so deuten: mit dem normalen pfeffer -  magazin ist das ein tierabwehregerät - lt. bka bescheid und damit keine anscheinswaffe........

 

mit wasserkartusche ist das ein gegenstand zum verschiessen von flüssigen "geschossen".........und eben KEIN tierabwehrgerät......!

 

handgunner.

 

 

 

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vor 5 Stunden schrieb Handgunner:

hallo,

direkt vor den von dir zitierten zeilen steht folgendes:

 

Rechtliche Einstufung zum Trainingsmagazin: 

 

ich würde das mal so deuten: mit dem normalen pfeffer -  magazin ist das ein tierabwehregerät - lt. bka bescheid und damit keine anscheinswaffe........

 

mit wasserkartusche ist das ein gegenstand zum verschiessen von flüssigen "geschossen".........und eben KEIN tierabwehrgerät......!

 

handgunner.

 

 

 

Und das flüssige Pfeffer (deffinitiv gefährlicher als harmloses Wasser) ist kein Geschoss?

Das verstehe wer will, aber bekanntlich schützt ja angeblich "Unwissenheit vor Strafe nicht" würde mich nicht

wundern wenn dem ersten die Protectoren weggenommen werden und per Strafbefehl (wie praktisch braucht man keinen

ordentlichen Prozess) eine gepfefferte Geldstrafe zugesendet wird bei gleichzeitiger Vorstrafe-"wie Geil".

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rüdiger 4000,

 

es geht hier nicht um gefährlich oder ungefährlich- es geht ausschliesslich darum, dass das bka die pfeffer - version als tierabwehrgerät deklariert  und deren mitführen "freigestellt" hat. für die version gibts einen entsprechenden bescheid, aber auch nur für die !

 

die wasser version hat diese freistellung nicht und das "gerät" ähnelt halt einer kurzwaffe - damit ist das ding nicht freigestellt. darauf weisst der händler ausdrücklich hin - TRAININGSMAGAZIN......

 

wer die erklärung verstehen will, tut das - wer nicht will. lässt´s einfach bleiben......

 

handgunner

 

Bearbeitet von Handgunner
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vor 16 Stunden schrieb Handgunner:

rüdiger 4000,

 

es geht hier nicht um gefährlich oder ungefährlich- es geht ausschliesslich darum, dass das bka die pfeffer - version als tierabwehrgerät deklariert  und deren mitführen "freigestellt" hat. für die version gibts einen entsprechenden bescheid, aber auch nur für die !

 

die wasser version hat diese freistellung nicht und das "gerät" ähnelt halt einer kurzwaffe - damit ist das ding nicht freigestellt. darauf weisst der händler ausdrücklich hin - TRAININGSMAGAZIN......

 

wer die erklärung verstehen will, tut das - wer nicht will. lässt´s einfach bleiben......

 

handgunner

 

Das "Ding" sieht aber auch ohne "Trainingspatrone" mit der "Pfefferkartusche" zumindest in Entfernung von einigen

Metern auch aus wie eine "Kurzwaffe".

Also sehr ich mich auch bemühe ich kann und will es nicht verstehen, weil Begründung s.oben.

Ich gehe davon aus das für das Teil entweder ein Verbot kommt oder es ebendfalls "den kleinen Waffenschein" unterstellt

wird also nix frei führen!

Warum das so ist bis jetzt ist mit den Dingern noch nicht viel passiert, daß könnte sich schlagartig ändern wenn damit

ein Polizist "außer Gefecht" gesetzt wird.

Ich gehe davon aus das ein Großteil der Polizisten nichts oder kaum etwas über die Existenz dieser Teile weis sonst

wäre schon lange eine Verbotsforderung gekommen, weil die immer Angst haben das frei erhältliche Waffen oder

Waffenähnliche Teile gegen sie selbst verwendet werden- wenn es nach der Mihalic von den Grünen gehen würde

wären auch CS/CN und Pfeffersprays entweder verboten oder in irgendeiner Art "erlaubnispflichtig".

Auch ein Großteil der Bürger kennt die Protectoren nicht, die meisten kleinen Waffenläden haben die nicht, oder

der Verkäufer empfiehlt gleich Pfefferspray oder Gaspistole!

Schade wird man wohl bald am besten nur noch in der Tasche losen Cayenne Pfeffer mitführen und diesem einen

Hund oder pot.Angreifer entgegenwerfen, hat auch den Vorteil das man bei "Leibesvisitationen" die wohl bald nicht die

Ausnahme sondern die Regel darstellt, nichts gibt an Metall/Knubbel/Plastik usw. was anzuzeigen oder zu "ertasten" gibt, wäre nur eine kleine Lektion wenn sich der Kontroletti hinterher irgendwie mal in die eigenen

Augen greift....

Bearbeitet von rüdiger400
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vor 22 Stunden schrieb Handgunner:

hallo,

direkt vor den von dir zitierten zeilen steht folgendes:

 

Rechtliche Einstufung zum Trainingsmagazin: 

 

ich würde das mal so deuten: mit dem normalen pfeffer -  magazin ist das ein tierabwehregerät - lt. bka bescheid und damit keine anscheinswaffe........

 

mit wasserkartusche ist das ein gegenstand zum verschiessen von flüssigen "geschossen".........und eben KEIN tierabwehrgerät......!

 

handgunner.

 

 

 

Ich müsste mich doch sehr täuschen, wenn der Anscheinsparagraph von der Einstufung des Gegenstands als Waffe abhängt. Der ganze § 42a ist systemwidrig, da viele der Gegenstände garnicht unter das WaffG fallen und der 42a damit eigentlich auch keine Anwendung finden kann. Tut er aber trotzdem... Beispiel: Faschings-Knifte.

Und eine Flüssigkeit ist natürlich kein Geschoss!

 

Insofern unterliegt der Jet Protector dem Anscheinsparagraphen. Ich persönlich würde ihn im Zweifelsfall als solche einstufen bzw. vor dem Führen schriftlich bei der Waffenbehörde anfragen.

Den BKA Bescheid kenne ich nicht. Sollte der aber ein Führen einer Version gestatten, sehe ich keinen Grund, warum es in einer anderen Version (ohne erhebliche optische Änderungen) nicht so sein sollte.

Bearbeitet von MaddinPSG
Ergänzung
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Ich habe mir den Feststellungsbescheid des BKA auf der dortigen Website gerade einmal durchgelesen.

 

Vom BKA geprüft und bewertet wurden der Jet Protector JPX einmal als Tierabwehrgerät und zum anderen als Behördenversion als Selbstverteidigungsgerät.

 

Bei beiden Versionen wurde nur die Griffstücke und die Wechselkartusche mit dem Wirkstoff OC untersucht bzw. betrachtet.

 

Die Übungskartusche wurde nicht betrachtet, und folglich auch nicht bewertet.

 

Im Ergebnis wurde die Version für die Tierabwehr als nicht dem WaffG unterlegen bezeichnet, die andere Version dagegen als verboten, da es eine Laserzieleinrichtung enthält.

 

Nach meiner Auffassung ist die Trainingseinheit deshalb nicht führbar, weil sie schlicht nicht mit betrachtet wurde, und es daher auch keine Freigabe dafür vom BKA geben kann. Mit Logik hat das ganze nichts zu tun, sondern nur mit der Formalität eines Feststellungsbescheides des LKA.

Wenn ich die Tierabwehrversion in der getesteten Konfiguration bei mir trage, kann ich mich mit Fug und Recht auf den Feststellungsbescheid des LKA stützen. Bei der Übrungskartusche dagegen müsste dich darauf hoffen, dass die beurteilende Instanz das hinnimmt, dass diese nicht anderns zu bewerten ist als die Pfefferpatrone. Einen belastbaren Anspruch habe ich dann aber nicht...

 

Bearbeitet von deteP
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Gerade mit BKA telefoniert.

 

Der Feststellungsbescheid vom 12.12.2007 sowie vom 06.12.2011 ist nach wie vor gültig.

 

Das Teil ist nicht als Anscheinswaffe eingestuft.

 

Inwieweit das für die Übungspatrone gilt ist mir unbekannt, ist aber auch egal.

 

Geht doch keiner mit Platzpatronen auf Sauenjagd.

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Am ‎03‎.‎01‎.‎2017 um 12:58 schrieb Handgunner:
vor 1 Stunde schrieb root4y:

Falsch, hast du bei der Sachkunde nicht aufgepasst

 

 

WaffG:
Geschosse im Sinne dieses Gesetzes sind als Waffen oder für Schusswaffen bestimmte
3.1
feste Körper,
3.2
gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen

 

Keine Ahnung, was man in der Sachkunde so alles erzählt. In der Regel (und so auch bei meiner) werden die von rechtlichen Laien gehalten. Und das merkt man hin und wieder auch.

 

@Terrex

dito

 

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vor 25 Minuten schrieb MaddinPSG:

... gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen

 

Damit wäre der JetProtector raus, denn der Wirkstoff wird nicht in einer Umhüllung verschossen, sondern unmittelbar freigesetzt.

Somit entfällt auch für den Wirkstoff die Definition "Geschoss".

 

CM

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