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Waffenbesitz/gebrauch, WES nötig?


chmil

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Hallo Zusammen!

Ich habe eine Waffe geerbt und würde diese gerne an einem Schiessstand zum Einsatz bringen. Dass ich nach 6 Monaten nach erhalt diese Waffe melden muss ist mir klar.

Die Frage ist nur, muss ich dafür einen Waffenerwerbsschein beantragen? Ich erwerbe ja nichts, sondern besitze ja nur. Einen Waffenschein gibt es in der CH ja nicht welcher mir NUR erlaubt eine Waffe zu besitzen und zu benützen....oder???

Die andere Frage ist, meine Frau würde auch gerne mal am Schiessstand die Waffe ausprobieren. Was braucht Sie an Dokumenten dass Sie das darf?

 

Besten Dank für Rückmeldungen und Grüsse,

Beat

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  • 4 weeks later...

Wenn man das Gesetz korrekt anwendet, würde ich so sagen: Illegaler Waffenerwerb => kein Besitzrecht (festzustellen via kostenpflichtigem Verfahren, begleitet von Einzug Waffe und Eintrag ins Strafregister). Je nach Kanton, Situation und Polizist gibts aber möglicherweise auch Lösungen mit mehr Augenmass... auf die kann man sich einfach nicht verlassen resp. man ist völlig auf den Goodwill der Behörden angewiesen.

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Ja, allerdings im WG gibts den untenstehenden Text

 

Zitat

Art. 12.1 Voraussetzungen
Zum Besitz einer Waffe, eines wesentlichen oder eines besonders konstruierten Waffenbestandteils oder eines Waffenzubehörs ist berechtigt, wer den Gegenstand rechtmässig erworben hat.

 

Der könnte u.U. auch bei Verjährung des unrechtmässigen Erwerbs zu negativen Konsequenzen im Hinsicht auf Besitz führen - immer im theoretischen Extremfall und fehlendem Goodwill/Augenmass der Behörden. Die Sache ist dann natürlich massiv einfacher, wenn der Besitzübergang zu vergangenen Zeiten schon war, als das W-Gesetz noch normaler war...(aka ganz früher ging vieles formlos, eine Weile lang reichte da schriftlicher Vertrag inkl. diesen 10 Jahre aufbewahren).

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