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chmil

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Alle Inhalte von chmil

  1. Alles klar! Was würde eigentlich geschehen wenn man die 6 Monate Meldefrist nach Erbschaft verpasst hat? Danke für Rückmeldungen
  2. Hallo Zusammen! Ich habe eine Waffe geerbt und würde diese gerne an einem Schiessstand zum Einsatz bringen. Dass ich nach 6 Monaten nach erhalt diese Waffe melden muss ist mir klar. Die Frage ist nur, muss ich dafür einen Waffenerwerbsschein beantragen? Ich erwerbe ja nichts, sondern besitze ja nur. Einen Waffenschein gibt es in der CH ja nicht welcher mir NUR erlaubt eine Waffe zu besitzen und zu benützen....oder??? Die andere Frage ist, meine Frau würde auch gerne mal am Schiessstand die Waffe ausprobieren. Was braucht Sie an Dokumenten dass Sie das darf? Besten Dank für Rückmeldungen und Grüsse, Beat
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