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IGNORED

Welche WBK für Vorderlader-Revolver


PiffiPiffiPengi

Empfohlene Beiträge

[...]

1) Bedürftnis erlangen. Habe nun 15 Einträge in 10 Monaten. Ist somit fast erledigt

2) Sachkundeprüfung - Ist hoffentlich im September dran.

3) Tresor suchen - mehr oder weniger auch erledigt

4) WBKs beantragen

Genau so hab ich´s auch gemacht.

Ich wusste exakt, was ich schiessen will und welche Disziplin...und genau das tue ich heute noch.

Was ich aber NICHT wusste: Ich wollte und will mehr, als ich damals gedacht hab. Die Folge: Der Schrank war schnell zu klein.

-Im Verein angemeldet und trainiert bis der Arzt kommt.

-Sofort Literatur für Sachkunde gekauft...gelesen bis ich´s fast auswendig konnte. (Die Prüfung war dann mehr oder weniger nur noch Formsache.)

-Im Internet gelesen, Videos angeschaut, Leute befragt/genervt.

-Schrank 8 Monate vor WBK gekauft...Fehler gemacht und Lehrgeld bezahlt (siehe oben)

-Dann endlich die Bescheinigung vom Verein für Bedürfnisantrag Verband

-warten

-warten

-warten

-warten

-Bedürfnis bestätigt

-Feiern!

-Antrag auf WBK persönlich im Amt abgegeben

-warten

-warten

-WBKs lagen im Briefkasten

-in Ohnmacht gefallen

-Feiern

-einkaufen gehen

-lernen

-lernen

-fragen

-lernen

Und dazwischen: Spaß haben, nette Leute treffen und massenweise Geld ausgeben (auch für Dinge, die man eigentlich gar nicht braucht.)

So...hab Geduld, es zahlt sich aus. Und kauf nicht die erstbeste Knifte, die Dir über den Weg läuft, nur weil Du´s kannst!

Grüße an Alle!

Josh

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Pass`nur auf, dass Du nicht zu schlau wirst ;) - viele Vereine möchten Ehrenämter kompetent (oder überhaupt?) besetzen.

Das mit der Schlauheit kann dann in zwei Richtungen gehen (selbst erlebt):

Man sieht, daß jemand im Begriffe ist, einen groben Fehler zu machen oder sich wiederholt nicht an gesetzliche Vorgaben / Schießstandregeln hält,

weist ihn freundlich und kompetent darauf hin :rtfm: und bekommt zu hören: "Seit 40 Jahren mach ich des schon so...und jetzt kommst Du Rotznase daher

und willst mir da einen erzählen?!"

Die andere Seite kann sein, daß es anstrengend wird, wenn man allzuviel schlaues Zeug ablässt und sich das im Nachhinein sogar als richtig erweist.

Dann gerät der entspannte Schießabend schnell mal zur Dr.Sommer-Fragerunde :sla: und man kommt selbst zu gar nix mehr.

Der alltägliche Wahnsinn im Verein halt!

PS:

An alle Ehrenamt-Träger in den Schützenvereinen: Danke Euch für Eure Arbeit!

Life´s good!

Josh

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..............

.... bzw. nur eine von mehreren Möglichkeiten......

es kommt nämlich drauf an WER (d.h. mit welchem Bedürfnis, oder ohne dieses) den Perkussionsrevolver erwirbt!

Nachdem sich in diesem Fred offensichtlich die beballte Sachkunde-Kompetenz des Forums zu tummeln scheint, würde mich mal interessieren, wie man ohne Bedürfnis einen Perkussionsrevolver erwerben kann (Vererbung mal ausgenommen)?

Gruß

Gunsmoker

Bearbeitet von Gunsmoke Joe
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Nachdem sich in diesem Fred offensichtlich die beballte Sachkunde-Kompetenz des Forums zu tummeln scheint, würde mich mal interessieren, wie man ohne Bedürfnis einen Perkussionsrevolver erwerben kann (Vererbung mal ausgenommen)?

.... ohne Bedürfnis läuft leider (so gut wie) nichts - beim Erben ist das Bedürfnis das Erben - leider durch die Fassung von 2003 faktisch eine Enterbung.

Es wäre damals kein Problem gewesen, die Perkussionsrevolver unter Anlage 2 Abschn.2 UA3 (Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis) zu fassen.

Zusätzliche Aufnahme der §14 Abs.4 Waffen dort hätte dem Gesetzgeber eine Unmenge (überflüssiger) Arbeit erspart und ihm den "Anschein" belassen, er hätte die Sache auch nur annähernd im Griff. Das ist nun leider der Schnee von vorgestern.

Stattdessen beschäftigen wir uns mit dem Konstruktionsjahr einschüssiger Vorderlader, dem Umbau von Einhandmessern und, und, und ...........

Viele Grüße

sundance

P.S. An piffipiffipengi : Besorge Dir den Martini "Das Waffensachkundebuch." in der 18.Auflage. Nutze das Verzeichnis und diskutiere dann hier die (vielen !!!!) unklaren Aspekte,

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Hallo, kannst mal n paar davon zitieren ?

Hier sind - denk ich mir mal - die ganzen unklaren Aspekte des Waffengesetzes gemeint.

Vieles ist nicht ausdrücklich, oder nicht definiert genug verboten...ist es dann erlaubt? Diese Fragen sind das

Salz in der trüben Brühe des WaffG...oder auch in den Wunden der LWB. :focus:

Zwei Beispiele:

  • WaffG, §8, Bedürfnis: Ist es möglich, ein Bedürfnis glaubhaft zu machen, ohne Mitglied eines Verbandes/Vereines zu sein? (freier Schütze)
  • WaffG, Abschnitt 1, Unterabschnitt 2, Satz 1.2: Erlaubnisfreier Erwerb und Besitz einer Luftdruckwaffe, Baujahr vor 01.01.1970. In Verbindung mit Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Satz 1.3 und Folgende. -> Du kriegst ein Luftgewehr von Deinem Opa geschenkt, Feder gebrochen, willst eine neue Feder einbauen. Legal nur, wenn Originalfeder desselben Baujahres? Wo macht der Gesetzgeber den Unterschied zwischen Instandhaltung und instandsetzen? Heiss diskutierte Frage!

Schöne Woche an Alle!

Josh

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....Was man sagt oder schreibt ist die eine Sache, die andere, was man tut.....

Das was du da beschreibst nennt man im allgemeinen einen Schwätzer oder ein Krokodil aka große Schnauze, keine Zähne

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Das was du da beschreibst nennt man im allgemeinen einen Schwätzer oder ein Krokodil aka große Schnauze, keine Zähne

Also ich hab keine Lust, mich mit anderen LWB zu streiten...falls ich Dein Mißfallen eregt haben sollte, so entschuldige ich mich dafür.

Ich kann´s aber nicht jedem Recht machen...und in diesem Fall hast Du mich zuerst "schriftlich attakiert"...hab dann lediglich "zurückgeschossen".

Deswegen: :s75:

Ich hab nix gegen Dich, genieße den Tag und alles andere ist gut.

Grüße!

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