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IGNORED

Waffen mit Bajonett


powder8

Empfohlene Beiträge

(29) Zu den halbautomatischen Gewehren der Nr. 29 d) KWL gehören insbesondere folgende Modelle sowie

weitere, die bei militärischen Verbänden eingeführt sind:

Halbautomatische

militärische

Belgien Gewehre

- Selbstladegewehr SAFN 49 8 mm x 57 IS und .30-06

- FN G 1, Kal. 7,62 mm x 51

- FN FAL, Kal. 7,62 mm x 51

Brasilien

- MD2 7,62 mm x 51 S.A. Rifle (baugleich mit Springfield SAR-48)

Volksrepublik China

- Norinco M 305, Kal. 7,62 mm x 51 (baugleich mit Springfield M 1 A)

CSSR

- Selbstladegewehr Modell 52 7,62 mm

Frankreich

- Selbstladegewehr M 1949 und 1949/56 (MAS) 7,5 mm

Großbritannien

- Selbstladegewehr L1 A1, Kal. 7,62 mm x 51

Israel

- Selbstladegewehre Galil, Kal. 5,56 mm x 45 und 7,62 mm x 51

Österreich

- Selbstladegewehr Steyr AUG-P, Kal. 5,56 mm x 45

Schweiz

- Selbstladegewehr SK 46 Mod. 11 7,5 mm

- Stgw. SIG 57 PE, Kal. 7,5 mm

- Stgw. SIG 90 PE (GP 90), Kal. 5,56 mm x 45 (nicht aber das Gewehr SIG-Kempf SG 550 Zivil-

Match, Kal. .223 Rem. und das Gewehr SAR Europa Sport, Kal. 222 Rem. und .223 Rem.)

Frühere UDSSR

- Selbstladegewehr-Karabiner SKS Simonow 7,62 mm

- Dragunov, Kal. 7,62 mm x 54R

Deutschland

- Selbstladegewehr HK PSG 1

- Selbstladegewehr HK 91, Kal. 7,62 mm x 51

- Selbstladegewehr HK 93, Kal. 5,56 mm x 45

USA

- M 1 A 1 Kal. .308 Win. (nicht aber das SLG „Springfield M 1 A National Match“ und das SLG

„Springfield M 1 A Typ Loaded“)

- Springfield SAR-48, Kal. 7,62 mm x 51

Andere halbautomatische Gewehre rechnen im Zweifel nicht zu den Kriegswaffen, wenn sie eines der

folgenden Merkmale aufweisen:

- Vorhandensein von einem oder mehreren glatten oder mehreren gezogenen Läufen (Rohren)

sowie Kombinationen von glatten und gezogenen Läufen,

- Eignung nur für Randfeuer- oder Schrotpatronen.

Bei der im Übrigen notwendigen Einzelfallprüfung ist insbesondere das Vorliegen mehrerer der folgenden

Merkmale ein Indiz für die Kriegswaffeneigenschaft:

- Entwicklung für militärische Zwecke,

- Umstellbarkeit oder Umrüstbarkeit mittels allgemein gebräuchlicher Werkzeuge auf die Abgabe

von Dauerfeuer/Feuerstößen,

- Handschutz mit Lüftungsöffnungen, Kühlrippen am Waffenrohr,

- Seitengewehr- oder Bajonettaufnahmevorrichtung,

- Mündungsfeuerdämpfer, Mündungsbremse, Gewehrgranataufnahmemöglichkeit,

- abklappbare oder einschiebbare Schulterstütze oder

- Wechselmöglichkeit für Magazine mit mehr als 10 Patronen

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Die Sache mit dem Bajonett ist eine Zwischenlösung gewesen. Kriegswaffen darf man normalerweise nicht auf die "normalen Bedürfnisgrundlagen" Jäger, Sportschütze, Sammler, Sachverständiger und Brauchtumspfleger erwerben.

Bevor das BKA zur Prüfstelle für KrWKG-Eigenschaft wurde, gab es noch die Möglichkeit, ehemalige Kriegswaffen nach einem bestimmten Schema zu demilitarisieren, dazu gehörte denn auch das Entfernen der Bajo-Aufnahme.

Dieser Altbestand an demilitarisierten Waffen ist heute auch noch im (zivilen) Gebrauch, der Rückbau macht sie wiederum zu Kriegswaffen und das wäre böse.

Heute ist es praktisch unmöglich, eine Kriegswaffe zu zivilisieren, die Eigenschaft haftet sehr fest. Eine SA FN 49, die vor 2003 die Bajo Warze, den MFD und weitere Teile verlor, deren Visier auf 100m begrenzt wurde und wo der Feuer-Wahlhebel festgeschweißt wurde, darf eben heute weder eine neue Bajo-Warze, einen MFD oder ähnliches erhalten, sonst ist die Zivilisation dahin.

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Hier als tolles Beispiel, gleich mehrere Verstösse und damit ist der angebotene SKS KRIEGSWAFFE!

Wirklich interessant die Infos in diesem Thread. Habe mich bisher mit dem Thema noch nicht befasst, da mich, zumindest im Moment, nur "neue" Sportwaffen interessieren, aber jetzt frage ich mich doch, wie "unwissend" bzw, unbedarft kann ein Händler auch in der heutigen Zeit noch sein?

Ein "Neuling" mit Sachkunde kann da ja noch drüber stolpern, auch, oder gerade bei "frischer" Sachkunde, da der Nutzen bzw. die "Gefährlichkeit" einer Waffe ja nach logischer Überlegung nicht vom "Anschein" bzw. der Veränderung, dem Rückbau zur "Kriegswaffe" abhängt. Ein Waffenhändler sollte aber doch darüber (aktuelle Rechtslage) Bescheid wissen oder bin ich jetzt zu naiv?

PS: Umlaute geändert :-(

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Hier als tolles Beispiel, gleich mehrere Verstösse und damit ist der angebotene SKS KRIEGSWAFFE!

http://www.egun.de/m....php?id=4646386

Damit das später mal nachvollziehbar ist:

Der Verkäufer ist sogar gewerblich wie auch schon HBM bemerkt. Er gibt auch die Kapazität des Magazins mit 10 Schuss an. Es ist schon peinlich das einem Händler mit Handelslizenz so etwas durchgeht.

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...ich möchte dich darauf hinweisen dass ein 10 Schuss fassendes Magazin durchaus laut WaffG für Sportschützen erlaubt :acute: ist...schon seit 2003....
Danke fuer deinen Hinweis der aber leider nicht zutrifft da es hier um demilitarisierte militaerische Halbautomaten nach Nr. 29 der Kriegswaffenliste geht. Genau diese duerfen aber nur ein 5 Schuss Magazin haben. Die Hinweise im Abschluss der Liste sprechen von der Wechselmoeglichkeit von Magazinen mit mehr als 10 Schuss. In mir bekannten Faellen beharrt das BKA weiter auf die 5 Schusssperre in den Magazinen. Es gibt auch eine Umbauanweisung dazu, welche ich auch mal hatte. Nagel mich jetzt nicht fest woher ich die bekommen habe.
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oltdragoon hat es richtg formuliert!

Das waren die Umbaumaßnahmen des BMWi (damals) Ref. IV B 4 vom 14. oder 17. Feb. 1979:

Bei allen Halbautomaten militärischen Ursprungs musste

Gehäuse mit Schweißpünktchen veränder werden, dass kein Originalverschluss reinpasst.

Verschluss mit Schweißpünktchen verändert werden, dass er ins Origialgehäuse nicht mehr reinpasst.

Magazinschacht mit Schweisspünktchen, dass kein Originalmagazin reinpasst.

Visierung mit Schweisspünktchen auf 300 m begrenzt.

Mündungsfeuerdämpfer bzw. Mündungsbremse und Bayonetthalter ab

Magazin auf max. 5 Schuss begrenzt.

Und dann noch andere Kinkerlitzchen wie beim M1 Carbine Kornschutzbacken ab und

Kolbendurchbruch verspachtelt. Aber das hatte mit dem KWKG nix zu tun, das war

wegen § 37 "Anschein einer.."

Bei den ganzen Alt-Plempen, die bis 1945 eingeführt waren ist es nunmehr wurscht,

ob da wieder ein Bayonetthalter nachgewachsen ist oder größere Magazine drinstecken.

Aber die Nachkriegskonstruktionen, egal ob die SAFN49, SKS Simonow oder MAS 49/56 heißen

sollten tunlichst nicht verändert oder nachgerüstet werden, sonst ist man schnell wieder

im Besitz einer Kriegswaffe, KWL. Nr. 29.

Und das bringt menr Ärger, als einem lieb ist.

Ach ja, diese charmante Möglichkeit, Kriegswaffen in zivile Sportwaffen abzuändern ist

mit der Bereinigung der KWL Nr. 29 im Jahre 2003 ersatzlos weggefallen.

Was bis dahin schon umgebaut gewesen ist, bleibt okay. Und was bis dahin noch nicht umgebaut

gewesen ist bleibt Kriegswaffe, egal wieviele Schweisspünktchen reingebraten wurden.

Und nun Klugscheissermodus schnell wieder aus!

oswald

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:good: hola amigo oswald,

ich habe aber ein M1A Sportmaster 2001 erworben, der hat "nur" kein Mündungsdämpfer/Gewinde dafür ein verschraubtes Korn und die Diopterbacken wurden habliert und eine Lochkimme von Wilson dazwischen geschweisst. Es sind keine Schweißpunkte vorhanden weder am Verschluß noch am Magazinschacht, habe dazu auch von Vorbesitzer/Händler dem passenden BKA Bescheid mitbekommen.

saludos de pancho lobo :drinks::hi:

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Hola Amigo,

das ist ganz einfach zu erklären:

Das M1A Spotsmaster ist niemals als Kriegswaffe auf die Welt gekommen.

Der Lauf und der Verschluss wurde für eine Sportwaffe gefertigt und entstammt

einer zivilen Produktionslinie. Hört sich komisch an, iss aber so.

Gerade bei den ganzen G3 Clonen ist das besonders skurril.

Ein Verschlusskopf, der für ein vollautomatisches G3 gefertigt wurde und

mit BWB Stempeln versehen ist oder andere typische Kennzeichnungen trägt,

ist Kriegswaffe.

Ein absolut baugleicher Verschlusskopf, der von der Firma XYZ für irgendeinen

HA Clon bestellt, gebaut oder in Auftrag gegeben wurde, ist KEINE Kriegswaffe.

Das Trumm kann sogar auf der gleichen Fräsmaschine und vom gleichen Arbeiter

gewerkelt worden sein, Mit den Läufen ist es nicht anders.

Das ist mittlerweile gerichtsfeste Rechtsaufassung. Ich sehe in dieser etwas

skurrilen Definitionsweise aber keine Behördliche Korinthenkackerei!

Wir sollten dies eher als leises und großzügiges Zugeständnis würdigen,

damit die Zivilversionen der ganzen HA mit militärischen Ursprung halbwegs

erschwinglich bleiben.

Saludos de Oswaldo

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Das SLG95 hat als G3 Clone keinen MFD. Es hat aber einen originalen G3 Lauf. Schraubst du dann auf das vorhandene Gewinde einen MFD drauf hast du wieder eine Kriegswaffe und dies nur wegen der Kombi Lauf mit MFD. Das erzaehlst du dann dem Schuetzen der neben dir auf der Bahn liegt und mit seinem SLG95 einen MFD drauf hat. Der lacht dich aus und sagt du hast doch auch einen drauf. Ich schreibe nur: "Unwissenheit schuetzt nicht vor Strafe"

Danke für die Erklaerung mit dem M1A, ich hatte einen laengeren Austausch mit einem anderen User um genau das Thema. Wissen aus Erfahrung ist immer wichtig.

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...Ach ja, diese charmante Möglichkeit, Kriegswaffen in zivile Sportwaffen abzuändern ist mit der Bereinigung der KWL Nr. 29 im Jahre 2003 ersatzlos weggefallen. Was bis dahin schon umgebaut gewesen ist, bleibt okay. Und was bis dahin noch nicht umgebaut gewesen ist bleibt Kriegswaffe, egal wieviele Schweisspünktchen reingebraten wurden...
Hallo Leute und nix mit Hola Amigos, das kann man ja noch verkraften und bedient sich aus dem vorhandenem Pool. Schlimmer ist, wenn dir an so einer Waffe z.B. VZ 52/57 der Verschluss bricht. Hinter der deutschen Grenze in CZ kann eine Scheune voll davon liegen, aber du bekommst legal keinen davon importiert.
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Hallo Coltdragoner,

also das mit dem Vz-52/57 Verschluss ist sehr hypothetisch. Wir haben von diesem

Modell mehr als genug verkauft und noch nie ein feedback bekommen, dass irgendwas

kaputt gegangen ist. Selbst wenn, ein Verschluss aus Altbeständen ist immer zu kriegen.

In CZ gibt es für diese Waffe allerdings so gut wie garnichts mehr. Auch keine Komplettwaffen.

Im Gegenteil! Von den 52/57ern, die wir die letzten Jahre verkauft haben, ist mehr als

zwei Drittel direkt nach Tschechien gegangen. Ansonsten ist es bei diesen Altklamotten

wie bei Oldtimern, man muss wissen wo man Teile bekommt oder man lässt das was

man nicht kriegt nachfertigen.

Gruß

oswald

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Man telefoniert dann bei den einschlaegigen Verwertern herum. Mein Ljungman und SWT40 ist ja auch aus der KWL geflogen. Der Ljungman war demilitarisiert und dabei wurde ja am Verschluss und an der Fuehrung gesaebelt. Es tut einem weh wenn man das sieht. Der SWT40 ist noch in Ordnung da es erst nach dem Rausfall aus der KWL gekauft wurde. Der VZ laeuft seit Jahren bei mir bestens trotzdem musst du mir beipflichten das du EWB pflichtiges aus dem Ausland vergessen kannst fuer diese Waffe. Du darfst/kannst es aufgrund der Änderung der KWL nicht mehr importieren. Scheiss Umlaute und IE

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Hallo Colt,

falls du wirklich mal was für den 52/57er oder sonstige HA in

dieser Richtung brauchst, dann frag einfach bei dem kettenrauchenden,

in Ami-Tarnklamotten rumlaufenden, auf die Grünen schimpfenden und

iltisfahrenden Halbautomaten-Heini in Ergolding nach!

Viele Grüße aus Ergolding

oswald

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