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IGNORED

Druckluftwaffe ohne F


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Geschrieben

Hallo zusammen,

Im WaffG gibt es doch die Ausnahme, dass Luftdruckwaffen die vor 1970 gebaut wurden und kein "F" haben frei sind. Ich finde aber leider nichts dazu in der Suche. Im WaffG habe ich auch nichts gefunden. Kann mir jemand weiter helfen?

black count

Geschrieben

Die Antwort ist aber DDR-Produktion das scheint jemand nicht zu begreifen!

Meine Fresse!

Was genau möchtest du damit sagen?

Ich sehe keinen Zusammenhang mit der

Frage des TE.

Geschrieben

Nein, um die ging es eben gerade nicht.

Hier nochmal die Original-Frage des TE:

Im WaffG gibt es doch die Ausnahme, dass Luftdruckwaffen die vor 1970 gebaut wurden und kein "F" haben frei sind. Ich finde aber leider nichts dazu in der Suche. Im WaffG habe ich auch nichts gefunden. Kann mir jemand weiter helfen?
Geschrieben

Hola amigo Uwe,

da muss auch ich dir wiedersprechen: in der Anfangsfrage ist nirgendwo die Rede von "DDR Produktion", und Druckluftwaffen die vor 1970 gebaut wurden brauchen kein F im 5eck und müssen auch nicht <7,5 J E0 haben,für DDR Produkte gilt es bis zur Wiedervereinigung 1990.

saludos de pancho lobo

Geschrieben

Schauen wir mal wenn du bei so einer beschlagnahmten Waffe die A.....-Karte hast!

Das wird mir nicht passieren, ich kenne die blöde Falle.

Das ändert aber nichts daran daß es hier nicht um die

DDR ging, auch wenn du Sie noch so sehr vermisst.

Geschrieben (bearbeitet)

Hola amigo Uwe,

da muss auch ich dir wiedersprechen: in der Anfangsfrage ist nirgendwo die Rede von "DDR Produktion", und Druckluftwaffen die vor 1970 gebaut wurden brauchen kein F im 5eck und müssen auch nicht <7,5 J E0 haben,für DDR Produkte gilt es bis zur Wiedervereinigung 1990.

saludos de pancho lobo

Widerspruch bildet und von daher ist es ja o.k.!

Aaaaaaaaaaaaaaaaaaaaaber, wir wissen das und bei einer Haudurchsuchung wo sogar die Baseballkeule als Waffe präsentiert wird?

P.S.:

Vor 01.01.1970 in den Verkehr gebracht, oder bis 2.4.1991 DDR!!!!

Egal was ich mag, aber einiges war früher einfacher!

Bearbeitet von uwewittenburg
Geschrieben (bearbeitet)

Hola amigo Uwe,

in dem Fall haben die "Exekutiv Personen" ihren Beruf nicht RICHTIG gelernt (ich will hier KEIN Polizei Bashing betreiben). von mir wurde immer erwartet dass ich ALLES was mit meinem Beruf zusammen hängt beherrsche...denn schliessslich wurde ich auch dafür gut bezahlt...und wenn ich das mal nicht wusste musste ich eben an kompetenter Stelle (Vorgesetzten) nachfragen.

Für dem Fall der Fälle habe ich Kopien der Texte des WaffG. und SrgG. greifbar, betreff z.B. Muni und Waffen und Waffenteile und deren Aufbewahrung, aber etwas nicht tuen weil jemand meint ich dürtfe das nicht kommt garnicht in Frage. Wir LWB haben vielzu lange nur gekuscht und DAS HAT UNS NICHTS GEBRACHT, es wird Zeit das ALLE mal kapieren das auch wir LWB die Säulen dieses Staates bilden und ganz Normale Menschen sind.

saludos de pancho lobo

Bearbeitet von pancho lobo
Geschrieben

Pancho:

Alles o.k. aber nicht jeder PVB beherrscht das WaffG, im Gegenteil die Ablehnung gegenüber LWB nimmt zu und ich rate jedem irgendwelche Diskussionen vor Ort zu unterlassen!

Es bringt nichts!

Definitiv!

Mit irgendwelchen Schriftsätzen wirst Du niemanden beeindrucken wenn er nicht gewillt ist zu kommunizieren!

Im Gegenteil!!!!

Geschrieben

Hola amigo Uwe,

denn sehen wir uns (die Exek. und ich) vor Gericht wieder...dadurch wird auch der Exek. noch etwas lernen. Diskutieren tue ich nur wenn es auch Sinn macht, und in dem von dir angedachten Fall überlasse ich das dem Anwalt.

saludos de pancho lobo

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