Zum Inhalt springen
IGNORED

Onlinehandel / Rückgaberecht


Ölkanne

Empfohlene Beiträge

Die Frist läuft ab Vertragsschluss gem. §§ 312g Abs. 1, 355 Abs. 2 BGB.

Also nach Erhalt der Bestätigung, dass die Bestellung angenommen ist.

Wenn ich also einen Onlineshop betreibe und unpräziese Ostblockmun. verticke,

und erst nach 14 Tagen versende, hat mein "Kunde" kein Rückgaberecht mehr.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genauer gesagt gilt das Widerrufsrecht ab Vertragsschluss BIS zwei Wochen nach Erhalt der Ware.

Würde es erst nach Erhalt der Ware gelten, könnte man ja auch als Verbraucher nicht direkt nach Abschicken der Bestellung widerrufen und würde es ausschließlich ab Vertragsschluss gelten, könnte man ja immer 14 Tage warten bis Versand.

Letzteres steht nicht direkt im Gesetz ist aber ständige Rechtssprechung.

Bearbeitet von MarlboroMan
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nein, frühestens nach Erhalt der Ware.

Meistens steht es so oder ähnlich in den AGB:

"Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger "

Alles andere wäre ja lächerlich. Da könnte ja jeder Onlinehändler seine Waren erst zwei wochen nach Verkauf verschicken und er ist fein aus dem Schneider...

Ne ne, so nicht...

Bearbeitet von prassekoenig
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Durch dieses Wiederrufsrecht werden einerseits die Rechte der Verbraucher gestärkt, indem Sie beispielsweise Waren zurück schicken können die falsch beschrieben waren- jedoch wird es andererseits häufig mißbraucht indem Kunden drei Paar Schuhe bestellen und zwei wieder zurück schicken- quasi schon vorher so kalkuliert.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hmm, ja. O.K.
Also wenn der Kunde die Ostblockmun. direkt im Laden kauft, dann kein Rückgaberecht.
Bestellt er es im Web im gleichen Laden, dann hat er 14 Tage Zeit, nach erhalt der Ware das Zeug zurück zu schicken.

Ich gehe davon aus, dass wenn der Kunde im Webshop bestellt, er das Zeug aber direkt im Laden abholt, trotzdem
das 14 Tägige Rückgaberecht greift.

Aber wenn der Kunde direkt im Ladengeschäft bestellt, das Zeug aber Nachhause geschickt bekommt, dann gibt es
keine 14 Tage Rückgaberecht.

*****
Jetzt kommts Fett

Wenn ein Kunde bei mir im Laden, bei einem anderen Händler etwas bestellt, (Ich bekomme Provision)
wie verhält es sich dann mit dem Rückgaberecht ?

Bearbeitet von Ölkanne
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

edoch wird es andererseits häufig mißbraucht indem Kunden drei Paar Schuhe bestellen und zwei wieder zurück schicken- quasi schon vorher so kalkuliert.

Das ist nicht unbedingt der Mißbrauch, Zalando z.B. hat ja damit auch Werbung gemacht.

Mißbrauch ist es, wenn ich z.B. ein Abendkleid bestelle, es an einem Abend trage und es danach wieder zurückschicke. Und das bereits vorher schon so geplant wurde.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Wenn ein Kunde bei mir im Laden, bei einem anderen Händler etwas bestellt, (Ich bekomme Provision)

wie verhält es sich dann mit dem Rückgaberecht ?

Ich muss das an Hand eines Beispiels präzisieren.

Bei mir im Laden stehen Waffenschränke vom Händler ABC aus einem Ort in 350 Km Entfernung.

Ich habe vorgefertigte Kaufverträge von ABC vorliegen.

Kunde kauft Waffenschrank bei mir im Laden, unterschreibt aber Kaufvertrag mit Fa. ABC.

Kunde bekommt Waffenschrank nach 3 Tagen im Namen von ABC geliefert.

Jetzt will der Kunde aber vom Kauf zurück treten.

Kann er das ?

Und wenn ja, kann er das bei mir oder muss er sich an ABC wenden ?

Edit: PS

ich bin natürlich kein Händler und will es auch gar nicht sein.

Aber einer aus der Gegend macht solche Geschäft auf Provisionsbasis.

Und mich interessiert das Rechtliche daran.

Bearbeitet von Ölkanne
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

... wenn er bei dir im Laden kauft, dann ist das kein Fernabsatz mehr...

.....Kauf- oder Dienstleistungsverträge, die zwischen Verbrauchern und Unternehmern per Telefon, per Internet oder über andere Fernkommunikationsmittel abgeschlossen werden.....

Das heisst; besteht ein "Dienstleistungsvertrag" mit Fa. ABC und der Kd. unterschreibt den Kaufvertrag im Laden, so gelten nicht die 14 Tage.

Ebenso muss sich der Kd. an Händler ABC wenden, wenn mit dem Produckt (2 Jahre Gewährleistung) etwas nicht simmt.

Der Verkäufer, bzw. der Vermittler ist, obwohl in seinem Ladengeschäft gekauft, raus aus der Nummer. Richtig ?

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Kunde kann sich im Fall einer Reklamation direkt an den Hersteller (Garantie) oder an denVerkäufer mit dem er den Kaufvertrag (Gewährleistung) geschlossen hat wenden. Wenn du nur das Zwischenlager oder Transporteuer oder sonst was bist, bist du raus aus der Nummer. Außer in deinem Vertag mit dem Hersteller steht, dass du auch den Service für den Endkunden machst. Wenn nicht schadest evtl. nur deinem Ruf, daher immer gleich bei Kauf alles klarstellen ;-)

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Der Kunde kann sich im Fall einer Reklamation direkt an den Hersteller (Garantie) oder an denVerkäufer mit dem er den Kaufvertrag (Gewährleistung) geschlossen hat wenden. Wenn du nur das Zwischenlager oder Transporteuer oder sonst was bist, bist du raus aus der Nummer. Außer in deinem Vertag mit dem Hersteller steht, dass du auch den Service für den Endkunden machst. Wenn nicht schadest evtl. nur deinem Ruf, daher immer gleich bei Kauf alles klarstellen ;-)

Also, so ähnlich, wie das Amazon macht: " Sie kaufen bei Fa. xyz, Versand erfolgt ebenfalls über xyz"

Amazon tritt dann nur als Vermittler auf. Hierbei sind noch die besagten 14 Tage dabei und beim Kauf

im Ladenlokal entfallen die 14 Tage.

Bearbeitet von Ölkanne
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Genauer gesagt gilt das Widerrufsrecht ab Vertragsschluss BIS zwei Wochen nach Erhalt der Ware.

Würde es erst nach Erhalt der Ware gelten, könnte man ja auch als Verbraucher nicht direkt nach Abschicken der Bestellung widerrufen und würde es ausschließlich ab Vertragsschluss gelten, könnte man ja immer 14 Tage warten bis Versand.

Letzteres steht nicht direkt im Gesetz ist aber ständige Rechtssprechung.

Natürlich steht das im Gesetz!

§312d (2) BGB.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also, so ähnlich, wie das Amazon macht: " Sie kaufen bei Fa. xyz, Versand erfolgt ebenfalls über xyz"

Amazon tritt dann nur als Vermittler auf. Hierbei sind noch die besagten 14 Tage dabei und beim Kauf

im Ladenlokal entfallen die 14 Tage.

Was steht auf der Rechnung ?

Wenn Firma XYZ der Verkäufer laut Rechnung ist, dann müssen die beim Fernabsatz die 14 Tage gewähren.

Wenn du mit deiner Firma (sofern du das nicht schwarz machst) drauf stehst, musst du die 14 Tage gewähren.

Die Rechnung regelt wer die Vertragspartner sind.

Amazon hat angefangen Personen die zu oft diesen § ausnutzen zu sperren. Zurecht finde ich da ich als Kunde auch keine Neu Waren haben möchte, die schon zig andere zuvor befingert, getestet und retouniert haben.

Bearbeitet von Manfred Breidbach
Hervorhebung
Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Dein Kommentar

Du kannst jetzt schreiben und Dich später registrieren. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Hinweis: Dein Beitrag muss vom Moderator freigeschaltet werden, bevor er sichtbar wird.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.