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PP Wuppertal beschlagnahmt Waffen von "Reichsbürgern".


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Geschrieben
Am 21.11.2016 um 18:06 schrieb Shiva:

Denn die Bundesregierung macht ja drei Aussagen "DR ist nicht untergegangen, BRD ist nicht der Nachfolger, BRD ist identisch mit DR".

 

Die Gesetze und Verordnungen selbst aus dem Kaiserreich gelten ja immer noch, insofern sie nicht durch den jeweils aktuellen Gesetzgeber aufgehoben oder geändert wurden. Siehe z.B. das BGB. Insofern ist die Theorie des Fortbestandes des Deutschen Reiches (also sowohl des Kaiserreiches, der Weimarer Republik als auch des Dritten Reiches) in Form und unter dem Namen Bundesrepublik Deutschland durch Fakten untermauert. Es wurde also nur umfirmiert. Und ein wenig reformiert.

Geschrieben
vor 8 Stunden schrieb Sal-Peter:

 

Die Gesetze und Verordnungen selbst aus dem Kaiserreich gelten ja immer noch

 

 

Nicht ganz.

 

Wir sind ja weder im Vatikan, noch in GB oder US.

 

Sie wurden 1953 zum Teil in veränderter Form wieder in Kraft gesetzt.

 

Das ist was anderes.

Geschrieben
vor 20 Stunden schrieb carcano:

Knappe Information zwischendrin zur Rechtslage bzw. Rechtsprechung:

VG Karlsruhe, Beschluß vom 10.4.2015, 4 K 2047/15

"Ein Durchsuchungsbeschluss für eine sofortige Sicherstellung von Waffen und Erlaubnisurkunden gemäß § 46 Abs. 4 WaffG kann ausnahmsweise bereits vor Bekanntgabe des zugrunde liegenden Waffenbesitzverbots ergehen. Dies setzt voraus, dass begründeter Anlass zu der Sorge besteht, der Waffenbesitzer könnte andernfalls die Waffen missbräuchlich verwenden oder die Sicherstellung vereiteln."

Carcano

 

Interessant vielleicht auch deshalb, weil bei einer "normalen Verkehrskontrolle" die Aushändigung dieser Erlaubnisurkunden zur Prüfung verlangt, aber nicht sichergestellt werden dürfen, außer wenn sie ge- oder verfälscht sind. Für die Sicherstellung z B von Jagdschein und WBK fehlt es dann an der erforderlichen Rechtsgrundlage, im Gegensatz zum Führerschein., so Nopens "Reviergang durch das Waffenrecht"

Geschrieben
Am 21.11.2016 um 20:23 schrieb Winzi:

Der Thread entfernt sich zunehmend vom Ausgangstopic. Solange es nichts neues gibt mach ich hier erst mal dicht.

Sollte es etwas neues geben könnt Ihr mir gerne eine PM schicken, dann mach ich wieder auf.

Es gibt nichts neues. Oder ist ein Beschluß von 2015 etwas neues in dem diesen thread zugrundeliegenden Vorfall?????

Geschrieben (bearbeitet)

Was sind die neuen Erkenntnisse bezogen auf den Eingangslink?

Wetten wir spätestens auf Seite 9 faselt wieder irgendeiner was von Rechtsstaat, Rolladensprengungen, islamistischen Verschwörungen und das bei der nächsten Wahl alles besser wird? Den von dir zitierten Beschluß wird keiner verstehen wollen.

Bearbeitet von chapmen
Geschrieben
vor 19 Stunden schrieb chapmen:

Den von dir zitierten Beschluß wird keiner verstehen wollen.

Ist zwar oT, aber was mich an WO, neben anderen Dingen, nervt, ist diese laufende Verallgemeinerung. Warum behauptest Du, dass ich den Link nicht verstehen möchte? Mir ist auch klar, dass diese Entscheidung von manchen nicht auf den aktuellen Fall projeziert werden kann bzw. manche das nicht wollen, aber ich bin froh, dass solche Infos hier gepostet werden. Das ist einer der Gründe, warum ich hier mitlese.

 

Interessant, und damit wären wir wieder beim Thema, wäre es zu wissen, ob bei "allen" Reichsbürgern (bzw. den Personen von denen die jeweilige Waffenbehörde davon ausgeht, dass sie zu dieser - ist das überhaupt nur eine oder kochen hier immer ein paar bis ein paar hundert ihr eigenes Süppchen - Gruppierung gehören) ohne vorherigen Widerruf der WBKs incl. Aufforderung die Waffen abzugeben, gleich mit dem SEK anrückt. Wenn ja, dann wäre das Wort "ausnahmsweise" im Urteil schon diskussionswürdig. Im Moment schaut es für mich so aus, als wäre jedem SEK-Einsatz immer mindestens ein Schreiben der Betroffenen mit dem Thema "Ich/wir erkennen die Befugnis der Behörde mir die Waffen weg zu nehmen nicht an und werden daher die Waffen nicht abgeben." zu Grunde und da passt das "alte" Urteil dann sehr gut.

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