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IGNORED

Waffengesetz / Verbotene Formen des Anbietens


Marcher

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Beispiel:

Ich biete eine Waffe bei egun an. (ausdrücklich nur beim Anbieten, wenn der Verkauf/Übergabe vollzogen wird ist es klar, dass die Identität bekannt ist)

Und jetzt erklär mir mal, wie die Behörden meine Identität feststellen wollen.

Geschrieben

Es gibt bei egun die ID Möglichkeit, ja. Vielleicht heißt das, dass nur ID Mitglieder Waffen verkaufen dürfen? So lese ich das jedenfalls.

Geschrieben

Nein:

Lt. ABG ist der Nutzer vertraglich verpflichtet, bei der Anmeldung wahrheitsgemäße Angaben zu machen. Inwieweit Egun die Angaben selbst überprüft, kann nur Egun beantworten.

Die Zertifizierung belegt nur, dass das Mitglied gegenüber Egun die Korrektheit der hinterlegten Daten nachgewiesen hat.

Notwendig ist dies zur Nutzung des Dienstes aber nicht.

Zertifiziertes eGun-Mitglied

Zertifiziertes eGun-Mitglied werden Sie, wenn Sie uns per Post oder per eMail eine Kopie oder Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Personalausweises zukommen lassen.
Sie erhalten neben Ihrem Benutzernamen das cert.gif-Symbol. Dadurch wird Ihre Vertrauenswürdigkeit erheblich gesteigert. Alle eGun-Mitglieder sind damit über die Korrektheit Ihrer Angaben informiert. Lassen Sie sich zertifizieren!

Zertifizierte Mitglieder benötigen keinen zusätzlichen Altersnachweis für Artikel welche ab 18 Jahren frei verkäuflich sind. Bitte haben Sie dafür Verständnis, wenn Waffenhändler dennoch einen Altersnachweis fordern. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

Im Übrigen dürfte für das Anbieten von Waffen in Egun DEUTSCHES Recht gelten; ich sehe nicht, dass es in die Zustänigkeit ausländischer Behörden fällt, wenn auf unserem Staatsgebiet unserem Recht entsprechend Handlungen korrrekt vorgenommen werden (es sei denn, die Schweiz behält sich vor, das Verhalten ihrer Bürger weltweit zu überwachen :D ).

Wie es mit der Ausfuhr einer im Ausland "stehenden" Waffe aussieht, ist hingegen eine ganz andere Sache...

Geschrieben
Was ist damit genau gemeint?

Jawolll Frau Malmström!

Geschrieben

@ Peader: Mit der Einfachheit der deutschen Sprache hat die Problematik nichts zu tun, es geht um das Beamten- oder Juristendeutsch, und da wird es oft unverständlich.

@ VP70Z: Und die Frau Malmström kann man hier auch weglassen, die Schweiz ist zum Glück nicht in deren Körbchen.

@ an alle: Marcher zitiert einen Artikel aus dem Schweizer Waffengesetz, da hilft auch der Verweis auf egun (Deutschland) nicht weiter.

Artikel Art. 7b16 verbietet das anonyme Anbieten von Waffen und Waffenteilen. Wenn sich das Gesetz hier nicht weiter zum Thema äussert, hilft oft ein Blick in die Waffenverordnung (514.541). Dort steht unter

Art. 13 Identifizierung der anbietenden Person
(Art. 7b Abs. 1 WG)
Um identifizierbar zu sein, muss die anbietende Person:
a. falls ihr Angebot anonym erscheint, bevor es veröffentlicht wird, eine Kopie
ihres gültigen Passes oder ihrer gültigen Identitätskarte dem Veröffentlicher
senden, der sie während der Dauer der Veröffentlichung, mindestens aber
während sechs Monaten aufbewahren muss;
b. falls ihr Angebot nicht anonym erscheint, mindestens ihren Namen, Vornamen
und Wohnsitz im Angebot erwähnen.

Sollte jetzt noch etwas unklar sein, einfach beim kantonalen Waffenbüro anfragen oder direkt bei der Zentralstelle Waffen in Bern. Die Waffenbüros sind nämlich der Polizei angegliedert und das Polzeiwesen ist kantonal, sodass im Prinzip jeder Kanton bei der Beantwortung dieser Frage eine eigene Auslegung kultiviert.

Laszlo Tolvaj

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