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Pulver in Mietwohnung lagern?


Qnkel

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Finde bei Google nix passendes zu dem Thema.

Wie sieht es rechtlich aus wenn ich Schwarzpulver bzw. NC-Pulver in einer Mietwohnung lagern möchte?

1. Benötige ich die Erlaubnis des Vermieters?

2. Mit welchen Gründen darf er das verweigern?

3. Habe ich Anspruch auf Herausgabe von Plänen des Hauses zur Beantragung der Lagergenehmigung?

4. Was für Vorschriften darf mir der Vermieter dazu machen? (Menge, Ort (nicht im Dachstuhl...)

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Warum solltest Du die Erlaubnis des Vermieters brauchen?

Du hast im Kurs gelernt, wo und wie man Pulver lagern darf. Das ist nicht davon abhängig, ob die Wohnung eigen oder gemietet ist.

Im übrigen gab es mal ein Urteil, da hat ein Vermieter von der Pulverlagerung erfahren (warum, weiß ich auch nicht, sowas erzählt man ja nicht rum), daß Pulverlagerung kein Kündigungsgrund ist.

Zuständig ist die Erlaubnisbehörde und nicht der Vermieter.

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1. Würde ich es ihm nicht erzählen

2. In bewohnten Räumen ist Lagerung nicht zulässig

3. Also bleibt nur der Keller übrig

Du hast den Kurs noch nicht gemacht, denn sonst würdest du sicher nicht fragen oder ?

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In Wohnungen gilt die Ausnahme dass man das Bad als nicht ständig bewohnten Raum heranziehen darf und somit die maximale bruttoMasse von 1 kg Lagern darf. Oder man nimmt das Büro oder ein Gästezimmer heran als nicht ständig bewohnter Raum wenn da nur alle Naselang einer übernachtet.

Keller in einem Mehrfamilienhaus ist noch schwieriger weil das meistens Bretterverschläge sind. Hier wäre eine brandschutztechnische Abtrennung von nöten

vgl Anlage 7 der 2.SprengV Lagerung von kleinstmengen privat

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...
Das stimmt nach dem Gesetz. Ich argumentiere pragmatisch. Wer lagert hygroskopisches Pulver im Badezimmer ? Wer hat heute noch ein Gästezimmer ?

Ist das Gästezimmer auf dem Dachboden wird es schon wieder problematisch mit der Raumtemperatur. Die meisten lagern im Keller.

Häufig kommt es auf den Sachbearbeiter an. In NRW war das früher das Amt für Gewerbeaufsicht/Arbeitsschutz. Leider ist es heute oft ein Verwaltungsmitarbeiter der Stadt ohne wirklich technisches Verständnis der Sache.

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Bei mir im Mehrfamilienhaus war es so: bei der netten telefonischen Vorberatung zum Termin sind wir gemeinsam auf den Keller gekommen, der zwar ein Brettverschlag ist, wenn ich aber einen T30 Tresor "unsichtbar" anbringen würde, wäre eine Genehmigung drin.

Beim Vorort Termin, ich hatte mittlerweile einen 300€ teuren Tresor versteckt angedübelt, war nach 2 Schritten in den Kellergang Schluß: das ist ein Gasrohr und dieser Teil ist nicht räumlich getrennt von Ihrem Keller, keine Lagerung möglich. War ich natürlich hocherfreut...

In meiner Wohnung habe ich aber mein Arbeitszimmer zum Wiederladeraum umgebaut und siehe da, der Raum ging dann als Abstellraum und somit als Lagerraum für 3KG NC durch. SP geht aber wohl fast gar nicht in Mehrfamilienhäusern zumindest bei mir wäre es nicht gegangen.

Bad wäre nur gegangen wenn ein Druckausgleich vorhanden gewesen wäre, was nicht ist und dann nur halbe Menge.

Ich denke es hängt vom SB ab und von der Art und Beschaffenheit der jeweiligen Räume.

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Und um zur Ausgangsfrage zu kommen, den Vermieter geht das überhaupt nichts an.

Er hat von der Lagerung ja auch gar keine Ahnung - es soll ja ein maximaler Schutz gegen Diebstahl hergestellt werden.

So zumindest habe ich das auf dem Lehrgang gelernt und so argumentierte auch mein SB immer wieder.

Und dann ist es natürlich sinnvoll wenn kein Anwohner oder gar der Vermieter davon weiß.

Stell Dir das mal auf dem Dorf an der Supermarktkasse vor...

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5. Wie sieht es rechtlich aus wenn ich Schwarzpulver bzw. NC-Pulver in einer Mietwohnung lagern möchte?

1. Benötige ich die Erlaubnis des Vermieters?

2. Mit welchen Gründen darf er das verweigern?

3. Habe ich Anspruch auf Herausgabe von Plänen des Hauses zur Beantragung der Lagergenehmigung?

4. Was für Vorschriften darf mir der Vermieter dazu machen? (Menge, Ort (nicht im Dachstuhl...)

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zu 5. Das kommt vor allem auf den Zweck der Lagerung (gewerblich oder privat) und die Lagenmenge (erlaubnisfreie Kleinmengen oder erlaubnispflichtiges Lager) an.

zu 1. Soweit die Wohung nicht zweckentfremdet wird, also z.B. bei privater Lagerung erlaubnisfreier Kleinmengen nicht, in anderen Fällen ja.

zu 2. z.B. bei Zweckentfremdung der Mietsache oder bei Gefährdung von Personen oder Sachen.

zu 3. nein

zu 4. Alles was nötig ist um eine Gefährung von Personen oder Sachen zu vermeinden, auch eine Zweckentfremdung muss nicht geduldet werden. Bei Dachböden sind z.B. Brandschutzbestimmungen einzuhalten - wobei so ein Dachboden auch kein geeigneter Lagerraum ist.

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Nein, habe den Kurs noch nicht gemacht.

Das ist nicht schlimm, da lernt am eh nichts, zumindest nichts was man sich in einer halben Stunde nicht anlesen kann.

Dem Vermieter sagt man nichts, das währe ja noch schöner.

Arbeitszimmer ist toll, das Gerümpel sollte aber auf den Sperrmüll.

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... Wer lagert hygroskopisches Pulver im Badezimmer ? Wer hat heute noch ein Gästezimmer ?...

Was bin ich froh auf dem Land zu wohnen und Möglichkeiten in Nebengebäuden zu haben...

Also Stadt ist nichts für mich, zu kleine Wohnungen und zu viele Grüne. :-)

der carl :hi:

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... Wer lagert hygroskopisches Pulver im Badezimmer ? Wer hat heute noch ein Gästezimmer ?...

Wen jucken solche merkwürdigen Fragen?

Die Behälter sind so verschließbar, daß auch im Badezimmer Feuchtigkeit nicht eindringen kann.

Natürlich gibt es Leute, die Gästezimmer haben.

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