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Wie können Ausländer bei uns eine Waffenbesitzkarte erhalten?


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Geschrieben

Ich würde mal sagen, dass hängt ganz stark davon ab, in welchem Bundesland und bei welcher Jagdbehörde man als Ausländer einen Antrag stellt. Es gibt Bundesländer, in denen das Landesjagdgesetz die Erteilung eines Ausländerjagdscheins explizit davon abhängig macht, dass der Antragsteller eine als gleichwertig anerkannte Jägerprüfung abgelegt hat und keinen Wohnsitz in Deutschland haben darf.

Welches Bundesland hat so eine Regelung im LJG?.

Geschrieben

Um mal wieder auf das eigentliche Thema zurückzuführen: es geht nicht nur um die Ausstellung von Jagdscheinen, sondern ist auch bei ausländischen Sportschützen mit Wohnsitz in der Bundesrepublik so: die müssen mindestens fünf Jahre hier wohnen, damit man ihre waffenrechtliche Zuverlässigkeit beurteilen kann - da sind die fünf Jahre Wohlverhalten eben eine definierte Größe. Sind die also mindestens so lange schon da und waren auch noch brav, dann kriegen Sie auch waffenrechtliche Erlaubnisse, egal, woher sie kommen oder an was sie glauben.

Und um nochmal kurz abzuschweifen: das Waffenverbot für missliebige Minderheiten ist keine Erfindung der Nazis, das gab es wohl schon seit Bestehen der zivilisierten Menschheit, belegt zumindest im Mittelalter, wo auch schon gewissen Gruppierungen (meist über den Glauben oder Herkunft definiert) der Besitz von zeitgenössischen Waffen, aber auch Haus- oder Grundbesitz verboten war. Soll sagen: die deutsche, aber auch europäische Geschichte beschränkt sich nicht (immer) nur auf die Jahre 33 bis 45 - ich kann's bald nicht mehr hören!

Geschrieben

Berlin ... und einige andere Länder stellen zumindest auf eine gleichwertig anerkannte Jägerprüfung ab.

Das LJG Berlin enthält dazu nichts hat aber mal ein Dutzend aufgehobene §§. Kannst Du bitte präzisere Angaben machen?

Ist es möglich, das es nur eine Verwaltungsanweisung gibt aber nichts im LJG steht?

Eine als gleichwertig anerkannte Prüfung wird von mehreren Bundesländern - auch Bayern - gefordert, wenn es um die Erteilung eines Jahresjagdscheins an Ausländer geht. Für Tagesjagdschein gibt es eine solche Forderung z.B. in Bayern nicht. Das ist aber (in Bayern) keine formale Vorschrift, sondern eine Weisung an die Verwaltung, wie sie ihr vom BJagdG eingeräumtes Ermessen anzuwenden hat.

Geschrieben

Und um nochmal kurz abzuschweifen: das Waffenverbot für missliebige Minderheiten ist keine Erfindung der Nazis, das gab es wohl schon seit Bestehen der zivilisierten Menschheit, belegt zumindest im Mittelalter, wo auch schon gewissen Gruppierungen (meist über den Glauben oder Herkunft definiert) der Besitz von zeitgenössischen Waffen, aber auch Haus- oder Grundbesitz verboten war.

Das war mir bisher nicht bekannt, interessiert mich aber.

Gibt es dazu Literatur oder andere Verweise?

Geschrieben

§ 19 Abs. 4 Landesjagdgesetz

Danke! Das hab ich vorhin wohl übersehen. Da sthet zwar nichts von "Prüfung" oder "gleichwertiger Prüfung" aber man darf gespannt sein, wie "ihre Eignung zur ordnungsgemäßen Jagdausübung nachgewiesen haben." ausgelegt wird.

Nun ja, so viele ausländische Jagdgäste wird es in Berlin nicht geben und auch ein Ausländerjagdschein gilt bundesweit.

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