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IGNORED

Ausnahmebewilligung Schalldämpfer Zürich


Eismann

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

@ Eismann: Der administrative Aufwand ist nicht gross, da genügt es, ein Formular auszufüllen. Was dann aber (je nach Gusto der Behörde) folgt, sind Einsprachen, Beschwerden und ein Gang vor's Gericht. Aber wie gesagt, ist in jedem Kanton anders...

Laszlo Tolvaj

Geschrieben

Oben genannte "Schikanen" treten meistens in Kraft wenn der Antragsteller vorher bei den Behörden bereits negativ aufgetreten / aufgefallen ist.

Also nicht einschüchtern lassen und Antrag stellen.

Geschrieben

ich werde es das Jahr sicher mal versuchen, im Zweifelsfall sind dann eben 150.- weg. Klagen oder ähnliches würde ich dann aber sicher nicht, der Aufwand wäre mir für den Haben-wollen-Faktor dann doch zu gross.

Geschrieben

Ich habe ein Schalldämpfer und zwei komplette Waffen bewilligt bekommen. Der erste Antrag braucht ein bisschen Zeit, weil sie recht viel von dir Wissen wollen. Danach muss man nur noch das Formular ausfüllen. Man kann auch hier bis 3 Sachen auf eine Bewilligung nehmen.

Ruf einfach mal auf dem Waffenbüro der Kapo an. Der Zuständige Feldweibel ist ein netter Kerl und schickt dir die nötigen Unterlagen per Mail.

Mir hat er gesagt, dass sie bei Waffenzubehör relativ grosszügig sind, wobei er auch gleich gefragt hat, ob ich in nächster Zeit auch Vollautomaten kaufen wolle. Wäre auch kein Problem gewesen.

Geschrieben

Naja, ich habe mit denen im Waffenbüro Stadt Zürich ein gutes Verhältnis (Hr. Reist). Trotzdem sagte man beiläufig im Gespräch, dass Personen im Kanton ZH mit Ausnahmebewilligung an einer Hand max. Zwei abzählen kann: Normalerweise Sammler mit gesichertem Eigenheim und viel Budget.

Im Kt. BE von dort kam ich her, wurden die Bewilligungen verhältnissmässig nachgeschmissen...

Geschrieben

Da habe ich wirklich gegenteilige Erfahrungen gemacht. Wir haben weder Eigenheim, noch ist es speziell gesichert.

Nichtmal ein Tresor (Widerstandsklasse egal) ist Pflicht, ausser für Vollautomaten (auch abgeänderte) bzw. deren Verschlüsse.

Für Ausnahmebewilligungen ist ausschliesslich die Kapo zuständig.

Alleine in den 9 Monaten zwischen zwei Bewilligungen ist die Bewilligungsnummer um 70 angestiegen, es werden also schon bisschen mehr Leute mit solchen Bewilligungen sein.

Bis ich die Bewilligung in den Händen hatte, habe ich mir auch nie träumen lassen, dass es doch so einfach ist.

Geschrieben

Ja, aber als Sammler brauchst du ein doch ein Konzept...technisches Interesse läuft über Sammler...

Gem. Praxis Kt. Bei VA muss man was zusammenstefeln. SD gehts nur über Gericht bzw. die sagen von Anfang an nein und du musst über Techtsmittelinstanzen durch.

Aber in ZH sind VA neu sehr schwieirig zu bekommen.Denke, bei SD muesste man mind. ein Sammlerinteresse und ein Konzept bringen? Also nix mit, mich interessieren die, weil ixh damit weniger laut schiessen will und die mir technisch noch interessieren - insbesondere beim reinigen..

Geschrieben

Als beim Formular reicht jeweils "Sammeln / technisches Interesse". Allerdings muss man eben beim ersten Antrag schon sehr viel von sich Preis geben.

Ich habe angegeben, dass mein Interesse den Standardbewaffnung von Armeen und deren Zubehör gilt. Da Schalldämpfer immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es nur logisch dass diese in der Sammlung nicht fehlen dürfen. Natürlich das nur "zum Beispiel". ^_^

Anzugeben sind:

  • Vater, Mutter, Geschwister, allfällige Mitbewohner (Alter, Beruf)
  • Ausbildung(en)
  • Arbeitsstelle(n)
  • Wohnorte der letzten Jahre (vermutl. wie beim WES)
  • Zivilstand / Kinder
  • Wohn-, Schliessverhältnisse
  • Militärverhältnisse
  • Waffensammlung, dazu gehört: Wie bin ich dazu gekommen? Welchen Waffen gilt mein Interesse? Vorhandene Literatur, Abonnements?
  • Mitgliedschaften (Waffenbezogen)
  • Kontakte (Wie erfolgt der Austausch mit anderen Sammlern?)
  • Lagerorte
  • Zusammenstellung vorhandener Waffen

Es macht logischerweise einen verdammt guten Eindruck wenn das Dokument sauber formatiert, frei von Rechtschreibefehlern und allgemein gut geschrieben ist. So wie wenn man eine Bewerbung schreiben würde.

Wichtig ist meiner Meinung nach, dass man den Teil mit der Waffensammlung gut und ausführlich schreibt, dann ist der Rest nur noch Formsache. Einfach nur "Ich will Schalldämpfer weil die geil sind" geht natürlich nicht.

Für alles zusammen habe ich vielleicht einen Nachmittag investiert, am meisten Zeit in Anspruch genommen haben die Fotos der vorhandenen Waffen, aber da weiss ich nicht mehr ob die überhaupt nötig sind.

Geschrieben

Der Erstantrag läuft idR auf eine Leumundsprüfung hinaus, deshalb die ganzen Demographiefragen. Ebenso kommen dort Kantons- resp. personalspezifische Eigenheiten (aka Anforderungen die in keinem Gesetz stehen) am stärksten zum Tragen; diese können sich zB durch gerichtliche Präzedenzfälle und Personalwechsel im Lauf der Zeit ändern. Bei der 2. und n. Bewilligung wird es einfacher resp. meist nur mehr auf Änderungen kontrolliert, z.B. Kantonswechsel / Nachmeldung SD 2008 zu einer VA-Sammlung sind/waren mehr im Grossraum "kontrollierte Formsache".

Geschrieben

interessant, vielen dank für eure rückmeldungen. gerne mehr persönliche erfahrungen und punkte, bei denen ihr entsprechend vorarbeit leisten musstet.

gruss

alex

  • 1 Monat später...
  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nach meiner Erfahrung absolut kein Problem. Zwar hört man immer wieder mal Horrorstories, ich kann das aber nicht bestätigen. Der Umgang mit den ZH Behörden war immer freundlich und äusserst professionell. Ich denke, die kennen ihre Pappenheimer und wenn man ihnen den Job nicht schwerer als nötig macht sehen sie auch keinen Grund einem zu schikanieren.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Nach meiner Erfahrung absolut kein Problem. Zwar hört man immer wieder mal Horrorstories, ich kann das aber nicht bestätigen. Der Umgang mit den ZH Behörden war immer freundlich und äusserst professionell. Ich denke, die kennen ihre Pappenheimer und wenn man ihnen den Job nicht schwerer als nötig macht sehen sie auch keinen Grund einem zu schikanieren.

Der Umgang mit den Behörden ist wohl selbstverständlich umgänglich, erst recht wenn wie im Fall von Ausnahmebewilligungen das ganze im Zirkulationverfahren abgewickelt wird. Meistens melden sich nur jene, welche die Bewilligung haben und eben nicht jene Antragsteller, welche ein NEIN bescheinigt bekommen haben. Das die Polizei ihre Stammkundschaft kennt, ist richtig.

Die wichtigere Frage ist aber die, wie es mit neuen Antragsteller geht, oder jungen 18-25 jährigen? Wird blockiert, was läuft? Ist es ein Unterschied ob, ich sagen wir mal in Kilchberg ein Apartment mit Seeanstoss (inklusive Alarmsystem) für monatlich 10'000 CHF mit Bentley auf dem Vorplatz bewohne, oder in Schwamedingen an der Überlandstrasse eine 2 Zimmer Wohnung als Adresse angebe. Spielt das wirklich keine Rolle?

Dieses Beispiel der Diskussion zeigt uns doch allen, wie verheerend ein an die Polizei delegiertes Ermessen, für den Antragsteller ein Glücksspiel mit unsicherem Aussgang wird.

Ich habe an dieser Stelle oft und oft erwähnt, dass in solchen Spezialgebieten der Technik Fachwissen am wichtigsten ist, aber genau dieses Fachwissen muss man suchen. Es ist doch unsere Seite welche Fachwissen vermittelt, es sind die Techniker, die Ingenieure, die Büchsenmacher welche hier an vorderster Stelle erwähnt werden. Und wo etwa sind im Polizeidienst die intellektuellen Vordenker im Waffensektor zu finden, wo sind dort die Perfektionisten bei der Konstruktion, was haben sie überhaupt zur Sicherheit bei Waffen beigetragen? All diese Eigenschaften verknüpfen wir unter uns, respektive jene die davon ihr tägliches Brot verdienen. Es gibt grob gesagt zwei Gruppen mit welchen in unseren Gebiet zu rechnen ist. Als Spezialisten bezeichnet man, wie überall sonst auch, jene Personen, welche an der Sache an sich, massgeblich beteiligt sind. Als Anwender und Kritiker alle anderen. Wobei im behördlichen Bereich die Interaktion, vom Fachmann zum Anwender näher zusammen rückt, indem der Anwender aus seiner praktischen Erfahrung direkt Änderungswünsche übermitteln kann, wobei er dadurch nicht den Rang eines Fachmanns für Waffen erlangt. Wen dem so wäre, dann könnte umgekehrt der Büchsenmacher dem Polizisten in sein Ermessen hinein reden, und zwar gesetzlich verbürgt, was jedoch nicht der Fall ist. Warum eigentlich?

Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass auf jedem Waffenbüro ein Fachmann angestellt ist, vielmehr ein Fachmann aus dem Rechtswesen. Diese Kritik welche hier anklingt, ist durchaus auch auf anderen Gebieten des täglichen Lebens übertragbar, sei es in der Medizin, oder im Bauwesen. Die Behörde befiehlt, in alle Himmels- und Windrichtungen, weil sie die Power hat, welche unseren Staat begründet. Die Bürokratie ist genau so, dass sie sich abwechselnd das Mäntelchen des Sachverständigen und jenes des Politiker anzieht. Dem Politiker müssen die Bürokraten anflehen, dass eben genau ihre Dienststelle auf Gelder und Power angewiesen ist, damit er durchkommt und gegenüber dem Volk wird der Profi signalisiert. Als Sieger daraus geht die Bürokratie hervor, sie hat damit die Politik, wie auch Fachmann ausgestochen und kann nach ihrem Ermessen schalten und walten.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

Die wichtigere Frage ist aber die, wie es mit neuen Antragsteller geht, oder jungen 18-25 jährigen? Wird blockiert, was läuft? Ist es ein Unterschied ob, ich sagen wir mal in Kilchberg ein Apartment mit Seeanstoss (inklusive Alarmsystem) für monatlich 10'000 CHF mit Bentley auf dem Vorplatz bewohne, oder in Schwamedingen an der Überlandstrasse eine 2 Zimmer Wohnung als Adresse angebe. Spielt das wirklich keine Rolle?

Naja, ich denke es kommt schon drauf an was man bereits hat und vorallem wo man mit der Sammlung hin möchte. Wenn einer drei K31 hat und dann eine AB für einen Seriefeuerwaffe mit SD beantragt sieht's schlecht aus denke ich. Muss aber nicht: Wenn ich beim Antrag genau darlege, dass ich eine Sammlung von z.B. Maschinenpistolen anfangen will und aufzeige welche Modelle ich vorhabe anzuschaffen und ein minimum an technischem Verständnis mitbringe, könnte es schon klappen. Schliesslich kann man ja nicht erwarten, dass ich mir zuerst ein Dutzend Waffen anschaffe die mich nicht die Bohne interessieren.

Bezüglich den Vermögensverhältnissen, da die zuständigen Behörden ja nicht gerade zu den Grossverdienern gehören, denke ich nicht, dass man als Vermögender irgendwelche Vorschusslorbeeren bekommt. Wenn dann das Auftreten noch im Stil von "Ich kann mir das leisten also gebt's mir" ist, siehts wohl eher schlechter aus. Da ich ja für eine AB keine Vermögensverhältnisse angeben muss, wäre es von den Behörden naiv zu glauben nur Einkommensschwache Leute wohnen an der Überlandstrasse :-) Auch vermögende Leute wohnen manchmal in sehr bescheidenen Verhältnissen.

Als ich in sehr jungen Jahren meinen ersten WES beantragt habe wurde ich auch gefragt ob ich mir das leisten könne. Worauf ich geantwortet habe, dass ich nicht denke, dass das relevant für die Erteilung des WES sei. Damit war die Sache gegessen.

Geschrieben

Alles was Metcalfe geschrieben hat ist für die Katz, weil für mich alles "schlechte" ausser der 2 Zimmer Wohnung zutrifft. Und ich hab sie trotzdem bekommen.

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