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IGNORED

Waffenschrank für eine Vereinskurzwaffe?


1913

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Wer hat den Fall, daß eine Behörde einen separaten Waffenschrank B für eine vereineigene Kurzwaffe auferlegt?

WBK auf Verein mit dem namentlich darauf festgelegten Verantwortlichen?

Geschrieben

die Behörde ist der Meinung, das der Verein einen Tresor kaufen muss, der neben dem privaten Tresor aufgestellt werden soll,um die Kurzwaffe des Vereins dort separat unterzubringen.Die WBK Verein, ich der darauf alleinige Berechtigte.

Im originaltext; ...............geht zweifelsfrei hervor, dass er die vereinseigene Kurzwaffe zusammen mit seinen privateigenen Kurzwaffen lagert, was nach waffenrechtlichen Bestimmungen keinesfalls zulässig ist. .weiter unten im Text; .................eine Fortdauer der derzeitigen Situation ("gemischte" Lagerung von Privat und Vereinswaffen9 keinesfalls hingenommen werden kann.

Wo das nachzulesen ist, schreibt er nicht.

Geschrieben

es geht aber um exakt das selbe thema

auch wenn du die frage andersrum stellst...... das ziel ist doch das selbe wenn du mal ganz ehrlich bist! geh zum anwalt!

Geschrieben

Wird nicht so häufig vorkommen, dass ein Verein für seine Waffen keinen Schrank vorweisen kann, der die gesetzlichen Anforderungen erfüllt.

Ließ doch einfach mal um was es hier geht. Deine Antwort ist auf eine Frage, die hier nicht gestellt wurde.

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