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IGNORED

Fighting terrorism at EU level, an overview of Commission's actions, measures and initiatives


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

How is the movement of illegal firearms currently regulated in the EU?
Even if the use of weapons in criminal attacks is not new, terrorists are using weapons more and more, in addition to the traditional strategy which was based on the use of explosives.
Movement of such weapons within the EU is regulated by a procedure laid down in Directive 2008/51/CE (so-called Firearms Directive) which establishes a system of authorisation for owners and traders of weapons for civilian use only. Military weapons cannot be traded to private persons. Under specific conditions only collectors can keep military weapons. Regulation 258/2012 on illicit manufacturing and trafficking of firearms establishes rules for export of weapons for civilian use. This system is based on an authorisation procedure following the provision of United Nations Protocol on firearms.
Last year the European Commission launched an evaluation aimed at improving current practices in the EU as regards marking, deactivation and destruction of firearms entering in the scope of EU rules on firearms and the legal requirement for purchasing alarm weapons and replicas within the EU. An additional evaluation was also finalised at the end of last year to examine possible policy options, including the approximation of various relevant offences, to better prevent, deter, detect, disrupt, investigate, prosecute and cooperate on illicit arm trafficking in the EU. Based on the results of the evaluation process carried out, the Commission decide on how to proceed to amend the Firearms Directive, which could lead to a proposal for stricter checks for some categories of weapons and by prohibiting the most dangerous weapons, which are already subject today to mandatory authorisation. A better exchange of information is also very important at EU and international level.

http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-3140_en.htm

Geschrieben

"Based on the results of the evaluation process carried out, the Commission decide on how to proceed to amend the Firearms Directive, which could lead to a proposal for stricter checks for some categories of weapons and by prohibiting the most dangerous weapons, which are already subject today to mandatory authorisation."

Salopp könnte man formulieren - da soll offenbar etwas, das bereits verboten und strengst reguliert ist, noch mehr verboten und reguliert werden...

:confused:

Geschrieben

Die sollten von den Israelis lernen. Die haben ihre Bürger sogar aufgefordert sich mit privaten Waffen zu schützen.

Geschrieben (bearbeitet)

Meine Frau geht immer fremd, neulich habe ich sie schon wieder mit einem fremden Kerl zuhause im Bett erwischt. Das muss aufhören! Jetzt habe ich ihr strikt verboten andere Männer mit nach Hause zu bringen.

Erfreulicherweise nutzt sie die Zeit, die sie jetzt gewonnen hat, um 3x in der Woche Sport zu machen. Was ich nicht verstehe, warum sie das im Nachbarort machen muss und dann meist auch über Nacht weg bleibt...

Hahahahha, das Schreiben der EU ist so dermaßen dämlich. Comedy vom Feinsten.

Natürlich werden es Attentäter wie die von Paris bald noch schwerer haben an Waffen zu kommen, wenn man den Legalwaffenbesitz erschwert.

Was für eine Kaspertruppe in der EU.

Wenn zwei Attentäter mit Kaschis hier im Dorf angreifen würden, kämen sie nicht lebend wieder raus. Statt der Handykamera, mit der der Städter sich gerne bewaffnet, um Gewaltszenen aufzunehmen, greift der niedersächsische Bauer zum Repetierer im hochwildtauglichen Kaliber und streckt den Attentäter. Notfalls auch auf 150m Entfernung. We gut, wenn man einen Haufen Jäger im Dorf hat.

Streckelegen am alten Galgenplatz. Alles wie früher. Juchu!

Wer wissen will, wie hier früher zur Zeit des 30-jährigen Krieges die Dörfer verteidigt wurden, dem empfehle ich Herman Löns - Der Wehrwolf.

http://www.gutenberg.org/files/22824/22824-h/22824-h.htm

»Liebe Freunde,« fing er an, »ich habe euch heute etwas zu sagen, das euch glatt heruntergehen wird. Wir haben schwere Jahre hinter uns, und wer weiß, was noch kommt. Es ist so, als ob unser Herrgott für eine Weile die Herrschaft abgegeben hat und nun hat der leibhaftige Satan das Leit in der Hand. Hier am Bruche ist es noch halbwege gegangen. Der eine oder der andere von uns hat ja Haare lassen müssen, manch einer auch ein Stück Fell und womöglich Fleisch und Blut, aber anderswo ist es gräsig hergegangen. Was der Mansfelder schonte oder der Braunschweiger, der ja nun seinen Lohn gekriegt hat, denn im Westfälischen hat ihn der Till oder wie er heißt, geweift, daß seine mehrsten Leute ihr eigen Blut gesoffen haben, ja, wo war ich doch? ach so: oder ob es die Kaiserlichen sind, die Papisten und Ligisten, sie sind von ein und derselben Boshaftigkeit. Nicht Frauen noch Kinder sind sicher vor den Hunden.«

Er sah Mann um Mann an: »Ein jeder Mensch, und ist er noch so arm, Frau und Kinder sind ihm ans Herz gewachsen, und an Haus und Hof hängt er. Wir wollen dafür sorgen, und so weit es sich hat machen lassen, haben wir es schon getan,« und damit zeigte er auf das Bruch und lachte und die Männer lachten alle leise. »Aber bislang mußten wir uns heimlich unserer Haut wehren, mußten wie die Strauchdiebe uns herumdrücken, wenn wir das Gesindel, das sich hier herumtrieb, los sein wollten, und einer konnte dem anderen nicht mehr gerade in die Augen sehen. Von jetzt ab können wir das frei tun.«

Er hob seinen Stock hoch und zeigte die Kerben daran. »Seht her! ich habe einhundertundsiebzehn Kerben hier eingeschnitten, zweiunddreißig auf der einen und die übrigen auf der anderen Seite. Die fünfundachtzig Kerben bedeuten, daß ich mitgeholfen habe, fünfundachtzig Landstreicher, Gaudiebe, Tatern und Marodebrüder und einen verräterischen Hund dahinzubringen, wo sie von Gottes und Rechtes wegen hingehören, unter die Erde nämlich, daß die Würmer sie fressen, wenn sie sich davor nicht ekeln. Die zweiunddreißig Kerben aber, meine Freunde, die bedeuten, daß ich zweiunddreißig Menschen von dieser Art mit meiner eigenen Hand beiseite gebracht habe.«

Er holte tief Luft, wischte sich mit der Hand über die Stirn und sprach leiser: »Unser Herrgott wird mir das vergeben. Auge um Auge, Zahn um Zahn, so lehrt uns die Schrift. Wir sind hier keine Räuber und Mörder, aber wenn der Wolf uns über das Weidevieh kommt und der Marder uns an die Hühner geht, dann besinnen wir uns nicht lange. Ich habe bis zu dem Tage, daß das Schinden hier losging, keinem Menschen einen Schlag gegeben, seitdem ich die Jungenshosen aushabe, und lieber wäre es mir, ich hätte reine Finger. Aber was sein muß, muß sein, und ich schlafe so gut als wie vordem, und ich glaube, es ist keiner unter uns, der das von sich nicht auch sagen kann.«

Bearbeitet von BlahBlah
Geschrieben

Es geht um die meist gefahrliche Legalwaffen zu verbieden (alread subject to mandatory authorization=bereitst mit Gehnemigung).

Ja, darauf kommen sie dann ganz am Schluss dieser Ausführungen. Zuvor ist (man könnte es auch als "Einlullung" der Betroffenen verstehen...) die ganze Zeit nur von den "illegalen" die Rede.

Geschrieben

Ich sehe in solchen Vorstößen kein Problem. Man muss das nur einmal konsequent zu denken. Wenn das Waffenrecht weiter so verschärft werden sollte, wie die EU das vorsieht, gibt es bald gar keine legal besessenen Waffen mehr, denn dann sind unsere Waffen alle illegal.

Und spätestens dann kan man als Waffenbesitzer befreit aufatmen und sein Schicksal selber in die Hand nehmen.

Geschrieben

Es geht um die meist gefahrliche Legalwaffen zu verbieden (alread subject to mandatory authorization=bereitst mit Gehnemigung).

Die EU will also (mal wieder) an die Kat.B Waffen (KW und HAs) ran. Ist das wieder auf dem Mist von Cecilia Malmström gewachsen?

Geschrieben

Und spätestens dann kan man als Waffenbesitzer befreit aufatmen und sein Schicksal selber in die Hand nehmen.

So habe ich das bisher noch nicht gesehen, aber interessant.

Allerdings muß ein Gesetz auch durchgesetzt werden können. Das bedeutet dann, daß unangekündigte Hauskontrollen bei ALLEN Bürgern möglich sein werden.

Geschrieben

Ein Gesetz ist erst einmal ein Blatt Papier, mit dem man sich dann getrost den A*sch abwischen kann.

Geschrieben

Allerdings muß ein Gesetz auch durchgesetzt werden können. Das bedeutet dann, daß unangekündigte Hauskontrollen bei ALLEN Bürgern möglich sein werden.

sind doch jetzt schon möglich ....." Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen haben..." ... es wird nur nicht gemacht!!

juristisch sind hier die Legal- und die Illegalwaffenbesitzer gleichgestellt........ FAKTISCH aber nicht. NUR die Legalwaffenbesitzer werden kontrolliert! das ist eine Ungleichbehandlung, die Diskriminierung einer Minderheit!!

wer setzt sich für diese Minderheit ein?......KEINER!

wer bekämpft diese Diskriminierung?.......KEINER!

wer setzt die Gleichbehandlung durch?.....KEINER!

Geschrieben

sind doch jetzt schon möglich

Sooo einfach ist das nicht. Entweder Gefahr im Verzug oder mit richterlicher Anordnung.

Geschrieben

Jetzt ist es also raus. Die Kalaschnikows der Täter stammen vom Balkan.

Die Attentäter von Paris waren mit Waffen aus dem ehemaligen Ostblock ausgerüstet. Sie seien auf dem Schwarzmarkt problemlos zu beschaffen, berichtet ein französischer Anti-Terror-Experte[....]Die Waffen der Attentäter stammten vor allem vom Balkan, berichtet der Experte.

Spiegel.de

Bin mal gespannt mit welcher Begründung die EU trotzdem an einer Verschärfung der Waffengesetze festhalten will.

Geschrieben

Jetzt ist es also raus. Die Kalaschnikows der Täter stammen vom Balkan.

Tja.... "Ä Wuuunder"....

Bin mal gespannt mit welcher Begründung die EU trotzdem an einer Verschärfung der Waffengesetze festhalten will.

Eine Begründung dafür gibt es nicht. Die verschärfen auch nicht der "Sicherheit" wegen.

Die verschärfen, weil sie möglichst keine Privatwaffen in Bürgerhand mehr haben wollen - aus (ideologischem) Prinzip.

Geschrieben

Bemerkenswert (aus dem verlinkten SPON-Artikel, s.o.) ist außerdem noch (Zitat):

"Nichts davon sei ungewöhnlich, wird der Anti-Terror-Experte weiter zitiert: In den Bandenkriegen in Vororten oder bei bewaffneten Raubüberfällen sei eine solche Ausrüstung an der Tagesordnung."

Geschrieben (bearbeitet)

Sooo einfach ist das nicht. Entweder Gefahr im Verzug oder mit richterlicher Anordnung.

doch so einfach ist das, WaffG §36 Abs.3 :

"...Besitzer von erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen

haben außerdem der Behörde zur Überprüfung der Pflichten aus Absatz 1 und Absatz 2 Zutritt zu den

Räumen zu gestatten, in denen die Waffen und die Munition aufbewahrt werden...."

ich muss nur erstmal rausfinden wer, als Besitzer erlaubnispflichtiger "Ware", nicht im NWR steht!

WENN ich das rausgefunden habe.... dann greift Dein Einwand ..... dann is aber eh Wurst!... bis dahin aber darf bei JEDEM (Illegal)waffenbesitzer der Raum der Aufbewahrung betreten und die Aufbewahrung überprüft werden!

... aber genau DAS erfolgt ja nicht! nur die LWB werden "heimgesucht", das ist eine Diskriminierung! zumal die LWB gegenüber den IWB (bzw. innerhalb aller WB) eine Minderheit darstellen!

Gleichbehandlungsgrundsatz? Grundgesetz?

Bearbeitet von alzi
Geschrieben

Alzi, wir reden aneinander vorbei. Wenn alle Bürger entwaffnet sind gibt es keine Besitzer legaler Waffen mehr. Und wie will man das überprüfen? Indem bei ALLEN Kontrollen durchgeführt werden müßten. Im Moment geht das nur anlaßbezogen, zukünftig geht es dann grundsätzlich.

Geschrieben

Indem bei ALLEN Kontrollen durchgeführt werden müßten.

Im Moment geht das nur anlaßbezogen, zukünftig geht es dann grundsätzlich.

Ja; aber es darf nicht vergessen werden, dass es sich bei § 36 Abs. 3 WaffG um eine "nur" verwaltungsrechtliche Befugnis (nicht StPO) handelt. Diese kann das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung nicht überwinden (das ist auch ausdrücklich so klargestellt). Sie taugt also nicht als Rechtsgrundlage zum Betreten der Wohnung gegen den Willen des Wohnungsbesitzers.

Gegenüber den LWB "funktioniert" § 36 Abs. 3 WaffG aber dennoch, weil man per Androhung angenommener Unzuverlässigkeit - im Fall der Verweigerung - die Zustimmung (somit Freiwilligkeit/Einwilligung) des Betretens und der Kontrolle herbeiführt. Das Grundrecht ist damit (auch das wurde explizit juristisch formuliert) "gar nicht tangiert" (etwas böse könnte man sagen: es wird ausgehebelt..).

Gegenüber eventuellen IWB funktioniert dieser Mechanismus nicht, weil der "Hebel" Unzuverlässigkeit/WBK-Entzug hier naturgemäß nicht angesetzt werden kann. § 36 Abs. 3 wäre hier also eher ein "Papiertiger".

Geschrieben

Unsere Antwort zum Schutz von Soft Targets steht hier: http://www.firearms-united.com/firearms-united-articles/55-active-shooters

Wenn bewaffnete Leute vor Ort sind, wurden durchschnittlich 0,9 Menschen getötet.
Wenn man auf die Polizei wartet, sind es 3,6.
Wenn Unbewaffnete eingreifen, sind es 1,2 - oft der mutige Held.

Link zur Tabelle: http://www.firearms-united.com/images/articles/FBI-study_on_ActiveShooters.pdf

Und hier gibt es auch noch Argumente - auf deutsch:

Die FBI-Studie kommt zu dem Schluss, dass die Schnelligkeit dieser Vorfälle es bedingen, dass nicht nur Polizei, sondern auch die Bürger besser ausgebildet und trainiert werden müssen.

https://legalwaffenbesitzer.wordpress.com/2014/10/04/same-procedure-fbi-statistik-von-den-medien-falsch-interpretiert/

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Geschrieben (bearbeitet)

Ich habe es auch der EU getwittert, wird aber sicherlich nicht beachtet:

https://twitter.com/KatjaTriebel/status/553957438735798272

https://twitter.com/KatjaTriebel/status/553965130057519104

Aber EINER hat es zur Kenntnis genommen: der Wissenschaflter Stephan G. Humer, der dem Verein NTF Terrorism aus Deutschland vorsteht und mit Polizei und Politik zusammenarbeitet.

https://twitter.com/KatjaTriebel/status/557223130587222018/photo/1

Hier wird er zu Paris interviewt: http://www.funkhauseuropa.de/themen/schwerpunkte/stephanhumer100.html

Bearbeitet von Katja Triebel
Geschrieben
Jetzt ist es also raus. Die Kalaschnikows der Täter stammen vom Balkan.

Anscheinend sind die Waffen doch nicht vom Balkan, sondern wieder schussfähig gemachte Dekowaffen. Zumindest behauptet das der Spon gestern in seiner Onlineausgabe. Wenn das stimmen sollte, dann wäre das natürlich schlecht für uns und die EU hätte (wieder) einen Grund regulierend einzuschreiten.

Bei den in Paris benutzten Kalaschnikows wiederum handelte es sich nach Erkenntnissen der Ermittler um sogenannte Dekorationswaffen. Die eigentlich schießuntauglichen Waffen für Sammler wurden wieder einsatzfähig gemacht.

Quelle

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn die AKs nach deutschen Vorgaben schussunfähig gemachte Dekowaffen waren - dann hätte man aber wesentliche Originalteile benötigt, um sie wieder schussfähig zu machen. Ein mehrfach angebohrter oder geschlitzter Lauf, bzw. ein abgefräster Verschluss, ist nicht mehr als solcher funktionsfähig zu bekommen. Da müssten diese erlaubnispflichtigen Teile - ebenfalls illegal - beschafft und eingebaut werden.

Wie freilich die "Deko"-Bestimmungen in Frankreich oder Belgien aussehen (und das nicht heute, sondern vor vielen Jahren) weiß ich nicht. Lt. Artikel wurden die Waffen in Belgien beschafft, und dort vor vielen Jahren schon "hergestellt".

Bearbeitet von karlyman

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