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IGNORED

JuBaLi


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Geschrieben

Hallo - ich wende mich heute mal mit einer allgemeinen Frage an die Gemeinde:

Braucht man nur im Schiesssport die Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit nachzuweisen oder gilt das für jeden Jugendleiter der Kinder und Jugendliche zb im Fussball trainiert?

Danke für Eure Antworten!

Geschrieben

Die JuBaLi (oder einen anderen Nachweis der Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit vom jew. Schießsportverband) braucht man erstmal nur für den Schießsport. Rechtsgrundlage ist §27 WaffG.

Wird für die Kinder- und Jugendarbeit in einem anderen Sport irgendeine Förderung gewährt, KANN ein erweitertes Polizeiliches Führungszeugnis notwendig sein, ebenso immer bei öffentlichen Trägern der Kinder- und Jugendarbeit.

Man will sichergehen, daß du nicht pädo bist ...

Geschrieben

JuBaLi und Führungszeugnis sind ganz unabhängig voneinander.

Führungszeugnis wird grade auch vermehrt mit Bezug auf kinder- und Jugendarbeit, im Sport allgemein, aber auch speziell im Schützenwesen thematisiert.

Ich persönlich habe meinem Vorstand daraufhin mitgeteilt, falls JuBaLi und WBK nimmer reichen, er einen Jugendbetreuer weniger hat. Nicht weil im Führungszeugnis was drin stehen könnte, sondern aus Prinzip. Ich hab ne WBK, ich bin schon (wiederholt) staatlich überprüft und für harmlos befunden!

Geschrieben

Also bei Fußballvereinen braucht man auch oft die JuBaLi.

Hat meist keiner, aber da riskiert man auch keine Zuverlässigkeit oder so. Denen würden nämlich ebenso viele Trainer flöten gehen wenn die das durchsetzen wollten.

Bei Fördervereinen gibt's noch die JuLeiCa.

Geschrieben

WaffVwV :

27.4.2 Für die Eignung von Aufsichtspersonen zur Kinderund Jugendarbeit für das Schießen (§ 27 Absatz 3) gelten neben den unter Nummer 27.4.1 genannten Anforderungen die im Folgenden ausgeführten zusätzlichen Anforderungen. Dabei ist zu bedenken, dass bei der Jägerausbildung nur die Regelungen, die sich auf die Jugendarbeit beziehen, Anwendung finden. Bei Vereinen, die nicht einem nach § 15 anerkannten Schießsportverband angehören, sind die Qualifikationen für Aufsichtspersonen nach § 27 Absatz 3 Satz 1 durch das BVA festzulegen. Ansonsten reichen die Arten von Ausbildungen aus, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können (z. B. Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildung von Jugendlichen, spezielle sportliche Ausbildung im Jugendbereich).

... ich denke, dass es in anderen Bereichen ähnlich ist. Jugendarbeit ist - nicht nur im Schießsport - ein wichtiges, aber auch sensibles Thema.

Viele Grüße

sundance

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab ne WBK, ich bin schon (wiederholt) staatlich überprüft und für harmlos befunden!

Wobei im Führungszeugnis, speziell im erweiterten Führungszeugnis schon Dinge stehen können, die nicht (unbedingt) zur Versagung waffenrechtlicher Erlaubnisse führen. Das Waffenrecht hat ja andere Fristen und Untergrenzen, dazu haben die Waffenbehörden Ermessensspielräume.

Wer z.B. vor 11 Jahren einen schweren Missbrauch begangen hat (Zeit) oder kürzlich wegen Kinderpornos eine Geldstrafe von 50 Tagessätzen bekommen hat (Strafhöhe), kann u.U. trotzdem eine WBK haben.

Wenn es z.B. um Vereinseintritt geht, würde ich auch sagen, dass waffenrechtliche Erlaubnisse gleichwertig sind wie das normale Führungszeugnis, da sich das nicht groß unterscheidet. Bei Betreuern für Kinder und Jugendliche besteht aber die Möglichkeit, sich ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen zu lassen und das könnte eben schon insb. geringfügige Sexualdelikte enthalten, die eben nicht zur Versagung der WBK führten.

Inwieweit man grundsätzlich Menschen misstraut und auf ein Führungszeugnis besteht, muss jeder Verein für sich klären. Für den Vereinseintritt alleine finde ich es auch nicht angemessen; es besteht ja kein ernsthaftes Risiko für den Verein. Echte Knallköpfe wird man auch so erkennen, ansonsten wird ohnehin nur unter Aufsicht trainiert und vor dem Erwerb einer eigenen Waffe dann behördlich geprüft.

Wenn einer aber die alleinige Aufsicht über Kinder bekommt, würde ich schon zum erweiterten Führungszeugnis tendieren. Betroffen sind schließlich die Kinder und die können Menschen nicht einschätzen oder die Reißleine ziehen, wenn es zu Übertretungen kommt; hier bestehen sowohl besondere Risiken als auch eine Fürsorgepflicht, die Risiken von vornherein zu minimieren.

Die meisten Kinderschänder sind sicher auch nicht vorher als Schwerverbrecher aufgefallen, sondern wurden allenfalls bei kleineren, einschlägigen Delikten erwischt, also ist das schon ein geeignetes Mittel, etwas weiter auszusieben. Allerdings muss man auch bei sauberem Führungszeugnis trotzdem auf Anzeichen von Missbrauch achten - natürlich ohne eine Hexenjagd zu veranstalten.

Bearbeitet von chute
Geschrieben (bearbeitet)

Wobei im Führungszeugnis, speziell im erweiterten Führungszeugnis schon Dinge stehen können, die nicht (unbedingt) zur Versagung

Die meisten Kinderschänder sind sicher auch nicht vorher als Schwerverbrecher aufgefallen, sondern wurden allenfalls bei kleineren, einschlägigen Delikten erwischt, also ist das schon ein geeignetes Mittel, etwas weiter auszusieben. Allerdings muss man auch bei sauberem Führungszeugnis trotzdem auf Anzeichen von Missbrauch achten - natürlich ohne eine Hexenjagd zu veranstalten.

Deutsche "Gesetze und Verordnungen" sind schon was eigenartiges, als wenn man damit ein Übergriff auf Kinder verhindern könnte.

Wer wirklich ein "Pädo" (das ist man wenns nach dem smarten Maas-Maßlos geht schon wenn man ein Nakedei Bild des Enkels in der

Brieftasche hat man sollte also genau hinschauen wer hier pervers ist..) hat ganz andere Möglichkeiten sich an Kinder zu vergreifen

als das über Vereinsarbeit zu tun wo er recht schnell entlarvt werden kann.

Zudem ist das ganze Vorstrafen System eine Farce und höchst ungerecht dazu.

Erstmal kann JEDER und damit meine ich JEDER zum Vorbestraften werden ein unüberlegtes Wort zum Nachbarn, kurz im Verkehr

nicht aufgepasst oder das falsche Wort (s.Seite "Meinungsverbrechen") zu best.Dingen die sich so vor 80ig Jahren ereignet haben.

Auf der anderen Seite geht dieser Staat mit Promis,Politiker,Wirtschaftsbossen ganz anders um als mit dem kleinen Mann da

können sich dann so Herrschaften wie Herr Kohl, Ackermann,Eclestone und Guttenberg um nur ein paar Beispiele zu nennen

vom Prozess gleich freikaufen einen Deal nennt man das 20000€ Guttenberg (bei 500Mill Grundvermögen) oder auch 300000 DM

bei Kohl sind dann drinn wer bietet mehr Herr Richter,Herr Staatsanwalt bei bestimmten Firmen gleich Einstellung manches erfahren

wir auch gar nicht Dank mitspielender "Systempresse" .

Das ist ähnlich wie auch die Justiz in anderen Fällen entscheidet Beispiel Herr August Prügelprinz sieht sein Recht am Bild verletzt

bekommt 140000 DM zugesprochen, der Jugendliche nennen wir ihn Andy K. wird zusammengeschlagen schwer verletzt liegt 5 Wochen oder mehr im krankenhaus ihm werden 2500 EUR zugesprochen vor so einer Justiz kann man nur noch jede Achtung verlieren, so zuviel zu jeder hat das Recht gleich behandelt zu werden, langsam merken aber die Bürger schon was hier abgeht, "die

da oben sollten es nicht zu weit treiben, dann könnte sich das sogenannte Volksempfinden auch gegen die Richter und Staatsanwälte

richten, die vielen Drohbriefe an Gerichte,Behörden und Politikern alleine in den letzten Monaten dürften nur eine Vorhut sein von dem was da noch kommen könnte.

Bearbeitet von rüdiger400
Geschrieben

Wer wirklich ein "Pädo" [ist ...] hat ganz andere Möglichkeiten sich an Kinder zu vergreifen

als das über Vereinsarbeit zu tun wo er recht schnell entlarvt werden kann.

Welche? Pädos suchen sich doch gerade Betreuertätigkeiten und hängen sich da auch gerne voll rein; die Eltern sind dann so richtig begeistert, wie viel Mühe sich derjenige mit den Kindern gibt, und er erwirbt sich höchste Achtung; entsprechend glaubt es dann keiner bzw. will es nicht wahrhaben, wenn die Kinder irgendwann missbrauchsbedingte Verhaltensauffälligkeiten zeigen.

In anderen Sportarten wie Fußball gab es auch schon genug Fälle, selbst Feuerwehrleute sind schon als Betreuer bei der Jugendfeuerwehr übergriffig geworden und Polizisten hatten KiPos auf ihrem Dienstrechner.

Eine Verurteilung wegen Kindesmissbrauch, Misshandlung, Exhibitionismus oder Kinderpornobesitz fängt man sich auch nur selten "versehentlich" ein. Natürlich gibt es eine Quote von Fehlurteilen durch Falschbeschuldigungen oder inkompetente Ermittler, die durch Suggestivfragen Kinder zu Aussagen manipulieren, aber deshalb wirklich allen verurteilten Sexualtätern noch mal eine Chance geben und sie auf Kinder loslassen?

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