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WaffG > Anlage 2 > Sind Pistolen mehrschüssige Kurzwaffen?


Mosi1991

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Hallo,

 

ich bin auf einen Text gestoßen:

http://www.buzer.de/gesetz/5162/a71300.htm

 

1.2.5. mehrschüssige Kurzwaffen sind, deren Baujahr nach dem 1. Januar 1970 liegt, für Zentralfeuermunition in Kalibern unter 6,3 mm, wenn der Antrieb der Geschosse nicht ausschließlich durch den Zündsatz erfolgt;

 

Ist dies der Grund weshalb zb. 5,7 x 28 mm verboten ist?

Bzw. trift das nicht auch auf alle KK-Pistolen zu? 

 

Übersehe ich dort etwas?

 

Danke Mosi

 

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vor 28 Minuten schrieb Mosi1991:

Ist dies der Grund weshalb zb. 5,7 x 28 mm verboten ist?

 

Ja, die modernen PDW-Kaliber sind mit dieser Regelung gemeint, HK hatte für die MP7 das Kaliber 4,6x30 rausgebracht. Aber speziell das französich/belgische Kaliber gab es eben auch in einer Pistole (Five-Seven) und weil es dafür eben auch eine "panzerbrechende" Patrone gibt, wollte man mit dieser Sonderregelung den Markt austrocknen.

 

Die Randfeuer-KK und die Flobert Patronen hätte man ohne die Zusätze (Zentralfeuer, nicht nur Zündsatz) auch getroffen, wollte man dann doch nicht.

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vor 22 Stunden schrieb Mosi1991:

Ist dies der Grund weshalb zb. 5,7 x 28 mm verboten ist?

 

5,7x28 ist nicht "verboten". Mehrschüssige Kurzwaffen in diesem Kaliber sind es.

 

vor 22 Stunden schrieb Tyr13:

HK hatte für die MP7 das Kaliber 4,6x30 rausgebracht. Aber speziell das französich/belgische Kaliber gab es eben auch in einer Pistole (Five-Seven) und weil es dafür eben auch eine "panzerbrechende" Patrone gibt, wollte man mit dieser Sonderregelung den Markt austrocknen.

 

Die Kaliber bzw. Waffen sind vom Verbot natürlich mit erfasst, was auch so beabsichtigt war, das anlassgebende Kaliber bzw. die dazugehörige Waffe war aber die russische PSM in 5,45x18. Dazu gibt es hier aber schon mindestens einen Thread, der gar nicht so alt ist.

 

Wie Tyr und PNM schon gesagt haben, fällt KK nicht unter das Verbot weil Randzünder. Und Flobert und 4mm M20 und Co. treiben eben nur durch den Zündsatz an und erreichen nicht die Energiedichten, die zum Durchschlag von SK1-Westen notwendig sind.

 

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Eine TC Encore in .223 Rem. ist auch kein Problem, da nicht "mehrschüssig". Ein Taurus Revolver in .22 Hornet. ist großes Hundepfui. Das gleiche Modell in .30 Carbine ist OK. Aber so richtig schön wird es mit einem S&W M53 in .22 Remington Jet. Wurde er vor dem 01.01.1970 gefertigt, ist er harmlos; wurde er nach dem 01.01.1970 gefertigt ist er ein ultra-gefährlicher verbotener Gegenstand, den man nicht einmal betatschen darf. :gaga:

 

Einmal mehr waffentechnischer Vollquatsch in perfekter Reinheit. :bad:

 

Euer

Mausebaer

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