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IGNORED

Beschränkung halbautomatischer Langwaffen als Jäger?


Triggerfummler

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Naja, man kann sich in Deutschland unter Umständen (bei Erfüllung der entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen) auch eine Schießanlage auf dem eigenen Grundstück genehmigen lassen. Aber die Hürden (sicherheitlich, baurechtlich, immissionsschutzrechtlich) sind hierfür ziemlich hoch gehängt.

Geschrieben

Auch als Munitionshersteller? ;-)

Das hatten wir mal vor einiger Zeit als lustige Idee (wiederlader stellt mun her, also ist Schießstandbetrieb nur anzuzeigen, nicht zu genehmigen - zumindestens aus waffenrechtlicher Sicht)

Geschrieben

Die Möglichkeit hast du ja auch als nicht Munitionshersteller. Problem ist und bleibt der Schießstand.

Auf weitem Feld mit der Wurscheibenmaschine würde ich auch gut finden.

Geschrieben

...Ich prangere keisewegs an, dass mein Nachbar nicht auf dem Hof neben mir schießen kann. Das wäre mir zu gefährlich.

...

Ach weisst Du, ich denke Du unterschätz die Intelligenz und das Verantwortungsbewusstsein Deiner Mitmenschen und überschätz den Effekt staatlicher Regelungswut.

Die allermeisten wollen ja keinen umbringen und versuchen Unfälle möglichst zu vermeiden, haben doch auch vor dem expliziten Verbot keinen Blödsinn mit ihren Waffen gemacht. Dass die eine oder andere Krähe mit dem Flobertgewehr vom Obstbaum im Garten heruntergeschossen wurde und der eine oder andere in seinem Keller oder einem abgelegenen aufgegebenen Steinbruch mit seiner PPK auf Dosen geschosen hat, hat doch in der Praxis keinen gestört und niemanden umgebracht. Und die wirklich Verantwortungslosen unter den Mitmenschen machen auch trotz Verboten nach wie vor allerhand Blödsinn.

Das Zauberwort heisst Eigenverantwortung!

Geschrieben

Eigenverantwortung funktioniert jedoch nicht überall ;) Gefahren sind zu minimieren und Unfälle passieren auch immer wieder. In einer Eigenheimsiedlung bringt auch das Flobert zu hohe Gefährdung.

Geschrieben

Naja, man kann sich in Deutschland unter Umständen (bei Erfüllung der entsprechenden Genehmigungsvoraussetzungen) auch eine Schießanlage auf dem eigenen Grundstück genehmigen lassen. Aber die Hürden (sicherheitlich, baurechtlich, immissionsschutzrechtlich) sind hierfür ziemlich hoch gehängt.

Ich betreibe einen 18m Stand mitten in der City im Keller. Ist der Teil der ehemaligen Lebensmittelabteilung eines kleinen Kaufhauses aus den 50ern. Zu- und Ablauft ist die ehemalige Luftheizung. 4000m3/h Luftaustausch ist ausreichend. Ich habe umgestellt von Putzwollegeschossfang auf Lamellenfang, war sau teuer. Das Problem ist der Notausgang am Geschoßfang, den habe ich nicht und geht auch bautechnisch nicht. Ist als Altanlage genehmigt, geht der Stand nur 1 Minute in den Stillstand ist er nicht mehr neu genehmigungsfähig !.

Geschrieben

Eigenverantwortung funktioniert jedoch nicht überall ;) Gefahren sind zu minimieren und Unfälle passieren auch immer wieder. In einer Eigenheimsiedlung bringt auch das Flobert zu hohe Gefährdung.

In der Schweiz und Österreich scheint die aber bis heute zu funktionieren, denn dort gibt es immer noch kein entsprechendes Verbot. Kennst Du eigentlich Fälle, in denen Leute mit einer "Gartenflinte" erschossen oder schwer verletzt wurden?

Es sind übrigens auch schon Leute von Steine werfenden Kindern verletzt worden. Man kann eben nicht alle Risiken durch Verbote und Kontrolle ausschalten. Ein Bisschen Eigenverantwortung schadet nicht. Es ist auch nicht immer so, dass Kontrolle besser ist als Vertrauen. Wohin dieser Grundsatz geführt hat, kannst Du an der Geschichte der sozialistischen Staaten studieren.

Geschrieben

Ich kenne sogar einige Verletzte durch Luftgewehre oder Bogenpfeile. Das eine oder andere Dingelchen flatterte schon immer auch ganz unbeabsichtig gern über diverse Hecken. Manchmal hatte man Glück und manchmal nicht. Das war unabhängig von Eigenverantwortung. Ich akzeptiere auch die Eigenverantwortung der Chemiefabrik nicht. Das Einleiten von Abfällen ins Gewässer gehört verboten.

Daher sind die Einschränkungen nicht verkehrt. Man muss das am Gefahrenpotenzial festmachen. Luftgewehr, wenn das Grundstück nicht verlassen werden kann-ja. Wenn doch-nein. Der Fussball hingegen war immer akzeptabel. Geknickte Blümelein treiben den Puls vielleicht hoch, aber das kann man ersetzen.

Geschrieben

In NRW ist vor einiger Zeit eine Jugendliche durch einen geworfenen Stockschirm erdolcht worden. Das Leben ist nicht ohne Risiken.

Geschrieben

Daher sind die Einschränkungen nicht verkehrt. Man muss das am Gefahrenpotenzial festmachen. Luftgewehr, wenn das Grundstück nicht verlassen werden kann-ja. Wenn doch-nein.

Ein gutes und starkes Argument gegen den privaten Kraftverkehr !

Solange Autos die Fahrbahn nicht verlassen koennen-ja. Wenn doch-nein.

BTW: Motorräder "braucht" keiner - is' sich reiner Freizeitspass !

Abs4

Geschrieben

Es gibt ein allgemeines Lebensrisiko-unbestritten. Es ist an der Gesellschaft was sie bereit ist zu akzeptieren. Dem verletzten Kind brachte es übrigens keinen Trost. Es hatte Schmerzen und hat geweint. Ich versuche es das nächste Mal mit dem Autoargument.

..oder nein, ich bin froh, dass die Nachbarschaft hier nicht umherschiesst. Ich würde ja auch gern mit der KK ein bisschen schießen, aber real betrachtet, ist das einfach zu gefährlich.

Geschrieben

... aber real betrachtet, ist das einfach zu gefährlich.

Es "real betrachtet" keinen Deut gefaehrlicher, als morgens mit 60km/h knapp 3m an der vollbesetzten Haltestelle vom Schulbus vorbeizufahren.

Abs4

Geschrieben

Ich würde ja auch gern mit der KK ein bisschen schießen, aber real betrachtet, ist das einfach zu gefährlich.

Ja zum Zanderknispel nocheinmal... Was traust Du Dich denn auf den Schießstand ? Millionen von Schuss werden da abgegeben und es passiert viel weniger Verletzung als beim Tischtennis. Sicherheit lässt sich organisieren, mit den 4 Cooper'schen Regeln ist es doch gehalten.

Leute verletzen ist schon verboten, es passiert dennoch. Wenn man anfängt zu sagen: Alles ist verboten, wo jemand verletzt werden könnte, dann sind wir beim Nanny-State, und der klappt denn nun auch wieder nicht, obwohl es immer mal wieder probiert wird.

Ich kann es wirklich nicht nachvollziehen, wie eigentlich denkende Menschen sagen können "Gut, daß das verboten ist, dann werden mir die Nachbarn nicht mit solchem Quatsch gefährlich". Verbote haben zwei Konsequenzen:

1. Es ist ALLEN verboten. Damit ist auch jeder Nutzen dahin.

Und,

2. siehe oben, ES PASSIERT TROTZDEM. Das "ach so schöne" Verbot hilft nämlich nicht gegen Dummheit, Unwissen und Ignoranz. Vielleicht passiert weniger.

Ich denke, wir haben aber die Grenze der Wirksamkeit von Verboten erreicht, ein neues Verbot neben allen anderen Verboten wird jetzt nur noch als lästig empfunden, ignoriert und durch das 11. Gebot: Du sollst Dich nicht erwischen lassen ersetzt. Siehe Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr.

Geschrieben

Du hast es doch richtig erkannt: Auf dem Schießstand gibt es die nötige Sicherheit. Ein Schießstand auf Nachbars Grundstück würde mich auch nicht stören (sofern die Lärmemmission ausbleibt).

Geschrieben

Ich kenne sogar einige Verletzte durch Luftgewehre oder Bogenpfeile. Das eine oder andere Dingelchen flatterte schon immer auch ganz unbeabsichtig gern über diverse Hecken. Manchmal hatte man Glück und manchmal nicht. Das war unabhängig von Eigenverantwortung. Ich akzeptiere auch die Eigenverantwortung der Chemiefabrik nicht. Das Einleiten von Abfällen ins Gewässer gehört verboten.

...

Es sind bestimmt vor der Verbotsorgie der 1970er-Jahre weniger Leute durch Unfälle mit Schusswaffen verletzt worden als durch Unfälle mit Steinen oder Flaschen. Wie gesagt, in diversen Nachbarländern funktioniert das mit der Eigenverantwortung ganz gut in in Deutschland vor 1976 (glaube ich) auch. Dass es immer einzelne Unfälle gibt, kann keine Rechtfertigung für ein totales Verbot sein, denn sonst müsste man noch vieles verbieten, z. B. den Konsum alkoholhaltiger Getränke, Autofahren ohne zwingenden Grund, Spielen im Freien für Kinder, u. s. w. Wir wollen´s ja nicht übertreiben.

Ja, das Einleiten von (ungeklärten) Abwässern in Gewässer gehört verboten weil damit ein unmittelbarer Schaden für Dritte und die Allgemeinheit einhergeht. Ebenso kann man ja regeln, dass Geschosse niemanden gefährden oder das eigene Grundstück nicht verlassen dürfen. wenn man z. B. im keller schießt oder hinter dem Haus keiner wohnt und ein steiler Hang ansteht ist das ja zumindest bei Schrot oder KK gegeben. Man verbietet ja auch der Fabrik nicht gleich überhaupt irgendetwas herzustellen oder zu lagern, sondern nur andere zu schädigen.

Erkennst Du den Unterschied?

Geschrieben

In NRW ist vor einiger Zeit eine Jugendliche durch einen geworfenen Stockschirm erdolcht worden. Das Leben ist nicht ohne Risiken.

Ich kenn persönlich einen Fall, in dem ein Kind gestorben ist, weil es einen Stein an den Kopf bekommen hat, einen bei dem eines gestorben ist weil es von einem Obstbaum heruntergefallen ist und einen, bei dem eines im Ort überfahren wurde, weil es auf die Straße lief und ein Auto nicht mehr rechtzeitig bremsen konnte, alle hier aus der Gegend.

Man müsste dann wohl alle Steine über 2cm Durchmesser wegräumen lassen und alle Obstbäume in der freien Landschaft durch Verhaue sichern oder beseitigen oder diese Gebiete ganz für Kinder sperren, außerdem die Durchfahrt durch Ortschaften nur noch mit Schrittgeschwindigkeit zulassen.

Zumindest letzteres wäre doch zumutbar, oder nicht? Was zählt mehr, das Leben eines Kindes oder ein paar Minuten Zeitverlust für Autofahrer?

Geschrieben

Ebenso kann man ja regeln, dass Geschosse niemanden gefährden oder das eigene Grundstück nicht verlassen dürfen. wenn man z. B. im keller schießt oder hinter dem Haus keiner wohnt und ein steiler Hang ansteht ist das ja zumindest bei Schrot oder KK gegeben. ...

...

Erkennst Du den Unterschied?

Genau das habe ich aber gesagt. ;) Einfach so mit einem Hang ist das aber eben nicht gegeben und daher nicht erlaubt. Wie weit geht nochmal der Gefährdungsbereich eines KK?

Geschrieben

Genau das habe ich aber gesagt. ;) Einfach so mit einem Hang ist das aber eben nicht gegeben und daher nicht erlaubt. Wie weit geht nochmal der Gefährdungsbereich eines KK?

Ohne Kugelfang ist es natürlich sehr gefährlich, aber darum geht´s nicht. Es dringt so ca. 10-12 cm in trockenen Erdboden ein und wenn es steil in die Luft geschossen wird, hat das leichte Geschoss beim Herunterfallen kaum mehr genug Energie die Haut zu durchschlagen, Schrot noch weniger. Die 1mm-Körner der Flobert-Schrotpatrone kannst Du von der Gefährlichkeit komplett abhaken. Die gehen selbst bei einem direkteTreffer auf 30m noch nicht mal unter die Haut. Also: der Hang würde völlig reichen. Das Restrisiko wäre verschwindend gering. In der Schweiz werden regelmäßig sogar Schießwettkämpfe über freies Feld, manchmal sogar über ein Tal mit nicht gesperrter öffentlicher Straße hinweg, nur mit einem Gegenhang als Kugelfang durchgeführt, und zwar mit großkalibrigen Gewehren und Tausenden von Schüssen über Entfernungen von 300m. Trotzdem gibt es so gut wie keine Unfälle oder gar Tote.

So sieht die Eigenverantwortung aus!

Wenn man natürlich 0-Risiko haben will, dann wird´s schwierig. Dann aber bitte auch in allen anderen Lebensbereichen. Das wird lustig.

Geschrieben

und wenn der gute über den Hang schießt? Auf dem Scheßstand, kann man das alles prima erledigen. Wer will baue sich eben einen Schießstand auf sein Grundstück.

Geschrieben

und wenn der gute über den Hang schießt?

Dann ist er "dran", wegen Körperverletzung (Flobert) oder Totschlag(versuch)(KK), wenn er jemanden trifft. Genauso, wie man "dran" ist, wenn man mit dem Auto einen Unfall baut, Oder Abfälle in den Fluss wirft, und erwischt wird, um bei Deinen Beispielen zu bleiben.

Es ist eben eine krumme Antwort, erstmal zu verbieten.

Du kannst nicht alles verbieten, oder jedem Menschen einen Aufpasser in die Tasche stecken. Obwohl, das mit dem Verbieten geht schon, hilft halt nix. Und das mit dem Aufpasser wird im Moment von der NSA versucht, zumindest was elektronische Kommunikation angeht.

Geschrieben

Das ist aber für das Opfer sehr tröstlich. Ab einem gewissen Gefährdungsgrad minimiert man den einfach im Voraus. Deshalb sieht ein Schießstand aus wie ein Schießstand aussieht.

Das ist doch wieder ein armseeliges Gefuchtel von bockigen Kinderlein. Es interessiert auch kein Schwein, aber man kann sich so herrlich künstlich aufregen.

Geschrieben

was diskutiert ihr denn? alles mumpitz.....

braucht euch nur anschauen, wie jedes Jahr zigtausende in der Schweiz und in Italien zufällig vom Nachbarn oder beim Spazierengehen über den Haufen geschossen werden!

NATÜRLICH muss das verboten sein! wo kämen wir denn da hin......

Edit: inzwischen bissl weg vom Thema dieser thread

Geschrieben

oder bereits in Deutschland ;) Wieviele Leute werden durch Schusswaffen getötet, weil diese nicht sachgerecht verwendet werden? Der ein oder andere wurde ja auch schon auf dem Heimweg von der Dorfkneipe verwechselt worden. Es bringt niemandem etwas die Zahlen zu erhöhen. Schießen kann man auch gehen ohne andere zu gefährden-auf dem Schießstand.

In der Schweiz darf man nebenher auch keinesfalls einfach so schießen. Einmal geht man mit den Ordonnanzwaffen auf die schießstände und für die Freiheit andere als Ordonnanz waffen schießen zu dürfen drückt man fürstlich in den wenigen Schießkellern ab. Wisst ihr eigentlich was ihr alles so an Falschbeispielen bringt?

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