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IGNORED

Antrag auf Verlängerung nach §27Sprengstoffgesetz


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

bin neu hier. Habe eine frage zu meiner Verlängerung des Pulverscheins. Müsste im Januar meinen Schein verlängern lassen, war aber Arbeitsbedingt gute 10 Monate nicht mehr beim Schießen, im Antrag steht aber das ich ein Bedürfnis

vom Verein brauche(regelmäßig 6 Monate am Übungsschießen teilnehmen). Was kommen da jetzt für Schwierigkeiten auf mich zu?

Gruß

Millitran

Geschrieben (bearbeitet)

Sachbearbeiter

Wenn Du einen Grund hast, ist alles in Ordnung, die SBs sind auch nur Menschen.

Außerdem fragt er vielleicht gar nicht... bei uns ist es ausreichend, wenn in den vergangenen 5 Jahren eine realistische Menge Pulver erworben wurde, dann wird auch verlängert. Es gibt keine Richtlinie die besagt daß man durchgehend ausnahmslos niemals sechs schießfreie Monate haben darf.

Mein Vorgehen wäre:

Verlängern lassen ohne irgend etwas spezielles dazu zu sagen. Wenn der SB da Zicken macht, dann mit ihm über die Gründe sprechen.

Bearbeitet von Fyodor
Geschrieben

bei uns ist es ausreichend, wenn in den vergangenen 5 Jahren eine realistische Menge Pulver erworben wurde, dann wird auch verlängert.

Das kenne ich von früher auch so und vom SprengG wird auch kein regelmäßiges Training für die Verlängerung gefordert. Viele Börden wollen den Trainingsnachweis inzwischen als Nachweis für die tatsächliche Wiederladetätigkeit haben. Man könnte ja sonst annehmen, dass der Scheininhaber nur das Pulver kauft um den Schein verlängern zu lassen und hortet das Pulver irgendwo oder macht etwas anderes damit. Die Behörden werden immer paranoider.

Geschrieben

Das kenne ich von früher auch so und vom SprengG wird auch kein regelmäßiges Training für die Verlängerung gefordert. Viele Börden wollen den Trainingsnachweis inzwischen als Nachweis für die tatsächliche Wiederladetätigkeit haben. Man könnte ja sonst annehmen, dass der Scheininhaber nur das Pulver kauft um den Schein verlängern zu lassen und hortet das Pulver irgendwo oder macht etwas anderes damit. Die Behörden werden immer paranoider.

Das wäre schön. Habe hinten auf dem Antrag ein Zusatzformular mit Bedürfnisbescheinigung nach §27 Abs. 3 Nr. 2 SprenG.

Geschrieben

Habe hinten auf dem Antrag ein Zusatzformular mit Bedürfnisbescheinigung nach §27 Abs. 3 Nr. 2 SprenG.

Du hast das Bedürfnis nachgewiesen, sonst hättest du das grüne Büchlein damals nicht bekommen. Du musst nicht für jede Verlängerung das Bedürfnis neu nachweisen.

Vielleicht hat dein SB dir nur alle möglichen Formulare mitgegeben, ohne zu kontrollieren, was du wirklich brauchst.

Geschrieben (bearbeitet)
Du musst nicht für jede Verlängerung das Bedürfnis neu nachweisen.

Wo steht bitte, dass bei einer Verlängerung andere Maßstäbe an die Prüfung anzusetzen sind als bei einer Neuausstellung ? :rolleyes:

Edit: Die Rechtsgrundlage wäre toll... wenn du keine solche findest, schreibst du bitte öffentlich, dass du das nächste Mal Denkst bevor du Schreibst.. Danke.

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

..... dass du das nächste Mal Denkst bevor du Schreibst.. Danke.

Uhhhh, böse Antwort...wozu gibt es ein Forum, kommt dann immer

lass mich oder lass mir denken ?

Lass andere denken !

selber denken.... sowas von out oder anders gesagt chill mal ab Alter

gibt es kein How to auf YouTube ?

Geschrieben

wenn du keine solche findest, schreibst du bitte öffentlich, dass du das nächste Mal Denkst bevor du Schreibst.. Danke.

Für jemanden, der im Vergleich zu anderen Usern hier erst sehr wenige Beiträge geschrieben hat, vergreifst du dich aber sehr schnell im Umgangston. Wenn du besser informiert bist als meine Wenigkeit, dann zitiere doch selbst mal ein paar Rechtsgrundlagen.

Ansonsten kannst du dir mal in 27.13 SprengVwV anschauen.

Geschrieben (bearbeitet)

@goetterbote: Danke, deine Zitierung war gerade wieder ein Musterbeispiel dafür, dass die Anzahl der Beiträge nicht für Ausdruck von Fachwissen steht. Ich Bin besser informiert..

@coltdragoon: Mag sein, dass ich mich etwas im Ton vergriffen habe. Das tut mir Leid. Aber ich kann solche unqalifizierten Aussagen einfach nicht ab. Da geht mir die Hutschnur...

Bearbeitet von mein_c_tut_w
Geschrieben

Im Gegenteil ich bin begeistert, du hast etwas gelassen geschrieben was hier manche als ganz ganz böse sehen : eigene Gedanken, selbst tätig werden, logisch denken

Gesendet von meinem SM-G900F mit Tapatalk

Geschrieben

@goetterbote: Danke, deine Zitierung war gerade wieder ein Musterbeispiel dafür, dass die Anzahl der Beiträge nicht für Ausdruck von Fachwissen steht. Ich Bin besser informiert..

Dann hast du aber Satz 27.8.1 und 27.8.2 mit einander verglichen oder?

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