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KK-Schießen für 14-jährigen Jugendlichen (IPSC)


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Geschrieben

Folgende waffenrechtliche Frage stellt sich mir:

Mein Sohn, 14 Jahre alt, möchte KK-IPSC schießen. So weit ich weiß ist dies selbst nach den letzten Verschärfungen des Waffenrechts möglich. Jedenfalls schreiben es die BDS-Landesverbände auf ihren Webseiten.

Den Anfang wird er sicher mit einer Leihwaffe des Vereins machen müssen, aber dann wird er eine "eigene" KK-Pistole nutzen wollen.

Wenn ich selbst (über 25) KK-IPSC übe, kann ich doch nach Erfüllung der unterschiedlichen Auflagen (Schießnachweise etc.) eine KK-Pistole für das IPSC-Schießen erwerben.

Darf ich diese meinem Sohn auf dem Schießstand zum Trainieren überlassen?

Wie machen das andere jugendliche Schützen? Habe ich andere gangbare Wege übersehen?

Ich werde demnächst bei meiner Sachbearbeiterin der Waffenbehörde anfragen und möchte bis dahin wissen, wie die rechtliche Lage ist, damit ich vorbereitet bin.

Danke für eure Hilfe.

Geschrieben (bearbeitet)

Entweder du als Vater bist jedes Mal dabei oder der Verein hat einen speziell dafür ausgebildeten Jugendbetreuer.

Der BDS bildet diese aber nicht aus.

Man kann diesen Lehrgang an einer DSB Schule machen. Ist nur ein wenig teurer als nicht DSBler.

Du kannst nur beaufsichtigen oder selber schiessen. Alleine darf er es nicht.

Fraglich ist auch ob dann zeitgleich Erwachsene mit ihren größer kalibrigen Waffen schiessen dürfen.

Getrennte Termine für Erwachsene z.B. Dienstags und jugendliche Donnerstag sind da besser.

Ich fürchte jetzt werden wieder zig Meinungen und gegengegen Meinungen kommen und einer weiss es besser als der andere.

Frag den für dich zuständigen Organisator beim BDS und richte dich danach.

Vielleicht muss er auch einfach warten bis er alt genug ist.

Man muss nicht immer auf Biegen und Brechen alles möglich machen wollen, auch nicht für den Nachwuchs.

Ja ich habe drei Jungs, 12, 14 und 17 und ich weiss wovon ich schreibe und habe die Tour Verein, BDS, Behörde schon hinter mir.

Du kannst eine Waffe innerhalb deiner Zulassungen erwerben, aber nicht zusätzlich für deinen Sohn.

Das heisst nicht das eine andere Behörde das nicht anders macht.

Bogen schiessen in der Gruppe ist auch nicht schlecht.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Ich selbst habe für meine Tochter (10J) eine Ausnahmegenehmigung für das Schießen mit Luftdruckwaffen bekommen.

Hierfür brauchte ich lediglich:

- Bescheinigung eines Vereins, dass dieser über einen ausgebildeten Jugendtrainer verfügt.

- Ein ärztliches Attest, dass meine Tochter körperlich und geistig für den Sport geeignet ist.

- Einverständniserklärung beider Eltern.

Bei einem Match habe ich mal einen Vater mit seinem Sohn getroffen, der genau eine solche Bescheinigung fürs KK-IPSC bekommen hat. Nach dem, was er erzählt hat, waren die Anforderungen genau so, wie bei meiner Bescheinigung. Möglich scheint es also zu sein. Allerdings wirst Du immer mitkommen müssen. Ein Ausleihen einer scharfen Schusswaffe halte ich für ausgeschlossen.

Geschrieben
Man muss nicht immer auf Biegen und Brechen alles möglich machen wollen, auch nicht für den Nachwuchs.

Warum nicht ?

Man tut, was rechtlich möglich ist.

Wo ein Wille ist,..

Würde ich als Kind etwas wirklich wollen, würde ich die Alten solange bearbeiten, bis ichs bekomme (wenn Kohle + Zeit da ist), warum sollte ich z. B. 6 Monate warten, wenn es schon jetzt eine Möglichkeit gibt ?

Geschrieben

Ganz allgemein kann(!) die Behörde Ausnahmen bei den Altersbeschränkungen zulassen. In der Regel kann man z.B. beantragen, dass das Kind schon mit 9-10 Jahren Luftdruckwaffen, mit 12 Jahren KK-Waffen und mit 16 Jahren GK-Waffen schiessen darf.

In der Regel werden dann Ausnahmegenehmigungen für Schiessen nach Sportordnung bewilligt. Da IPSC ja von der SpO erfasst ist, benötigt man insofern keine besondere Altersausnahmegenehmigung IPSC bei der Behörde. Den SuRT wird man aber natürlich schon benötigen.

Sofern Kinder unter 16 mit KK-Waffen oder unter 14 mit Luftdruckwaffen schiessen wollen, muss nicht nur das Einverständnis der Eltern vorliegen, sondern auch die Aufsichtsperson eine entsprechende Lizenz (z.B. Jugendbasislizenz des DSB; es gibt aber auch Jugendschiessleiterlehrgänge beim BDS) innehaben.

Unsere Behörde verlangte schon beim Antrag auf Ausnahmegenehmigung eine solche Lizenz bei mindestens einem Elternteil, desweiteren ein fachärztliches Attest, eine Mitgliedsbescheinigung im Verein und eine Bescheinigung des schiessportlichen Begabung durch den Verein/Verband.

Warum beim jeweiligen Training mit den Kindern keine anderen (Erwachsenen) mit GK-Waffen anwesend sein dürfen, erschliesst sich mir jetzt nicht ganz. Übliche Praxis auf fast allen 25m Ständen, die ich kenne, ist doch, dass KK- und GK zusammen trainieren. Und wenn man sein KK-Gewehr gelegentlich auf die 100m-Bahn nimmt, wird man dort auch zusammen mit GK-Schützen trainieren (müssen).

Grüße

Schwarzwälder

Geschrieben

... es gibt aber auch Jugendschiessleiterlehrgänge beim BDS) ...

Laut Landesausbildungsleiter NRW gibt es die nicht.

Ich hätte den beim DSB machen müssen.

Ich vermute mal das seine Aussage nur für NRW gültig ist.

Geschrieben

...Warum beim jeweiligen Training mit den Kindern keine anderen (Erwachsenen) mit GK-Waffen anwesend sein dürfen, erschliesst sich mir jetzt nicht ganz. ..

Ich darf aus der WaffVwV zitieren:

"...Durch die Änderung des § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 soll

nunmehr Jugendlichen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet

haben, das Schießen mit sogenannten großkalibrigen

Waffen nicht mehr möglich sein. Damit soll erreicht werden,

dass dieser Altersgruppe der Umgang mit diesen deliktsrelevanten

Waffen verwehrt bleibt. Das Schießen für Minderjährige

bleibt grundsätzlich auf Kleinkaliberwaffen beschränkt"

Befinden sich Schützen gleichzeitig auf der Bahn die mit GK schießen ist es nicht mehr sicher gestellt das die Jugendlichen keinen Umgang mit den GK Waffen haben.

Geschrieben

Laut Landesausbildungsleiter NRW gibt es die nicht.

Ich hätte den beim DSB machen müssen.

Ich vermute mal das seine Aussage nur für NRW gültig ist.

In Bayern (BBS, ein Landesverband des BDS) gibt es ebenfalls BDS-Jugendaufsichtenschulungen als "Erweiterung" zur normalen Stand-Aufsichtenschulung.

PS: Formal, also lt. Waffengesetz, sollte auch eine anderweitige Ausbildung/Schulung zum Umgang mit Jugendlichen ausreichen (z.B. Befähigung zur Ausbildung, Pfadfinder-Jugendleiter, etc.) da es primär um den besonderen Umgang bzw. Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen geht. In wie weit Verbände eine solche anderweitige Ausbildung anerkennen muss allerdings im Einzelfall mit dem jeweiligen Verband geklärt werden.

Geschrieben

Befinden sich Schützen gleichzeitig auf der Bahn die mit GK schießen ist es nicht mehr sicher gestellt das die Jugendlichen keinen Umgang mit den GK Waffen haben.

Wieso wäre, lt. Gesetz bzw. auch lt. normalem Menschenverstand, es für meinen 15-jährigen Sohn ein Problem, wenn neben Ihm ein anderer Schütze mit einer .375 Magnum schießt? Ich stehe ja, nur für Ihn zuständig, direkt neben Ihm, während er mit meiner KK-Pistole schießt.

PS: Natürlich habe ich eine bestanden Aufsichtenschulung des BDS sowie die Jugend-Aufsichtenschulung (ebenfalls bestanden) bereits hinter mir.

Geschrieben

Arme schießinteressierte Jugend !

Da lob ich mir die gute, alte Zeit, wo man mit Papa mitgedackelt war und es Keinen gejuckt hatte.

(da gabs noch keine Grünen, höchstens das eigene Grün hinter den Ohren)

Geschrieben
...

Befinden sich Schützen gleichzeitig auf der Bahn die mit GK schießen ist es nicht mehr sicher gestellt das die Jugendlichen keinen Umgang mit den GK Waffen haben.

NOCH ist das Zuschauen kein Umgang im waffenrechtlichen Sinn!

Geschrieben

In Bayern (BBS, ein Landesverband des BDS) gibt es ebenfalls BDS-Jugendaufsichtenschulungen als "Erweiterung" zur normalen Stand-Aufsichtenschulung.

PS: Formal, also lt. Waffengesetz, sollte auch eine anderweitige Ausbildung/Schulung zum Umgang mit Jugendlichen ausreichen (z.B. Befähigung zur Ausbildung, Pfadfinder-Jugendleiter, etc.) da es primär um den besonderen Umgang bzw. Besonderheiten im Umgang mit Jugendlichen geht. In wie weit Verbände eine solche anderweitige Ausbildung anerkennen muss allerdings im Einzelfall mit dem jeweiligen Verband geklärt werden.

Stimmt die Schulung, und Qualifizierungsrichtlinien sind den LVs zugeschickt worden. Wenn einzelne LVs die Schulung trotz Bedarf nicht anbieten - schad drum. Nicht vergessen sollte man auch die möglichen "Ersatzqualifikationen" siehe 27.4.2 WaffVwV ...

Ansonsten reichen die Arten von Ausbildungen
aus, die einen Bezug zur Jugendarbeit herstellen können (z. B.
Jugendleiter, Lehrer, Geeignetheit zur beruflichen Ausbildung
von Jugendlichen, spezielle sportliche Ausbildung im Jugend-
bereich). Anmerkung: in Verbindung mit einer "normalen" Standaufsichtenqualifikation.
Wenn dann im LV keine Schulung angeboten wird, dann bitte wenn eine pädagogische Qualifikation vorliegt darum bitten das eine entsprechende Bestätigung zum Standaufsichtenausweis ergänzt wird.
Geschrieben

NOCH ist das Zuschauen kein Umgang im waffenrechtlichen Sinn!

Das interessante ist ja beim Flintenschießen darf er mit einer 12er Flinte mitmachen.

Mein Sohn ist da sogar besser als manch anderer.

Mein 17jähriger darf auf den öffentlichen Ständen in NRW nicht mit der KK Pistole oder Gewehr auf die Bahn, wenn da Erwachsene mit den normalen Gewehren schießen obwohl ich daneben stehe.

Geschrieben
Mein 17jähriger darf auf den öffentlichen Ständen in NRW nicht mit der KK Pistole oder Gewehr auf die Bahn, wenn da Erwachsene mit den normalen Gewehren schießen obwohl ich daneben stehe.

Warum?

1. Standordnung - muss man wohl akzeptieren aber evtl. kann man mit dem Betreiber bzgl. einer Änderung reden

2. Aufsicht will das nicht - muss man wohl akzeptieren, aber die Frage "Warum?" bzw. die Antwort wäre interessant.

3. der Verein will das nicht - muss man, in dem Verein wohl erst mal akzeptieren, aber ein Gespräch mit dem Vorstand hilft hier evtl. auch

4. ein/die andere/r Schütze/n wollen das nicht - wäre mir ziemlich egal ;-)

5. aufgrund Anordnung von ..... - die Anordnung würde mich interessieren :-)

Geschrieben (bearbeitet)

Ein Blick in das gesetz erleichtert die Rechtsfindung.

Sportliches Schießen liegt vor, wenn - STRENG - nach den festen Regeln einer Sportordnung geschossen wird. Wenn der BDS in seiner Sportordnung das IPSC-Schießen für Jugendliche nicht ausschließt, dann können Jugendliche unter Beachtung der weiteren gesetzlichen Anforderungen am IPSC-Schießen teilnehmen. Falls der BDS IPSC-Schießen für Jugendliche nicht zuläßt, bleibt noch das Schießen für Jedermann.

Jugendliche die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt sind, dürfen mit Waffen bis Kaliber .22 schießen, wenn es sich um Munition mit Randfeuerzündung handelt und die E0 nicht mehr als 200 Joule beträgt - Kurz- oder Langwaffe, Einzel- oder Mehrlader spielt keine Rolle. Die Jugendlichen brauchen das Einverständnis BEIDER Elternteile. Das Einverständnis muss schriftlich vorliegen oder ein Elternteil muss während der Schießübung am Schießstand anwesend sein.

Die Schießaufsicht muss die "Geeignetheit zur Kinder- und Jugendarbeit" glaubhaft zu machen -in Realiter eine Bestätigung der Behörde, der der Betreiber die Aufsicht meldet. Alternativ darf ein Elternteil den Jugendlichen beaufsichtigen, wenn dieser Elternteil die Qualifikation als Schießaufsicht (hier nach den Regeln des BDS) hat.

Auch einem Jugendlichen darf auf einem Schießstand eine Waffe erlaubnisfrei überlassen werden, wenn und damit er auf dem Stand damit (zulässige) Schießübungen macht. Ob die Waffe dem Vater, dem Verein oder dem Papst gehört ist egal.


[...]

Mein 17jähriger darf auf den öffentlichen Ständen in NRW nicht mit der KK Pistole oder Gewehr auf die Bahn, wenn da Erwachsene mit den normalen Gewehren schießen obwohl ich daneben stehe.

Das ist wohl eine Sache des Betreibers, das WaffG gibt das jedenfalls nicht her.

Bearbeitet von Godix
Geschrieben (bearbeitet)

Warum?...

Angeblich auf Anordnung der genehmigenden Polizeibehörde mit Bezug auf WaffVwV.

Gezeigt wurde mir natürlich nichts schriftliches.

Was machst du also ? Schnauze halten, weil sonst schießt du da nicht mehr.

100m Stände gibt es nicht wie Sand am Meer und ich habe schon einige als Möglichkeit.

Die Erklärung ist nicht abwegig.

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Angeblich auf Anordnung der genehmigenden Polizeibehörde mit Bezug auf WaffVwV.

ZITAT-ANFANG Die Obhut verantwortlicher und zur Kinder- und Jugendarbeit für das Schießen geeigneter Aufsichtspersonen (§ 27 Absatz 3) ist hinreichend sichergestellt,
wenn auf der Schießstätte eine angemessene Anzahl derartig qualifizierter Personen anwesend und eine ständige Beaufsichtigung der minderjährigen
Schützen durch diese Personen gewährleistet ist; die Angemessenheit richtet sich u. a. nach der Größe der Schießstätte,
insbesondere auch der Anzahl der von diesen Personen insgesamt zu betreuenden Schießbahnen sowie der Zahl der gleichzeitig von Minderjährigen genutzten Schießbahnen.
Die Obhut durch qualifiziertes Personal ist weder gleichzusetzen mit der Aufsicht beim Schützen noch mit der Schießstandaufsicht. ZITAT-ENDE
Für mich sagt die WaffVwV, siehe Zitat, aber gerade, dass auf einer Schießstätte gleichzeitig bzw. gemischt Jugendliche und Erwachsene schießen dürfen. Von einer Kaliberbegrenzung für Erwachsene im Beisein von Jugendlichen habe ich noch nichts gehört, also alles kein Problem. Evtl. druckst Du Dir, wenns Dir wichtig ist, die WaffVwV aus und fragst mal nach.
Was machst du also ? Schnauze halten, weil sonst schießt du da nicht mehr.

Die Erklärung ist nicht abwegig.

Als Verein, der keine Jugendlichen hat würde ich das auch erst mal einfach so aktzeptieren, da es mir ja egal ist. Die Erklärung ist aber, siehe oben, zumindest meiner Meinung nach, falsch. Ich habe zwar nur gute Erfahrungen mit Vereinen, aber frag doch einfach mal mit dem Hinweis auf die WaffVwV nach. Evtl. sind die anderen ja sogar froh, wenn endlich auch Nachwuchs schießen darf. Ansonsten verstehe ich Dich schon, wenn die Verantwortlichen bei Dir vor Ort (die kenne ich ja nicht) gleich eingeschnappt sind, dann muss man sich natürlich zweimal überlegen was man sagt.

Geschrieben (bearbeitet)

ja nicht) gleich eingeschnappt sind, dann muss man sich natürlich zweimal überlegen was man sagt.

Der örtliche Verein ist nicht das Problem.

KK LW und KW sind getrennt und weiteres ist kein Problem.

Die Stände auf denen 100m etc geschossen werden kann sind das Problem.

Zum Thema: Frag den BDS IPSC Beauftragten, wenn der das nicht weiss...

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Danke für eure Tipps. Konnte gestern mit dem Vorsitzenden des in Frage kommenden Vereins sprechen. Er selbst hat die entsprechenden Lizenzen etc. und freut sich auf einen neuen Schützen!

So geht Vereinsarbeit. Und so klappt das dann auch mit dem Nachwuchs.

Mein Sohn hat aber inzwischen eher am Schießen mit der Langwaffe (Präzision) als am IPSC-Schießen mit der Kurzwaffe Interesse angemeldet.

Geschrieben

Mein Sohn hat aber inzwischen eher am Schießen mit der Langwaffe (Präzision) als am IPSC-Schießen mit der Kurzwaffe Interesse angemeldet.

Dann mach mal die Tasche auf und kaufe eine schöne Benchrestbüchse mit S&B ZF oder ein Zeiss :D

Geschrieben

Versuche ihn mal für das Wurfscheibenschiessen zu begeistern, bewegungsaktiv, reflexfördernd, geistig fordernd, Vorbereitung auf den Jagdschein und Spass, wenn die Scheibe platzt. Mein Junior mag das und die 12er Flinte beherrscht er gut.

Ist schliesslich olympische Disziplin :hi:

Geschrieben

Wie? Darf er mit 14 schon Flinte (12er) schießen? Ich dachte nur KK (bis 22. , Randfeuer, E0<200 J).

Wenn das ginge, würde er das sofort mit mir machen. Schieße als Jäger oft und gerne Skeet und Trap.

Geschrieben

Hab's gefunden. Klasse, dann macht meine Tochter vielleicht auch mit, die liebt Flintenschießen.

Geschrieben

Wie? Darf er mit 14 schon Flinte (12er) schießen? Ich dachte nur KK (bis 22. , Randfeuer, E0<200 J)....

Ja darf er. Keine SL oder Repetierflinte.

Das ist ja der Witz.

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