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IGNORED

KK System in einer Softair Waffe- Erlaubt?


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Geschrieben

Armes Deutschland......

dann hat er eben das KK-System in den blöden Tigr-Schaft gepflanzt....NA UND!!!!

Wo kein Kläger da kein Richter! Aber "Lieschen Müller" muss es sich selbst noch schwerer machen als es ohnehin schon ist! "Herr Lehrer, ich hab da was gesehen...."

Dragu

Wenn ich rekapituliere hat der TE nicht etwa danach gefragt wie groß die Gefahr

ist, dass man mit so einem Eigenbau Ärger bekommt.

Er wollte wohl wissen, wie sowas waffenrechtlich zu betrachten ist!

Und da muss man die Frage in zwei Aspekte zerbröseln:

Einmal ob so ein Umbau ein genehmigungspflichtes Bearbeiten ist oder nicht.

Hierzu mein Beitrag #6.

Und dann noch ob das fertige Endprodukt unter §6 AWaffV fällt oder nicht.

Das Tigr ist eine Version des Dragunov in .308 Win. und ist bei uns käuflich.

Also schon mal KEINE Kriegswaffe. So weit ich weiß hat es vom Dragunov

zumindest auch keine fullauto Serienversion gegeben.

Also sähe ich jetzt keine Gefahr dass das Konstrukt unter den sog.

"kleinen Anscheinsparagraphen" fällt.

Man könnte natürlich noch argumentieren dass der SVT eine gewisse

gestalterische Nähe zur Kaschi hat.

Das wäre aber eher Korinthenkac.kerei

Viele Grüße

oswald

Geschrieben

Dann dürfte meine Ruger 10/22 und jede menge andere die zb in ATI Schäften sitzen illegal hergestellt worden sein. Das Aussehen wurde damit sehr stark verändert........

Als Beispiel wird in der Textpassage aber das ändern von Langwaffe in Kurzwaffe genannt. Ein anderer Gewehrschaft wird damit nicht gemeint sein.

Das wäre eine Frage der Länge oder des bei der jeweiligen Konfiguration am meisten sinnvollen Anschlags. Davon schreibt der Amtsschimmel aber nichts, sondern vom Aussehen. Ich glaube auch nicht, daß Lieschen Müller typische Halb- und Vollautomaten hinreichend unterscheiden kann, um vom Aussehen einen Rückschluß auf Halb- oder Vollautomat zu ziehen. Im Übrigen ist der Ruger Schaft doch sehr schön, insbesondere bei meiner Commemorative Edition mit auswechselbarem Kamm für bessere Geometrie wenn man eine Optik drauf hat.

Geschrieben

Im Übrigen ist der Ruger Schaft doch sehr schön, .....

Schönheit liegt bekanntlich im Auge des Betrachters. MIR gefällt meine Ruger im ATI Schaft einfach besser. Hätte sie auch gerne mit den zu erwerbenden Schaftsets in einen AR15 Look umgebaut, aber da wird sie ja zu "Gefährlich " und ich als Sportschütze darf das ja nicht. Immer prickelnd wenn am Stand neben mir ein Jäger/Sportschütze mit seiner AR15 KK schiesst oder seine kurze Schmeisser in 223, der darf das und ich nicht. Deutsche Gesetzgebung halt.........

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Was die Verwaltungsvorschrift meint ist irrelevant. Diese bindet allenfalls die Verwaltung. Maßgeblich ist allein das WaffG und deren VO. Und da gibt es kein diesbezügliches Verbot.

Was mir eher aufstößt ist diese Art von Blockwartmentalität, die da durchschimmert. Meine Güte, laßt die Leute doch machen. Und wenn sie mit einem KK-HA schießen, der wie pöse Krieswaffe aussieht - der Mann hat wenigstens Eier in der Hose ...

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