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Schiessstandrichtlinien: Langwaffen auf Kurzwaffenstand?


Merkava3

Empfohlene Beiträge

Unser Verein betreibt eine 25m Indoor Anlage mit bisheriger Begrenzung auf 4000J.

Bei der letzten Überprüfung der Anlage durch einen Sachverständigen vor ca. 2 Jahren

hat dieser die bisher zulässige Verwendung von Langwaffen gestrichen.

Die damailge Vorstandschaft hat nicht den Arsch in der Hose gehabt, um gegen

diese willkürliche Beschränkung vorzugehen.

Jetzt hat die Vorstandschaft gewechselt und deshalb wäre nun die Möglichkeit,

die Langwaffen zurück zu erstreiten.

Bei einer diesbezüglichen Diskussion hat einer der "Stillhalte-Protagonisten" behauptet,

dass mittlerweile dei Werwendung von Langwaffen auf Kurzwaffenständen unabhängig

von der Maximalenergie grundsätzlich nicht mehr zulässig ist.


 

Weiß da jemand was darüber und wenn ja, wo wäre die Fundstelle über eine solche Bestimmung?

Ich finde es jedenfalls für Schwachsinn wenn man auf dem Stand mit einer .45-70 Contender schießen

darf aber mit dem Erma M1 nicht.

Wohlgemerkt, es geht bei den Langwaffen nicht um irgendwelche Disziplinen auf 25 m

sondern um Funktionskontrolle und ggf. grobes Einschießen.


 

 

Viele Grüße

oswald


 

 

 
 

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hallo oswald,

 

ein generelles verbot von langwaffen auf kurzwaffenständen gibt es definitiv  nicht - es gibt ja nicht mal "kurzwaffenstände" ! ( gemeint sind damit wohl 25 meter stände - das ist klar - blos muss auch die richtige bezeichnung auftauchen ) 

 

jede standzulassung ist was eigenes und muss sich an den örtlichen gegebenheiten orientieren. - je nach dem zulassungstext macht der standbetreiber und der saxhverständige manches / vieles  möglich oderman  legt sich  mit "saublöden" definitionen selber steine in den weg.

 

deshalb wäre z.b. eine sinnvolle definition: 25 Meter - Stand zugelassen für die Verwendung von Kurz und Langwaffen mit Kurzwaffenmunition bis 2500 / 4000 / xxxx  Joule.

 

wobei die hier zitierte beschränkung auf  kurzwaffenmunition  bei etlichen ständen sinnvoll  ( so z.b. bei uns ) und notwendig ist: denn joule ist nicht gleich joule ! so macher kugelfang verdaut tausende .44 mag pillen mit 1500 joule, aber bei ner .222 rem geht das material in die knie...... macht der kugelfang und die blenden keine probleme, dann kann diese einschränkung bei der munitionsauswahl  natürlich wegbleiben !

 

see you on stage 

 

handgunner

Bearbeitet von Handgunner
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vor 2 Stunden schrieb Merkava3:

Bei einer diesbezüglichen Diskussion hat einer der "Stillhalte-Protagonisten" behauptet,

dass mittlerweile dei Werwendung von Langwaffen auf Kurzwaffenständen unabhängig

von der Maximalenergie grundsätzlich nicht mehr zulässig ist. 
 

Dann könnte man ja auf keinem Stand mehr diverse LW-Disziplinen des BDS schießen, wie z.B. Speed für LW.

 

Unser 25m-Stand ist auch nicht für LW zugelassen, nicht mal für KK-LW. Soweit mir erklärt wurde, liegt das nicht an der Geschossenergie, denn .44 Mag dürfen ja auch geschossen werden, sondern einfach daran, dass bei der Standabnahme nicht beantragt wurde, diesen auch für LW abzunehmen, da man es im DSB-Verein als nicht nötig ansah. Leider! Denn so muss ich dafür auf einen anderen Stand ausweichen.

 

Okay, irgendwann in der Vergangenheit (vor meiner Zeit) haben wohl irgendwelche Schützen mit .223 auf dem Stand geschossen und es gab Schäden an den Kugelfängen. Dies lag wohl (Hörensagen) an der verwendeten Billig-Munition mit Hartkern, die da zum Einsatz kam.

Bearbeitet von Speedshooter
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Der primäre Unterschied zwischen einer KW- und einer LW-Anlage sind die geforderten Mindestabstände zwischen den Schützen. Nachzulesen in der RiLi.

Zweitens die Brüstungshöhe (falls vorhanden). Ebenso.

 

Wenn da nicht alles stimmt oder passt, ist es möglich und kann richtig sein, dass der SSV der Behörde empfiehlt, die Nutzung für LW zu untersagen.

 

Wenn alles passt, kann sich der SSV für die Nutzung der 25-Meter-Anlage für KW und LW aussprechen.

 

Selbstverständlich ist auch die maximal zugelassene Energie (Mündungsenergie) zu beachten. 1.500 Joule sind .44 Mag aus einem Revolver, nicht aber aus einem UHR!

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Die Bedenkenträger aus unserem Verein meinten, dass die hohen Schusszahlen beim Speed-Schießen mit einem KK-SL oder KK-UHR den Kugelfang punktuell stark belasten würden. Meine Nachfrage, ob diese Belastung ihrer Meinung nach stärker wäre als durch eine stramm geladene .44er Magnum wurde bejaht. Kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen, dass jemand so genau schießt. Es hat ja keiner vor eine Metal Storm-Waffe mit entsprechender Kadenz da abzufeuern. 

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Na ja, der Weg ist relativ einfach. Der Verein beschließt eine anlassbezogene Sonderprüfung durch einen anderen öbv Sachverständigen. Dieser stellt fest, dass eine Verwendung auch von Langwaffen bestimmter Kaliber und mit bestimmten Energiewerten zulässig ist, nach Erfüllung einiger kleinerer Auflagen (die müssen sein, damit die Behörde und der vorige Sachverständige und ggf. der vorige Vorstand ihr Gesicht wahren können).  Wir haben so etwas gerade erfolgreich veranlasst, das Gutachten muss jetzt noch abgeschlossen und der Behörde vorgelegt werden.

 

Carcano

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vor 10 Minuten schrieb Speedshooter:

Welche Auflagen wurden gemacht?

 

Habe versucht, dies weiter oben klar auszudrücken:

- Abstände der Schützen voneinander

- Brüstungshöhe (falls vorhanden)

- alles unter dem Vorbehalt im Rahmen der zugelassenen E(0) - wobei dis beim Frageneinsteller (4.000 J) wohl nicht das Problem sein sollte.

Bearbeitet von StefanC
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