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Bedürfnisnachweis - Termine bei eigenem Verein


pippo

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

ist es relevant, wieviele der 18 Bedürfnistermine beim eigenen Verein absolviert wurden?

Oder sind (mal überspitzt) 18 Gastschützentermine in unterschiedlichen Vereinen auch gültig?

Ich habe mal etwas von "min. 10 der 18" im eig. Verein gehört....glaube es aber nicht :-P

Viele Grüße

Pippo

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ist es relevant, wieviele der 18 Bedürfnistermine beim eigenen Verein absolviert wurden?

Nein.

Es ist durch den Antragsteller beim Verband nachzuweisen, daß Schießen mit erlaubnispflichtigen Waffen erfolgt, die Regelmäßigkeit wird ja "eigentlich" vom Verein bestätigt. Aber da gibt es ein wenig Spiel...

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Ich bin in keinem Verein, trage nach dem Schießen in mein Schießbuch ein welche Disziplin meines Verbandes ich geschossen habe und das lasse ich mir dann vom Schießstandbetreiber oder dem Verein wo ich als Gastschütze geschossen habe unterschreiben und gut ist`s.

Wolfgang :hi:

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Dem Gesetzsgeber ist es egal, ich weiß aber von den Reservisten bei uns im verein, das dort min 10 der 18 Termine, sprich mehr als die Hälfte, bei denen geschossen werden muss. Sonst bescheinigen die kein Bedürfnis. Dem BDS war es egal, zumal dort nach 6 Monaten schon ein Bedürfnis bescheinigt wurde und ich davor nur DSB geschossen habe . Waren in den 12 Monaten aber 63 Schiesstermine in meinem Schiessbuch.................da fragt man nicht mehr groß nach ob ich meinen Sport auch ausübe......

LG

Peter

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Hallo zusammen,

ist es relevant, wieviele der 18 Bedürfnistermine beim eigenen Verein absolviert wurden?

Oder sind (mal überspitzt) 18 Gastschützentermine in unterschiedlichen Vereinen auch gültig?

Ich habe mal etwas von "min. 10 der 18" im eig. Verein gehört....glaube es aber nicht :-P

Viele Grüße

Pippo

hallo und guten morgen,

ich werfe hier mal was in den raum - nur mal bitte drüber nachdenken...........

schütze X ist mitglied in verein Y.

da geht er aber nie hin , weil.............

zum schiessen nutzt er verschiedene andere vereins - oder gewerbliche stände.

den verein Y braucht er nur um das stempelchen für sein regelmässiges schiessen zu bekommen.

wozu ist er dann mitglied in dem VER - EIN (T) ????????

handgunner

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hallo und guten morgen,

ich werfe hier mal was in den raum - nur mal bitte drüber nachdenken...........

schütze X ist mitglied in verein Y.

da geht er aber nie hin , weil.............

zum schiessen nutzt er verschiedene andere vereins - oder gewerbliche stände.

den verein Y braucht er nur um das stempelchen für sein regelmässiges schiessen zu bekommen.

wozu ist er dann mitglied in dem VER - EIN (T) ????????

handgunner

Moin Moin,

vielleicht aus Tradition, weil er als Kind bereits dort angemeldet wurde etc...

Möglicherweise haben sich seine Interessen verlagert und sein Verein kann ihm die entsprechenden Schiessgelegenheiten nicht bieten, er möchte aber dennoch nicht austreten...

Wie der Verein dann damit umgeht, wenn er dann mit einem Bedürfnisantrag kommt - wo der Verein nur das regelmäßige Schiessen bestätigt und kein Bedürfnis, ich weiss - ist eine andere Sache.

Gruss, Markus.

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Bei uns heißt das so (kleiner Auszug aus dem Bedürfnisantrag Hessischer Schützenverband):

Wir bestätigen hiermit der antragstellenden Person, dass sie Mitglied im o.g. Verein ist und regelmäßig

seit mindestens 12 Monaten den Schießsport in unserem Verein als Sportschütze betreibt.

Wie eng diese Regelung auf zu fassen ist kann ich allerdings nicht sagen.

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Hallo zusammen,

im Verein meiner Frau gibt es z.B. keinen Feuerwaffenschießstand dort gehen alle in fremde Vereine um für ein Bedürfnis mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen zu können. Bei entsprechender Vorlage des Schießbuches beim Verband wir das Bedürfnis bestätigt. Ich kenne noch einige andere Vereine ohne eigene Schießstände.

Gruß D.S.

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