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IGNORED

Mein Versuch SP zu schießen.


smoking gun

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Nja iwie muss ich der Polizei ja vor Ort nachweisen müssen, dass ich die Munition besitzen darf. Sonst werden die wegen des Verdachts erstmal alles einkassieren und mich auch.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

Vergiss nicht einen Video-Film, der zeigt wie Du die in Rede stehende Munition lädst und unauslöschlich kennzeichnest, denn die Erlaubnis nach § 27 SprengG gilt nur für die jeweils selbst hergestellte Munition als Besitzerlaubnis. Irgendwie muss die Polizei ja nachpürfen können, dass es sich wirklich um von Dir selbst hergestellte Munition handelt. Alternativ bliebe die notarielle Beurkundung, wobei der Notar selbst eine Erlaubnis nach § 27 SprengG besitzen muss, weil er ja sonst beim Laden der Patronen nicht anwesend sein dürfte..

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:P :P okay okay ich habs verstanden.

Allerdings darf eine Person ohne Erlaubnis beim wiederladen anwesend sein und ich darf ihm das auch zeigen, soweit war ich in den Merkblättern schon. Also der Notar braucht keine Erlaubnis.

Gesendet von meinem GT-N7100 mit Tapatalk

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SprengV 1 § 26
(1) Bei der nichtgewerblichen Herstellung von Patronen sind Ladearbeiten und der
sonstige Umgang mit Treibladungspulver und Anzündhütchen nur in geschlossenen Räumen
erlaubt. Während dieser Tätigkeiten ist der Aufenthalt Unbefugter sowie offenes
Licht, offenes Feuer und das Rauchen in solchen Räumen verboten.

Befugt ist wer eine Erlaubnis besitzt oder auf wen sich eine Erlaubnis erstreckt.

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An was willst Du Dich jetzt halten, an ein Praxisbuch oder an die Verordnung zum Sprengstoffgesetz?

Die Person, die sich über das Wiederladen informieren will, könnte man gerade noch als "Hilfsperson" oder zutreffender als "Auszubildende" subsummieren, die müssen dann aber unter der Aufsicht des Erlaubnisinhabers stehen. Nur wie kann der Erlaubnisinhaber seine Aufmerksamkeit den zu beaufsichtigenden Personen schenken, wenn er selbst mit dem Ladevorgang beschäftigt ist, der seine volle Aufmerksamkeit braucht und verdient?

Bleibt noch der Ansatz: das merkt ja keiner! Nur schaffen wir mit dem anwesenden Notar und seiner Beurkundung gerade den Beweis den wir nicht haben wollen. Der Notar ist NICHT zur Ausbildung anwesend, er ist nicht Hilfspersobn und der Notar KANN NICHT vom Erlaubnisinhaber beaufsichtigt worden sein, denn der war mit Ladetätigkeiten beschäftigt.

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:contra: hola amigo Godix,

entschuldige aber was Du da schreibst ist Haarspalterei!

Unbefugt ist nur die Person die sich OHNE Erlaubnis des Wiederladers bei seiner Tätigkeit und in seinen Raum aufhält.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

Deine Meinung ist Dir unbenommen, am Ende spalten andere ex-post die Haare und beurteilen was Du ex-ante richtig oder falsch gemacht hast.

In jedem Fall sind anwesende Nichterlaubnisinhaber aber zu beaufsichtigen und das kann der mit der eigentlichen Ladetätigkeit beschäftigte Erlaubnisinhaber nicht selbst tun.

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Jetzt musste ich doch glatt nachschauen. In meiner Pappe steht: "Erwerben, Verwenden, Aufbewahren, Befördern von Nitro und Schwarzpulver, die Erlaubnis erstreckt sich auf Hilfspersonen und Auszubildende, soweit diese unter Aufsicht des Erlaubnisinhabers handeln."

Eine Übungszeit brauchte ich nicht nachzuweisen sondern mein Bedürfnis selbst direkt bei der Sbine schriftlich begründen. "Na schreiben Sie doch irgendwas, interessieren tut uns das erst, wenn Sie damit Unsinn treiben würden."

Allerdings bestand Sie auf einer Mengenbeschränkung mit der ich bisher gut leben kann und wenn es verbraucht ist kann ich weitere Mengen nachbeantragen. Etwas unschön aber da war kein Reinkommen. 10kg jeweils muss ich aber auch erstmal Blechen können.

Bearbeitet von scynet
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