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IGNORED

Nicht - Anerkennung von Beschusszeichen aus WK II


Handgunner

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

Bei diversen Internet - Händlern ließt man immer wieder:

"Waffe ohne Neubeschuss daher nur für Sammler oder WHE"

Meistens haben die Stücke einen gültigen Beschuss, aber die Händler keinen Schimmer, bzw keine Lust mal nachzulesen.

Ich will jetzt hierzu ein paar Daten aus dem Beschussgesetz zusammenstellen - Beginn der Beschusspflicht und anerkannte Staaten ist kein Problem, usw. ist absolut kein Problem.

Ich finde aber nicht den Passus der u.a. deutsche militärische Beschusszeichen aus dem WK II ausnimmt.......

Wer kann mir da eine Quelle nennen ?

Im Voraus besten Dank !

Handgunner

Geschrieben

... Passus der u.a. deutsche militärische Beschusszeichen aus dem WK II ausnimmt.....

Keine Ahnung, was Du meinst!

Rein militärischer Beschuß wird nicht anerkannt.

Geschrieben

Keine Ahnung, was Du meinst!

Rein militärischer Beschuß wird nicht anerkannt.

hi heletz,

und wo steht es ( belegbar ) geschrieben, dass rein militärischer beschuss nicht anerkannt wird ?

handgunner

Geschrieben

..."Waffe ohne Neubeschuss daher nur für Sammler oder WHE"

Ich finde aber nicht den Passus der u.a. deutsche militärische Beschusszeichen aus dem WK II ausnimmt.......

Sind Wehrmachtsabnahmezeichen oder Abnahmezeichen der Polizei, bzw. Bundeswehr, als Beschusszeichen anerkannt?

Wehrmachtsabnahmezeichen werden nicht als Beschusszeichen anerkannt, da deren Prüfung nicht nach den Regeln des Waffengesetzes erfolgte. Abnahmezeichen der Bundeswehr, des Bundesgrenzschutzes, der Bundeszollverwaltung oder der Polizeien der Länder werden anerkannt, wenn die nach dem Gesetz erforderliche Beschussprüfung durch die jeweils zuständige Stelle sichergestellt ist.

Müssen auch Sammlerwaffen beschossen werden?

Sammlerwaffen unterliegen ebenfalls der Beschusspflicht, die Beschusszeichen können jedoch an verdeckter Stelle aufgebracht werden, wenn die Waffen in einer Sammlerkarte eingetragen sind

http://www.beschussamt.de/

Dr. Franz-Josef Burghart

Bayerisches Landesamt für Maß und Gewicht

Franz-Schrank-Str. 9

D-80638 München

Tel.: 089 / 17901 - 392

Fax.: 089 / 17901 - 336

Gerade gesehen, doppelt gemoppelt.

Geschrieben

Quelle für diese Praxis ist ein Rundschreiben des BMI an die Beschußämter vom 22. Dezember 1987, das heute noch Arbeitsgrundlage der Verwaltung ist. Danach werden nur solche Waffen mit nicht zivilen Beschußzeichen als beschossen angesehen, die nach dem 1. Dezember 1968 (nach Inkrafttreten des BWaffG 1968) geprüft und gestempelt wurden. Begründung seinerzeit: Bei älteren Waffen der Reichswehr, der Wehrmacht, aber auch der Bundeswehr und der Polizei ist nicht sichergestellt, daß tatsächlich ein Beschuß stattgefunden hat.

Im Gesetz selbst war und ist das nicht geregelt - in allen Gesetzen wurden die vorher gültigen Prüfzeichen stets durch die Übergangsbestimmungen "mitgerissen".

VG

André

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Das Thema ist mehr wie komplex, ganz abgesehen vom sogenannten "militärischen Beschuss".

Die wenigsten Händler und / oder Bümas kennen sich mit zivilen (deutschen) Beschusszeichen der Zeit vor 1945 aus, bzw. interpretieren diese falsch. Dies fängt an bei der Frage SP oder Nitro und geht bis zu falschen Angaben bei der entsprechenden Kaliber/Patronenbezeichnung.

Ebenso wird die Gültigkeit des Beschusses aus Unkenntniss oftmals als nicht gegeben angesehen.

Allerdings ist mir dieses auch schon mit verschiedenen Beschussämtern passiert.

Diesen Bereich mit ein paar Daten zusammen zu fassen ist ein sinnloses Unterfangen, es sei denn es soll den üblichen oberflächlichen Angaben entsprechen.

  • 2 Wochen später...

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