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IGNORED

Schulung Standaufsicht


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Beim BDS wird der BDMP-Schießleiter und, zumindest nach mündlichen Infos, auch der DSB-Schießleiter anerkannt.

Nein! Nur Standaufsicht, Schießleiter nicht wegen der unterschiedlichen Regelwerke!

(Und das war jetzt schriftlich)

Geschrieben

Nein! Nur Standaufsicht, Schießleiter nicht wegen der unterschiedlichen Regelwerke!

(Und das war jetzt schriftlich)

ok, mein Stand war, dass der jeweilige "Schießleiter" anerkannt wird, aber (ohne Prüfung) noch mal an einem BDS-Schießleiterkurs teilgenommen werden muss (analog zum Vorgehen beim BDMP). Hast Du evtl. einen Link oder einen Scan zum "schriftlich" vom BDS?

Geschrieben (bearbeitet)
Der Betreiber (kein Verein eines Verbandes) hat die Qualifikation zu prüfen und die Aufsichten unter Beifügung von Nachweisen der Qualifikation der Behörde, zwei Wochen vor Aufnahme der Tätigkeit, zu benennen. Die Behörde kann die Aufsichtstätigkeit untersagen, wenn der Betroffene nicht hinreichend geeignet ist. Dabei reichen bereits "Anhaltspunkte" für "die begründete Annahme" die Eignung könnte fehlen aus.

Niemand macht gegen den Willen des Standbetreibers oder der Behörde (legal) Aufsicht.

In der Praxis kennt der Betreiber die Vorstellungen der Behörde und richtet sich danach.

Wieso das denn? Wenn sich der Verein drum kümmert, sind Behörde und Standbetreiber zunächst mal raus:

§ 10 Abs. 3

(3) Bei der Beauftragung der verantwortlichen Aufsichtsperson durch einen schießsportlichen Verein eines anerkannten Schießsportverbandes genügt an Stelle der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 [bei der Behörde durch Standbetreiber oder Aufsicht selbst] eine Registrierung der Aufsichtsperson bei dem Verein. Dieser hat bei der Registrierung das Vorliegen der Voraussetzungen der erforderlichen Sachkunde und, sofern es die Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche betrifft, auch der Eignung zur Kinder- und Jugendarbeit zu überprüfen und zu vermerken. Der Aufsichtsperson ist durch den Verein hierüber ein Nachweisdokument auszustellen. Die Aufsichtsperson hat dieses Dokument während der Wahrnehmung der Aufsicht mitzuführen und zur Kontrolle Befugten auf Verlangen zur Prüfung auszuhändigen. Für eine Überprüfung nach Satz 4 hat der Verein auf Verlangen Einblick in die Registrierung der Aufsichtsperson zu gewähren. Die Sätze 1 bis 5 gelten entsprechend bei der von einer jagdlichen Vereinigung beauftragten verantwortlichen Aufsichtsperson mit der Maßgabe, dass während der Ausübung der Aufsicht ein gültiger Jagdschein nach § 15 Abs. 1 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes mitzuführen ist.

Rest gelöscht wegen Restunsicherheit (sic!).

Bearbeitet von Waldi08
Geschrieben

http://www.bdsnet.de/praesidium.html

Da findest auch die Email Adresse vom Bundesausbildungsleiter , der schickt Dir auf Wunsch sicher die Richtlinie.

Sorry, anscheinend haben wir aneinander vorbei geschrieben. Selbst bin ich Schießleiter im BDS und im BDMP, daher interessiert mich das Thema nicht aus "Eigeninteresse". Ich dachte halt, wenn Du mir widersprichst und von "das war jetzt schriftlich" schreibst, dann hast Du Unterlagen vorliegen die Deine "geschriebene" Aussage belegen. Hab ich mich wohl verlesen und Du meinst, wenn Du etwas schreibst, dann ist das schriftlich. Hast natürlich recht und entschuldige bitte die Nachfrage. Die Kontaktdaten der Verantwortlichen beim BDS habe ich im Handy, aber trotzdem danke auch für den Link.

Geschrieben

Wieso das denn? Wenn sich der Verein drum kümmert, sind Behörde und Standbetreiber zunächst mal raus:

[...]

Wirklich? Wie lauten die Worte 3-6 in meinem, von Dir zitierten Posting? "(kein Verein eines Verbandes)". Was habe ich damit wohl sagen wollen?

In der Tat hat erst einmal der Verein, der einem Verband angehört die Verantwortung, wenn er für seinen Schießbetrieb die Aufsichten stellt. Allerdings hat er dabei die Qualifizierungsrichtlinien seines Verbandes zu beachten.

Ob der Standbetreiber "raus" ist oder was er dem Verein in den Mietvertrag schreibt, darüber einigen sich Standbetreiber und Verein. Ohne Klauseln zu Kontrollmöglichkeit und Qualifikationsnachweis des Vereins sollte man nicht vermieten.

Die Behörde kann immer kontrollieren ist also nie "raus".

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