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IGNORED

Waffenrechtliches Bedürfnis erloschen ohne Vereinsmitgliedschaft?


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

........für den Wohnortwechsel kann die Behörde keine Vereinsbestätigung einfordern......

Machen einige Behörden leider! Mich hat meine neue Waffenbehörde anlässlich des Umzugs komplett überprüft.

Keine Regelüberprüfung! Inklusive einer geforderten Vereinsbestätigung.

Ich habe angefragt was es damit auf sich hat. Man sagte mir, dass man eine "saubere" Aktenlage möchte und Zugezogene quasi auf den neusten Stand bringt. Ich hätte ja im letzten Jahr den Verein verlassen können.....

Wenn die wüssten wo ich überall Mitglied bin....beziehe über die anderen Verbände nur keine Bedürfnisbescheinigungen ;-)

Das Gute daran war, ein neuer Voreintrag war drei Monate später ruckzuck erledigt....war ja frisch geprüft :-)

Geschrieben

[...]

Habe mal den Wohnort gewechselt ( anders Landratsamt zuständig) keine Chance auf Ummeldung ohne Bestätigung vom Schützenverein. [...]

Was möchtest Du denn ummelden?

Geschrieben

Was möchtest Du denn ummelden?

Der neue Wohnort liegt im Zuständigkeitsbereich von einem anderen Landratsamt. Das jetzt zuständige LA Balingen hat einen Bedürfnisnachweis nur durch die Einzelmitgliedschaft beim BDS nicht akzeptiert. Ich musste die Aktive Teilname am Schießbetrieb vom Schützenverein bestätigen lassen. Ebenfalls wurde die Aufbewahrung neu überprüft!

Geschrieben (bearbeitet)

Fast nichts obwohl es gerne praktiziert wird. Alle neun anerkannten Schießsportverbände sind ihrer Rechtsform nach eingetragene Vereine. Wer Verbandsmitglied ist, ist also immer auch Vereinsmitglied, sei es weil er einem untergliederten Verein oder weil er dem Verband direkt als Mitglied angehört. Das Gesetz schließt nicht aus, das der Verein in dem man den Schießsport betreibt und der Verband identisch sind. Also genügt für die Erfüllung der Bedingungen des § 14 WaffG die Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband.

kann ich so nicht nachvollziehen. §15 WAffG (her Nummer 7) verpflichtet die Vereine die ihm angehören. Im Verband selbst kann man keinen Schießsport durchführen nur in seien angegliederten Vereinen. Selbstverständlich kann man nach §8 WaffG seine Schießen im Einzelnen nachweisen, doch dann gilt man nicht mehr als anerkannter Sportschütze und dürfte keine Gelbe WBK erhalten.

Dazu Forum Waffenrecht: http://www.fwr.de/waffenrecht/die-rechts-ecke/rechtslage-in-deutschland/einzelansicht/?tx_wecknowledgebase_pi1[tt_news]=11&tx_wecknowledgebase_pi1[backPid]=122

Bearbeitet von PaleRider
Geschrieben

Im Verband selbst kann man keinen Schießsport durchführen nur in seien angegliederten Vereinen.

...sorry, das ist Quatsch mit Soße....natürlich kann man im Verband den Schiesssport durchführen (von verbandsinternen Einschränkungen beim Bedürfnisserhalt mal abgesehen) - ich bin seit 6 Jahren Mitglied im BdMP - davon seit 5 Jahren nach Umzug Einzelmitglied - und ich nehme aktiv am Schiesssport teil ! Die Ergebnisslisten von Wettkämpfen wie Landesmeisterschaften etc. sind ein besserer Nachweis der sportlichen Betätigung als irgendein selbsgestempeltes Schiessbüchlein...

LG:Steam

Geschrieben

kann ich so nicht nachvollziehen. . [...]

Für persönliche Einschränkungen bin ich nicht zuständig.

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