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Schießnachweise belegen


blub

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HAllo,

@Godix: der Verein hat auch pflichten und das man ein zahlendes MItglied so behandelt wie du das darstellst, ist ja unter aller Kanone.

Bei uns in der Gegend hätte der Verein keine Mitglieder mehr. Was soll dieser Sch*****.

Genau wegen solchen Leuten habe ich mich entschlossen selber im Vorstand mit zu machen, damit so ein verhalten nicht passiert.

gruß

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HAllo,

@Godix: der VerWas soll dieser Sch*****.

Genau wegen solchen Leuten habe ich mich entschlossen selber im Vorstand mit zu machen, damit so ein verhalten nicht passiert.

Das sind die Gründe warum Mr. Godix auf meiner Ignorliste steht.

BBF

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Wenn der Verein einmal im Jahr Bescheinigungen nach Prüfung der Voraussetzung und Beratung im Vorstand ausstellt, dann macht er das halt so und so lange dabei keiner ungerechtfertigt benachteiligt wird, darf und kann er das so machen.

Der Verein stellt schon lange keine Bescheinugen mehr aus, der Bestätigt per Unterschrift nur die Tatsachen das ich regelmäßig Schieße und die Stände da sind. Macht er das nicht füge ich meinem Bedürfnisantrag an den Verband Kopien meines Schießbuches bei und einen 3 Zeiler warum keine Unterschrift vom Sportwart drauf ist. Da muss nix " im Vorstand Beraten werden ", meine Schießtermine sind fixiert und was für Stände wir haben steht auch schon lange fest.

Bearbeitet von PetMan
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Quatsch! Das ist kein Argument. Auch im BDS gibt es Flachpfeifen und es ist nicht immer alles Easy Going.

Im Verein aktiv mitgestalten ist die Lösung! Nicht fortlaufen.

Bei Deinem Umgangston ist es besser für alle BDS - ler wenn DU im DSB bleibst, dort und nur dort. Dafür danke ich Dir ganz herzlich. Dein VP70Z

NS.: Das Leben ist zu kurz um sich auch noch in der Freizeit mit bornierten Leuten rum zu ärgern.

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In der Praxis genügt allerdings meistens eine kurze Mitteilung an den entsprechenden LV, in der die Verweigerungshaltung solcher Vereinsfuzzis dargelegt wird.

I.d.R. hat dann das Einschreiten des LV gegenüber dem Verein eine deutlich beschleunigende Wirkung.

Wer würde denn im BSSB eine derartige Reklamation bearbeiten? Wenn meine Vermutung zutreffend wäre, dann würde ich meine Empfehlung mit dem BDS Bayern glatt noch mal wiederholen. Da gibt es auch noch viel mehr schöne Disziplinen.

Bearbeitet von Gast
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@BBF: unbestritten, es ist immer einfacher vor den Problemen wegzulaufen, als sie zu lösen. Augen zumachen, Ohren verstopfen und LaLaLa brüllen soll auch helfen...

Nun, es gibt Leute, denen ist ihre Lebenszeit zu kostbar für den langen Weg mit ungewissen Ausgang.

BBF

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HAllo,

@Godix: der Verein hat auch pflichten und das man ein zahlendes MItglied so behandelt wie du das darstellst, ist ja unter aller Kanone.

Bei uns in der Gegend hätte der Verein keine Mitglieder mehr. Was soll dieser Sch*****.

Genau wegen solchen Leuten habe ich mich entschlossen selber im Vorstand mit zu machen, damit so ein verhalten nicht passiert.

gruß

1. Welche Mitglieder will ein Verein?

2. Wie ist das Angebot von Schießständen in der Gegend und in dem speziellen Verein?

3. Um im Vorstand mitzumachen muss man gewählt werden. Was will die Mehrheit der Mitglieder?

Ein Verein ist wie er ist. Hier geht es nur darum aufzuzeigen, was ein Vorsitzender, ein Vorstand oder ein Verein tun können und welche minimalen Möglichkeiten das Einzelmitglied hat um Dinge in die gewünschte Richtung zu lenken. Ich habe es schon x-mal gesagt, wessen Interesse im GK-Bereich liegt, der ist bei den Verbänden BDS, BdMP, DSU und VdRdBw besser aufgehoben als im DSB und seinen Untergliederungen.

Den konkreten Fall bewerte ich nicht. Nur zu der Aussage: "Ich war nun der Meinung, dass es gesetzlich geregelt sei, und der Verein sowie der Verband verpflichtet sind, mir bei Erfüllung der Voraussetzungen, ein Bedürfnis zu bestätigen." nehme ich Stellung. Nein, so eine Verpflichtung gibt es nicht. Ein Verein kann es auch gänzlich unterlassen, so lange er dabei alle Mitglieder gleich behandelt. Und wenn das Prozedere im Verein eine einmal jährlich stattfindende Beratung des Vorstandes voraussetzt, dann ist das so. Wem das nicht gefällt, der sucht einen anderen Verein oder wendet sich an den Verband. Ob er dort mit seinem Anliegen durchdringt liegt am Verband und dem Zuständigen. Der Verein ist jedenfalls nicht Weisungsempfänger des Verbandes (wobei das in anderen Verbänden anders geregelt sein kann).

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Der Verein stellt schon lange keine Bescheinugen mehr aus, der Bestätigt per Unterschrift nur die Tatsachen das ich regelmäßig Schieße und die Stände da sind. Macht er das nicht füge ich meinem Bedürfnisantrag an den Verband Kopien meines Schießbuches bei und einen 3 Zeiler warum keine Unterschrift vom Sportwart drauf ist. Da muss nix " im Vorstand Beraten werden ", meine Schießtermine sind fixiert und was für Stände wir haben steht auch schon lange fest.

Wenn der Verein dem Verband und evtl. der Behörde mitteilt, wir übernehmen die Aufgaben nach § 15 (1) Nr. 7 lit b und (5) nicht (mehr), dann stellt der Verband keine Bedürfnisbescheinigung aus. In der Folge begründet die Mitgliedschaft in dem Verein zwar kein Bedürfnis als Sportschütze (mehr) aber das ist dann eben so. Kein Schützenverein ist dazu gezwungen den Schießsport mit erlaubnispflichtigen Waffen zu fördern oder zu unterstützen, es sei denn seine Satzung bestimmt das.

Ich kenne einen Verein, der macht das so. Will da jemand eine Erlaubnis für erlaubnispflichtige Waffen, muss er halt in einem anderen Verein und dort (Zweit-)Mitglied werden. Der Verein bescheinigt nichts.

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Hier geht es aber um nichts. Hier lohnt sich das "Kämpfen" nicht, wenn es einen schnelleren und weniger steinigen Weg gibt.

Wobei es schon mal interessant wäre wenn ein Schütze seinen hartleibigen Vorstand beim Amtsrichter dazu zwingen würde, bestimmte Tatsachen zu bescheinigen.

Gerade im BSSB: Mir ist lediglich ein Fall bekannt, wo der BSSB trotz Vereinsbescheinigung (ok, das ist jetzt mein Wissensstand) nicht unterschreiben wollte. Und vor einem Urteil umgekippt ist.

Aber wozu sich so eine S******e antun wenn es andere Schießsportmöglichkeiten gibt?

Edit.: Linksschreibung

Bearbeitet von Gast
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[...]

Gerade im BSSB: Mir ist lediglich ein Fall bekannt, wo der BSSB trotz Verbandsbescheinigung (ok, das ist jetzt mein Wissensstand) nicht unterschreiben wollte. Und vor einem Urteil umgekippt ist.[...]

Der BSSB ist der (Landes-)Verband. Wie kann der BSSB trotz Verbandsbescheinigung eine Unterschrift verweigern?

Bearbeitet von Godix
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Aber wozu sich so eine S******e antun wenn es andere Schießsportmöglichkeiten gibt?

Weil ich z.B. im Juli eine SLB kaufen möchte, wenn sich ein gutes Angebot auftut und nicht warten will, bis es den hohen Herren genehm wird, über meinen Antrag zu befinden, wenn sie sich nur im Februar vor dem warmen Ofen im Vereinsheim zur Hexensitzung zusammenfinden!

Vorausgesetzt natürlich immer, dass ich alle Voraussetzungen erfülle und 2/ 6 nicht im Weg steht!

Nein, ich laufe nicht vor bornierten Vereinsfürsten weg! Ich kämpfe für meine gesetzlich zugestandene Freiheit zu entscheiden, wann ich was kaufe!

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Nein, ich laufe nicht vor bornierten Vereinsfürsten weg! Ich kämpfe für meine gesetzlich zugestandene Freiheit zu entscheiden, wann ich was kaufe!

Gut, dann suche Dir doch einen Verein mit besonders handverlesener Vorstandschaft und ziehe das mal wie von mir oben angeregt durch:

Wobei es schon mal interessant wäre wenn ein Schütze seinen hartleibigen Vorstand beim Amtsrichter dazu zwingen würde, bestimmte Tatsachen zu bescheinigen.

Das Ergebnis fände ich wirklich spannend, ehrlich und ohne jede Verarsche. Ich fand es auch schade daß der BSSB im oben berichteten Fall eingeknickt ist (der Kläger wurde übrigens danach im BDS Mitglied).

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  • 2 Wochen später...

Hallo Freunde!

Hat sich alles in Wohlgefallen aufgelöst. Habe heute meine gelbe WBK bekommen. Mein Verein hat sich am Samstag der Sache angenommen, am Montag an den BSSB weitergeleitet und schon heute - Donnerstag Mittag - hatte ich die Bescheinigung im Briefkasten. Am Nachmittag ins Ordnungsamt und sofort die Karte mitnehmen können.

Im Verein wird auch nicht in der Sitzung darüber befunden, ob man den Antrag genehmigen oder nicht genehmigen will, vielmehr ist man dort bestrebt alles ganz genau zu machen: Der Sportleiter Pistole unterschreibt jeden einzelnen Trainingstermin mit der erlaubnispflichtigen Kurzwaffe, der Sportleiter Gewehr jeden einzelnen Trainingstermin mit dem erlaubnispflichtigen Gewehr (Wettkämpfe ebenso). der Vorstand unterschreibt insgesamt. Die Schriftführerin ergänzt die Eintragungen bezüglich Eintritt und so weiter und gibt dann alles zur Post. Diese Arbeitsteilung ist natürlich in der monatlichen Sitzung am bequemsten, weil da alle zugegen sind. Nachdem ich aber meine Ungeduld deutlich zeigte und am Samstag alle da waren, machten Sie es zwei Wochen vor der Sitzung.

Servus Emil.

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