Zum Inhalt springen
Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Zurück gegebene WBK neu beantragen


Oneshot

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Godix!

Ballistik lernst du. (Zumindest rudimentär) Notwehr- und Nothilfe in der Ausbildung fürs Ausland.

Den sicheren Umgang mit Waffen lernst du. Verschiedene Waffentypen lernst du auch kennen.

Letztlich muss sich doch auch ein Sportschütze fortbilden und sich spezielle Kenntnisse über die von ihm verwandten Waffen und Munition aneignen!

Ich möchte nicht altklug erscheinen, aber ich kenne die zivile "Ausbildung", die militärische und die polizeiliche, letztlich ist alles nur die Lizenz zum weiterlernen!

Wer meint, mit Bestehen der Sachkundeprüfung alles über Waffen und deren "Dunstkreis" zu wissen, ist mächtig auf dem Holzweg.

Gruß Patrick!

Geschrieben

Sag uns doch mal wo bzw. vor welcher Prüfungskommision Du damals die Sachkundeprüfung abgelegt hast. War das vor einer behördlich bestellten Prüfungskommision (damals regelmäßig bei der/den IHK) oder war das eine anderweitige Ausbildung im Verein mit Prüfung durch Vereinsmitglieder?

Es gibt zu viele die annehmen sie hätten eine "echte" Sachkundeprüfung abgelegt, in Wahrheit aber nur eine anderweitige, (damals) anerkannte Ausbildung z.B. im Schützenverein.

Wenn er keine echte Sachkunde gehabt hätte, so hätte man ihm damals wohl keine WBK ausgestellt...

Und was das Thema Notwehr/Nothilfe angeht, so habe ich damals in der Grundausbildung mehr darüber gelernt als bei der späteren zivilen Sachkunde!

Geschrieben

Hallo Godix!

Ballistik lernst du. (Zumindest rudimentär) Notwehr- und Nothilfe in der Ausbildung fürs Ausland.

Den sicheren Umgang mit Waffen lernst du. Verschiedene Waffentypen lernst du auch kennen.

Letztlich muss sich doch auch ein Sportschütze fortbilden und sich spezielle Kenntnisse über die von ihm verwandten Waffen und Munition aneignen!

Ich möchte nicht altklug erscheinen, aber ich kenne die zivile "Ausbildung", die militärische und die polizeiliche, letztlich ist alles nur die Lizenz zum weiterlernen!

Wer meint, mit Bestehen der Sachkundeprüfung alles über Waffen und deren "Dunstkreis" zu wissen, ist mächtig auf dem Holzweg.

Gruß Patrick!

Genau DAS ist es! Die zivile Sachkunde hat die Aufgabe, dir die Waffenrechtlichen Grundlagen zu vermitteln, und die hast du nicht!

WBK-Arten, Erwerb, Beantragung, Vorrausetzungen....fehlt alles.

Was du beim Bund lernst, ist immer auf die ROE bezogen, nie auf das deutsche Waffengesetz.

Den sicheren Umgang mit Waffen....naja, in der VJ in Prizren hat es öfters an den Entladekisten geknallt....sicherer Umgang?

Wenn er keine echte Sachkunde gehabt hätte, so hätte man ihm damals wohl keine WBK ausgestellt...

Und was das Thema Notwehr/Nothilfe angeht, so habe ich damals in der Grundausbildung mehr darüber gelernt als bei der späteren zivilen Sachkunde!

Jaein.......der Gesetzgeber unterscheidet klar zwischen "Vereinssachkunde" und staatlicher Prüfung....

Geschrieben

Das es echte und unechte Prüfungen gab ist mir doch neu... ;-)

K. A. Warum das auf dem Kopf steht!

Alles klar. Was Du da hast ist die Bescheinigung über eine Ausbildung als Sportschütze. Die galt gem. § 32 Abs. 1 Ziffer 2 Buchstabe c) zweite Alternative der 1. WaffV (1. Verordnung zum Waffengesetz a.F.) als Nachweis der Sachkunde. Es handelt sich nicht um ein Zeugnis über eine bestandene Sachkundeprüfung gem. § 30 1. WaffV. Auf dem Zeugnis gem. §§ 13 Absätze 4 un 5 sowie 30 Absatz 4 1. WaffV stünde auch "Zeugnis" drauf.

Die Ausbildung als Sportschütze war und ist keine bestandene Sachkundeprüfung. Es war ein zusätzlich möglicher Weg die Sachkunde nachzuweisen. Das manche Schützenvereine ihre Ausbildung als Sachkundeprüfung "verkauft" haben, kann man durchaus als Etikettenschwindel ansehen.

Geschrieben
Wenn er keine echte Sachkunde gehabt hätte, so hätte man ihm damals wohl keine WBK ausgestellt...[...]

Es ist zu unterscheiden zwischen dem Nachweis der Sachkunde, dafür gab es früher und heute diverse Möglichkeiten und der bestandenen Sachkundeprüfung über die ein Zeugnis ausgestellt wurde und wird.

Ein Vorschrift wie sie heute im § 3 Absatz 5 der AWaffV steht und die es Verbänden ermöglicht für ihre Mitglieder Sachkundeprüfungen abzuhalten, gab es nach dem WaffG a.F. nicht. Die Prüfung im Verein war lediglich die Überprüfung des erfolgreichen Abschlusses der Ausbildung.

Geschrieben

Das war keine Prüfung im Verein, sondern ein Lehrgang des SchützenVERBANDES Berlin Brandenburg mit anschließender schriftlicher Abschlussprüfung! Mein Verein hat diesem lediglich angehört. Daraufhin habe ich meine grüne WBK für eine SpoPi bekommen.

Gruß Patrick!

P.S. Ich hab nicht in die Kiste geflakt! :)

Geschrieben

Das war keine Prüfung im Verein, sondern ein Lehrgang des SchützenVERBANDES Berlin Brandenburg mit anschließender schriftlicher Abschlussprüfung! Mein Verein hat diesem lediglich angehört. Daraufhin habe ich meine grüne WBK für eine SpoPi bekommen.

[...]

Nochmal:

Damals konnte die Sachkunde durch eine Ausbildung als Sportschütze nachgewiesen werden und mit diesem Nachweis war die Bedinung "Sachkunde" erfüllt. Mehr ist Deine "Bescheinigung" nicht und mehr war sie auch nie. Nachlesen kannst Du das in den Vorschriften die ich oben genannt habe. Eine ähnliche Vorschrift, nur viel ausführlicher und mit mehr Möglichkeiten enthält heute der § 3 AWaffV.

Das ändert aber nichts daran, dass Deine "Prüfung" ganz offensichtlich nicht eine von staatlicher Stelle anberaumte Sachkundeprüfung war. Wenn der SB heute diese Bescheinigung nicht mehr anerkennen will, dann kann er das.

Geschrieben

Jetzt führen wir mal die Fakten zusammen!

- Du warst Zeit-Soldat und hast im Kosovo dein G36 spazieren getragen

- Du bist PVB und darfst deine dienstlich zugewiesenen Waffen privat führen und aufbewahren

- Du hast einmal eine Sachkundeprüfung (alt) abgelegt, eine WBK und eine SpoPi besessen.

Und nun? Im Sinne deiner Sachbearbeitung bist du nichts und kannst du nichts! :lol2:

Du kannst aber eine neue Sachkundeprüfung ablegen, die dir wahrscheinlich ein müdes Runzeln abverlangen wird und mit zwei Tagen geopferter Freizeit und ein paar Euro abgegolten ist :good:

Fast möchte ich dir raten dies zu tun, dem Gegenüber seinen Wunsch zu erfüllen und fortan mit dieser neuen Erfahrung durchs Leben zu gehen und wenn es mal drauf ankommt...... *Selbstzensur*

Geschrieben

Ich kann der Argumentation immer noch nicht ganz folgen.

Nach § 3 AWaffG (Anderweitiger Nachweis der Sachkunde) Abs. 1 Nr 2c gilt die Sachkunde durch Ausbildung als Sportschütze durch Bescheinigung eines Schießsportverbandes als nachgewiesen.

Nach § 7.1 WaffVwV gelten nach altem Recht abgelegte, anderweitige Sachkundenachweise in bisherigem Umfang weiter.

Zusätzlich werde ich mir eine Bescheinigung von der Dienststelle ausstellen lassen in der steht, dass ich in Aus- und Fortbildung die erforderlichen Kenntnisse vermittelt bekommen habe. Ich hatte diesbezüglich unseren Aus- und Fortbilder schon gefragt, was in einem ungläubigen Lachanfall seinerseits mündete. (Ich bin Teil unserer Pistolenmannschaft, wir haben unlängst die Direktionsmeisterschaft gewonnen.)

Geschrieben
[...]

1. Nach § 3 AWaffG (Anderweitiger Nachweis der Sachkunde) Abs. 1 Nr 2c gilt die Sachkunde durch Ausbildung als Sportschütze durch Bescheinigung eines Schießsportverbandes als nachgewiesen.

2. Nach § 7.1 WaffVwV gelten nach altem Recht abgelegte, anderweitige Sachkundenachweise in bisherigem Umfang weiter.

[...]

zu 1.

Anerkannte schießsportliche Verbände dürfen seit dem 1.12.2003 - da trat die AWaffV in Kraft - Sachkundeprüfungen für ihre Mitglieder abnehmen und Zeugnisse ausstellen. Vor diesem Datum ging das nicht, es fehlte an der Rechtsgrundlage.

Du kannst keinen anderweitigen Nachweis nach § 3 AWaffV haben, die gab es nämlich nicht als du die Bescheingung bekamst. Was Du hast ist eine Bescheinigung über eine Ausbildung als Sportschütze von 1997.

zu 2.

Es heißt Ziffer 7.1 der WaffVwV. Die WaffVwV enthält keine §§ und sie schafft kein Recht, sie ist eine reine Verwaltungsvorschrift. Sie soll das geltende Recht der Behörde erklären und ist für die Behörde verbindlich, es sei denn sie verstößt gegen das geltende Recht. Im Gesetz und in der AWaffV steht nichts von der Fortgeltung alter Sachkundenachweise.

Ob Du schießen kannst interssiert nur beiläufig. Für Sportschützen ist die Hürde im praktischen Schießen nicht hoch.

Also nimm Deine Papiere, leg sie dem SB vor, verweise auf die Ziffer 7.1 der WaffVwV und hoffe auf Anerkennung.

Geschrieben
Nach § 7.1 WaffVwV gelten nach altem Recht abgelegte, anderweitige Sachkundenachweise in bisherigem Umfang weiter.

Kann es sein, dass Du da ausschließlich der Auskunft des BDS vertraust, den Passus der WaffVwV, was ein anderweitiger Sachkundenachweis ist, selbst gar nicht selbst gelesen hast? Solltest Du tun, von der Fortgeltung alter Sportschützensachkundelehrgänge steht da nämlich nichts:

Nr. 7.2 WaffVwV

Als anderweitige Nachweise der Sachkunde gelten die Jägerprüfung und die in § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a AWaffV der Jägerprüfung gleichgestellten Prüfungen, z. B. Zeugnisse, die im Rahmen des Studiums der Forstwirtschaft/ -wissenschaft erworben worden sind und die den Anforderungen eines Jagdscheins nach dem Bundesjagdgesetz (BJagdG) genügen oder die Prüfung im Fach Jagd und Fischerei an Fachhochschulen für Forstwirtschaft.
Zusätzlich werde ich mir eine Bescheinigung von der Dienststelle ausstellen lassen in der steht, dass ich in Aus- und Fortbildung die erforderlichen Kenntnisse vermittelt bekommen habe. Ich hatte diesbezüglich unseren Aus- und Fortbilder schon gefragt, was in einem ungläubigen Lachanfall seinerseits mündete. (Ich bin Teil unserer Pistolenmannschaft, wir haben unlängst die Direktionsmeisterschaft gewonnen.)

... und wenn Du gerade mal am nachlesen bist, solltest Du dir gleich noch § 1 AWaffV anschauen. Da steht nämlich ausführlich, welche Sachen im Rahmen der Sachkunde vermittelt werden müssen. Ich bin mir ziemlich sicher, da ist einiges bei, was der normale PVB, auch wenn er Direktionsmeister ist, so nicht vermittelt bekommen hat, insbesondere Waffenrecht, Beschussrecht, Ballistik, verbotenen Gegenständen und so ziemlich alles im Zusammenhang mit Revolvern und Flinten.

Die in der Prüfung nach § 7 Abs. 1 des Waffengesetzes nachzuweisende Sachkunde umfasst ausreichende Kenntnisse 1.über die beim Umgang mit Waffen und Munition zu beachtenden Rechtsvorschriften des Waffenrechts, des Beschussrechts sowie der Notwehr und des Notstands, 2. auf waffentechnischem Gebiet über Schusswaffen (Langwaffen, Kurzwaffen und Munition) hinsichtlich Funktionsweise, sowie Innen- und Außenballistik, Reichweite und Wirkungsweise des Geschosses, bei verbotenen Gegenständen, die keine Schusswaffen sind, über die Funktions- und Wirkungsweise sowie die Reichweite, 3.über die sichere Handhabung von Waffen oder Munition einschließlich ausreichender Fertigkeiten im Schießen mit Schusswaffen.
Geschrieben

Wer hat gesagt, ich wäre normal? ;-)

Im Ernst, selbstverständlich wird man als PVB im Waffenrecht inclusive verbotener Gegenstände ausgebildet! Wer soll die Verstöße denn anzeigen? Die Waffenbehörde oder irgendwelche Juristen bewegen ihren Popo nicht auf die Straße! Zusätzlich habe ich hier auch eine aktuelle Fortbildung.

Vor Ort muss ich entscheiden verboten, oder nicht!

Flinten und Revolver - haben sich seit '97 auch nicht nennenswert verändert. Das gefährliche Ende ist immer noch vorn.

Ja, der technische Aufbau ist etwas anders, aber es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, das ein Pistolenschütze nicht mit einem Revolver oder einer Flinte klarkommt!?

Der Unterschied zwischen einem Einzel- und Selbstlader wäre jedenfalls nennenswerter.

Eine Flinte ist technisch gesehen auch keine Mondrakete...

Fakt ist, in der Ausbildung bekommt ein Polizeibeamter heute mehr mit, als der durchschnittliche Sportschütze. Was man davon behält und wie man sich fortbildet, liegt an jedem Beamten selber.

Wer als Sportschütze meint, er hätte den komplexen Bereich des Waffenrechts nach seinem zwei-Tage-mit-Bahnfahrt-Lehrgang intus, muss schon sehr von sich überzeugt sein.

Geschrieben
[...]aber es wird doch niemand ernsthaft behaupten wollen, das ein Pistolenschütze nicht mit einem Revolver oder einer Flinte klarkommt!?[...]

Man kann es nicht verallgemeinern, es ist aber Fakt, dass es solche "Pistolenschützen" gibt.

Geschrieben

Hmmh, nicht ganz von der Hand zu weisen. :)

Neulich habe ich einem unserer besten und auch lebensälteren Pistolenschützen geholfen ein ZF auf sein KK Gewehr zu montieren - hatte er noch nie gemacht. Ich hatte mich kurz gewundert, warum auf dem Höhenturm ein "R" war, es aber nicht weiter beachtet. Bis ich über "Up" auf dem Seitenturm stolperte... Er hatte das ZF halt um 90° gekippt montiert. Nach der Korrektur ging das Einschießen dann recht fix!

Soll heißen, man lernt immer dazu.

Ich habe ja auch im Grunde nix gegen einen neuen Lehrgang - nur habe ich keine Lust, Zeit und Geld dafür zu investieren, wenn ich es nicht muss! Zwei freie Wochenenden hintereinander sind für einen Schichtdienstleistenden mit Kind nicht unbedingt einfach zu organisieren.

Geschrieben
[...]Ich habe ja auch im Grunde nix gegen einen neuen Lehrgang - nur habe ich keine Lust, Zeit und Geld dafür zu investieren, wenn ich es nicht muss! Zwei freie Wochenenden hintereinander sind für einen Schichtdienstleistenden mit Kind nicht unbedingt einfach zu organisieren.

Ich habe es Dir schon geschrieben, nimm Deine Papiere, gehe zur Behörde und stelle den Antrag auf Erwerbserleubnis. Gib an, dass Deine bescheinigung schon einmal anerkannt war und verweise freundlich auf Ziffer 7.1 der WaffVwV. Der SB trifft dann einen Entscheidung über die Anerkennung Deiner Sachkunde, wenn ihm interne Vorgaben die nicht schon abgenommen haben. Dein Auftreten wird die Entscheidung - bewusst oder unbewusst - beeinflussen. Gefällt Dir die Entscheidung nicht, stehen Dir der Rechtsweg und der Ausweg offen, eine "echte" Sachkundeprüfung abzulegen dürfte jedoch schneller und kostengünstiger als eine Klage sein, außer du wärest versichert.

Es wird den SB in seiner Entscheidung nicht beeindrucken, wenn Dich dieses Froum unterstützt. Der Rat der an dieser Stelle üblicherweise Kommt: "Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, klagen!" ist einfach nur dumm und von Viertelwissen geprägt.

Geschrieben

Godix, ich habe deinen Hinweis doch gelesen und werde es auch genau so machen. Im Moment warte ich darauf, das mein Verein meinen Bedürfnisantrag abstempelt, dann geht's zum Verband und zur Behörde.

Ich denke, hier muss ein persönliches Gespräch mit dem SB Klarheit bringen.

Rechtsschutz genieße ich, aber ob eine Klage so ein guter Einstand ist?

Das würde ich schon gern vermeiden.

Mir war nur wichtig, klar zustellen, dass nicht alle PVB keine Ahnung haben.

Die Rechtsgebiete die wir abdecken müssen, sind einfach zu vielschichtig um alles perfekt drauf zu haben, so dass fast jeder sich auf etwas spezialisiert, was ihm liegt.

Geschrieben

Im Ernst, selbstverständlich wird man als PVB im Waffenrecht inclusive verbotener Gegenstände ausgebildet! Wer soll die Verstöße denn anzeigen? Die Waffenbehörde oder irgendwelche Juristen bewegen ihren Popo nicht auf die Straße!

Jemand der Ahnung von der Sache hat? Bestimmt nicht der PVB.

Geschrieben
..."Antrag stellen, rechtsmittelfähigen Bescheid verlangen, klagen!" ist einfach nur dumm und von Viertelwissen geprägt...
Das ist nicht dumm, sondern der letzte Ausweg nach evt. scheitern deiner Vorschlaege . D.h. wenn er auch keine neue Sachkundepruefung ablegen moechte. Wobei dieser Weg mindestens zwei Jahre braucht und ohne Rechtschutz z.B. vom VDW recht teuer wird.
Geschrieben

Das ist nicht dumm, sondern der letzte Ausweg nach evt. scheitern deiner Vorschlaege . D.h. wenn er auch keine neue Sachkundepruefung ablegen moechte. Wobei dieser Weg mindestens zwei Jahre braucht und ohne Rechtschutz z.B. vom VDW recht teuer wird.

Der Ratschlag ist dumm und bleibt dumm. Aber natürlich ist es bequem und risikofrei vom PC aus Dritten zum Streit zu raten. Du solltest doch ein Lied davon singen können.

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.