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Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Andrè1:

Den 500er kann man mit 3500J Labos schießen, man muss es aber nicht.

 

Nenn mir eine aktuelle fabrikmässige Laborierung, die aus einem  .500S&W heute noch 3'500J bringt.

 

Geschrieben
vor 18 Stunden schrieb Andrè1:

Ne Supermagnum konforme Labo mit min. 1200J aus dem 8 Zöller schießt sich alles andere als unangenehm.

Wie weit mans wohl für ne BDS-konforme Faktor 250 + Ladung (runter)treiben könnte...

Leider scheint sich kaum Jemand damit zu beschäftigen.

Geschrieben
Am 19.6.2021 um 12:50 schrieb MarcS:

...

 

Die 12/18 Frage und die Aussage dauerhaft mit der Waffen geschossen zu haben die ich beantragen will ...

DAS ist totaler Nonsens, sorry. Genau das wird nirgends gefordert, da es weltfremd und in vielen Vereinen nicht zu realisieren ist.

 

Da müßtest Du im Ablehnungsfall bei Deiner Behörde eine schriftliche Ablehnung Deines Antrags beantragen, nicht nur telefonisch ala "geht nicht".

 

Der @Fussel_Dussel hat hier vollkommen recht.

 

 

mfg

Harry

Geschrieben
Am 19.6.2021 um 17:31 schrieb Roter-Baron:

B... ich wiederhole es gerne nochmal ........... dass die Schiessnachweise für ein GK Waffe , ...... nicht alle 12-18 nur aus KK Nachweisen bestehen sollen........

 

...

Vielleicht hast Du hier auch nur irgendwas durcheinander gebracht und Dein Amt meint die Schießnachweise mit einer bereits erworbenen GK-Waffe.

 

Wenn ich den .357mag als Anfänger frisch im Schrank liiegen habe, sollte ich das Teil schon regelmäßig Gassi führen, um das Fortbestehen meines Bedürfnisses zu untermauern.

 

mfg

Harry

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Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten schrieb Dynamite Harry:

Wenn ich den .357mag als Anfänger frisch im Schrank liiegen habe, sollte ich das Teil schon regelmäßig Gassi führen, um das Fortbestehen meines Bedürfnisses zu untermauern.

Musst du sogar gem. dem neuen Waffg. 4/6 in 24 Monaten musst du mit eigenen Waffen erfüllen. Jeweils für Kurz- und Langwaffen.

 

Beispiel:

2 KW

5 LW

 

Für den Besitz muss man 1x im Quartal mit einer eigenen KW und einer eigenen LW schießen bzw. 6x über das Jahr ebenso LW/KW verteilt. Für einen Erwerb bleibt es bei 12/18.

 

Wenn du nun

1x KK KW

1x GK KW

1x KK LW

4x Gk LW

 

hast, ist es vollkommen legal, 4/6 mit .22 zu erfüllen.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 21 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Ups ...

& sogar noch mit vernünftiger Lauflänge...

vor 21 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Wenn ich den .357mag als Anfänger frisch im Schrank liiegen habe, sollte ich das Teil schon regelmäßig Gassi führen, um das Fortbestehen meines Bedürfnisses zu untermauern.

Nicht "sollte", MUß ! Praktisch gesetzlicher Schießzwang auch mit dem 500er.

Geschrieben
vor 1 Stunde schrieb Pi9mm:

...

Nicht "sollte", MUß ! Praktisch gesetzlicher Schießzwang auch mit dem 500er.

Nicht ganz.

 

Ich kann mir echt nicht vorstellen, daß jemand als erste Kurzwaffe einen 500er S&W beantragt. Dann müßte man das Teil wohl geraume Zeit regelmäßig schießen, was erstens recht teuer wird und zweitens die Handgelenke malträtiert.

 

Solch eine Waffe verorte ich eher als vierte oder fünfte, sechste KW über dem Grundkontigent.

 

Ich hätte sie problemlos beantragen können und auch bewilligt bekommen, genügend Wettkampfteilnahmen liegen vor, aber dann hat doch vor zwei oder drei Jahren die Vernunft über das "Haben wollen" dominiert.

 

mfg

Harry

 

PS:

 

 ".500 als erste KW" , wahrscheinlich sind gerade wieder irgendwo Ferien.

Geschrieben (bearbeitet)

So abwegig ist das gar nicht:

 

12/18 mit KK, dann .500 beantragen und dann im 4.&5. sowie 9.&10. Jahr jeweils 4x im Jahr damit schießen.

 

Über Sinn müssen wir hier aber nicht reden. Rechtlich theoretisch geht das so.

Bearbeitet von Fussel_Dussel
Geschrieben
vor 14 Stunden schrieb Dynamite Harry:

Ich kann mir echt nicht vorstellen, daß jemand als erste Kurzwaffe einen 500er S&W beantragt.

Solch eine Waffe verorte ich eher als vierte oder fünfte, sechste KW über dem Grundkontigent.

Ja & nein (man ist ja an einer normalen ersten KW nicht gebunden & kann diese auch bald wieder weggeben...); aber möglichst (ggf. auf BDS bezogen) prinzipiel so, wie frogger zu Beginn der "Themenausgrabung" sagt, Zitat frogger von hier oben:

 

Im Gegenteil, es ist besser zuerst die kruden Sachen auf das Grundbedürfnis zu beantragen, dann ist der Erwerb weiterer Wettkampfwaffen umso einfacher, weil man mit den Super Magnums ja kaum etwas schießen kann.

 

So hatte ichs (außer bei der allerersten Waffe, das war nur ne P7) i. d. R. immer gemacht, auch wenns bei mehreren 9 mm etwa nur die schwere original-X6 für BDS Fallscheibe (wieder) als erste KW war.

Immer erst die "Exoten" (oder eben alles, was später problematisch sein könnte) im Kontingent.

 

Leider haben sich die Verordnungen in Puncto Schießnachweise für die Konstellation "nur eine Waffe vorhanden" ungünstig entwickelt, aber das ist eine andere Sache.

Wirft die Frage auf, was ist mit Waffen, für die man Wechselsysteme hat ?

Muß dann am Beispiel einer 50er DE im bewilligten Kal., oder kann auch mit anderen Kalibern aus dieser Waffe geschossen werden ?

Immer wieder neue Fallen.

Normalerweise hätte man im Extremfall nur ein Liebhaberstück sporadisch (oder deren Wechselsysteme) genutzt & die Termine mit Leihwaffen absolviert; ging zuvor Keinen was an.

So wird praktisch eine 2. Waffe aufgezwungen; was zwar kein Problem sein muß, aber es geht immer um freie Selbstbestimmung.

 

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