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IGNORED

Eintrag in WBK für Bedürfnis eigener Kinder...


Vitos

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...hat jemand eventuell für seine noch nicht volljährige Kinder unter dem Aspekt des Leistungssportes (Trainings- und Wettkampfes) einen Eintrag in die eigene WBK für eine kleinkalibrige KW erwirken können? wenn ja unter welchen Voraussetzungen? oder geht das ausschließlich über Vereins-WBK und Leihschein? hat das jemand praktiziert?

Besten Dank und Gruß

V

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das Bedürfnis liegt in der Person begründet.

Du willst das Bedürfnis für eine andere Person (minderjährig) bestätigt bekommen und statt dieser darauf gründend eine erlaubnispflichige Waffe erwerben?

ähäm, ich glaube Du hast das System in D nicht ganz verstanden. so gehts nicht.

Wenn ein Verein ( über Vereins-WBK) Waffen für seine Mitglieder anschafft und diese seinen Mitgliedern "auf Leihschein" zeitweise zur Verfügung stellt .......wäre das ein möglicher Weg.

Wenn dann noch ein Mitglied eine Waffe kauft ( nicht erwirbt!) und diese dem Verein schenkt (Eigentum des Vereins), zur Verfügung stellt (weiterhin Eigentum des Mitglieds) etc. .....dann könnte der Verein diese auch an ein Mitglied "verleihen".

Wo wäre das Problem für DICH ein Bedürfnis für diese Waffe geltend zu machen und dann mit Deinen Kindern damit trainieren und wettkämpfen zu gehen? an Verbandszugehörigkeiten ist bei Dir ja kein Mangel.

ich versteh das Problem nicht so ganz! bissl ins WaffG einlesen und sich mal bissl Gedanken machen......wie Du siehst, es kann funktionieren...

gruß alzi

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ist doch gar kein Problem, die Wege sind mir auch klar, ich frag ja nur... vielleicht hat jemand, wenn auch ausnahmsweise, eine andere Erfahrung gemacht.

Von Problemen habe ich nichts erwähnt;)

Dank für den Beitrag

Gruß

V

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Soweit ich weiss, kann man minderjaehrig (kann mich aber auch taeuschen und das war unter 21j.) bei nachgewiesenen sportlichen erfolgen etc. eine wbk frueher bekommen (kk) dazu wird allerdings auch ein psychologisches gutachten vom amtsarzt erstellt...

Ichnweiss das einer meiner juengeren kollegen das durch hatte bin mir aber nicht sicher ob der U21 oder U18 war...angeschafft wurde eine normale sportpistole fuer DSB disziplinen..

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@ Alzi,

der Tonfall in deinem Beitrag hilft keinem weiter. Hast du es schon mal probiert? Wenn nein, dann... (du weist schon).

Zur Sache:

Einer unserer Junioren (17) schießt im Nationalkader. Er wird von einem namhaften deutschen Hersteller mit einer speziell für ihn angefertigten Waffe gesponsort. Eine zweite, identische Ersatzwaffe steht noch aus. Die SpoPi läuft auf seinen Vater, der selbst schon einige Kurzwaffen, auch KK, hat. Auf der Leistungsgebene war es kein Problem, dass Papa mit der Bestätigung des Verbands einen Eintrag für Juniors SpoPi bekam.

Ist also in der Sache grundsätzlich möglich. Da muss der Junior aber leistungsmäßig schon was bringen...

Gruß

Stefan

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@ Alzi,

der Tonfall in deinem Beitrag hilft keinem weiter. Hast du es schon mal probiert? Wenn nein, dann... (du weist schon).

Stefan,

Gottes Wege und die des WaffG sind unergründlich. Da scheitert der eine oder andere schon mal dran im Glauben.

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Da gibt es nichts zu scheitern. Zuerst schaut man ins WaffG, dann in die Verordnung und in die Verwaltungsvorschriften. Dann fragt man den SB. Schlussendlich entscheidet er/sie oder - im schlimmsten Fall - ein Gericht.

Wie auch immer, der Threadstarter hat höflich eine mehr oder weniger sinnvolle Frage gestellt. Das erste, was passiert, ist wieder einmal, dass er für blöd verkauft wird. Das ist schade und zugleich höchst unhöflich.

Wer nichts Sinnvolles zum Thema beizusteuern hat, der behalte seine Weisheiten doch einfach für sich. Dann wäre allen geholfen.

Gruß

Stefan

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Klar, man kann die Waffen für den Nachwuchs auf die eigene WBK nehmen. Dann aber bitte nicht wundern, wenn dir diese auf das eigene Kontingent angerechnet werden.

Sollte dies ein Problem sein: siehe alzis Beitrag. (Habe selber beide Varianten verwirklicht)

Nachtrag: Mich nervt in letzter Zeit oftmals nicht der Ton, sondern die Dünnhäutigkeit einiger Teilnehmer.

Just my 2 cents,

Delgado

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Liebe Leut, Dank für die sachlichen Beiträge. Ich wiederhol mich vielleicht hier aber ich sags trotzdem nochmal, das Waffengesetzt ist mir nicht gänzlich unbekannt, die offensichtlichen Wege die nach Rom führen auch nicht.

Mir ging es um die, sagen wir mal ungewöhnliche, elegantere Lösung die der Eine oder Andere vielleicht verwirklichen könnte, wie zB. Vereins-WBK mit dem Elternteil neben dem Vorsitzenden auch als Berechtigten eingetragen; oder auf der Grundlage der Ausstellung eines Bedürfnisses für den Nachwuchs die hilfsweise Eintragung auf die WBK des berechtigten Sorgeberechtigten (sic! ;))

Auch wenn das WG recht starr ist, konnte vielleicht die Eine oder Andere eine differenzierte Auslegungsmöglichkeit realisieren! Mit meinen SBs hatte ich nie Probleme, meine konstruktiven Vorschläge wurden bis jetzt immer aufmerksam angehört. Und darum geht es. Ich will nicht hin gehen nur fragen wie es gehen könnte, sondern hin gehen und neben der Frage auch einen konstruktiven Vorschlag unterbreiten können. Das erwirkt manchmal Wunder!

Na klar, ich hab einen jagdlichen Eintrag frei, ich kann sofort eine KK-KW holen und mit dem Nachwuchs im Rahmen der Vorbereitung auf den Jugendjagdschein bis zum Abwinken trainieren bis wir beide unter einem Berg Hülsen vergraben sind! Da kräht kein Schwein drum. Und Wettbewerbe kann er auch mit schießen, ich kann mir meine Waffen ja selbstverständlich zweckgebunden leihen;

Aber darum geht es nicht; es geht um die elegante Lösung den Nachwuchs auch evtl. in das Verwaltungsprozedere mit einzubinden, das ist gut für die Erziehung ;)!

Einen angenehmen Sonntag

V


@Vitos: Mach mal dein PN-Fach leer!

Dank!

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