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IGNORED

Verleih mit Munition


Empfohlene Beiträge

Geschrieben
ob das die hervorragend ausgebildeten Kontrollettis auf der Straße auch wissen.

Und wenn die aus Unwissenheit erst einmal sicherheitshalber zuschlagen -

Argh... das ist doch ein Kettenfehler epischen Ausmaßes

- Es erfolgt tatsächlich eine Kontrolle durch SC Grün-Weiß (Wann war nochmal Eure Letzte ?)

- Die Jungs&Mädels wollen tatsächlich nicht nur die Dokumente sehen, sondern auch alle mitgeführten Gegenstände gegen die Erlaubnisdokumente abgleichen

- Beim Abgleich fällt ihnen die Diskrepanz zwischen Munition und Leihschein auf (Wie, nochmal ? Die Waffe ist geliehen, das ist dokumentiert. Die Munition darf mithin unter genau denselben Voraussetzungen vom Leihgeber erwerbbar sein...)

- Aus Unwissenheit wird dann (von denselben, akribischen und wohlinformierten Beamten, die unbedingt peinlich genau prüfen wollen) eine Fehleinschätzung produziert.

Wenn wir soweit sind, gehe ich vor dem herannahenden Meteoritenschwarm in Deckung, der müsste schon zu sehen sein. Dann blase ich mein Schlauchboot auf, denn die Tsunami-Flutwelle mit Alpen-Höhe kommt direkt danach...

Macht Euch mal lieber Gedanken um reale Probleme.... Zum Beispiel über Winterreifen, Profiltiefe, letzte HU oder Ablaufdatum/Ausstattung des Verbandskasten.

Geschrieben

Meine Sporthaubitze fährt auf Ketten, endlich kein Reifenwechsel mehr! ;-)

Zum Thema ladenkauf von Munition könnte man noch anmerken, dass das Überlassen im Laden üblicherweise nicht "vorübergehend", sondern auf Dauer erfolgt. Evtl. könnte man das anhand der überlassenen Menge (1 Paket mit 20 Schuß im Vergleich zu 1000 Schuß) festmachen, aber das dürfte auch wieder schwer sein. Wenn der Verkauf mit dokumentierer Rückgabeaufforderung der Restmunition innerhalb eines Monats erfolgt, wäre man evtl. wieder im grünen Bereich. Aber welcher Händler würde das wollen?

Geschrieben

Allgemeine Verkehrskontrolle ! -

Verbandskasten! .... machen sie mal bitte den Kofferraum auf !.

Oh, was sehen wir den da, einen Waffenkoffer - was ist denn da drin - eine Waffe vielleicht ?.

Haben sie dazu auch eine Waffenbesitzkarte?

Ach, nein....... und was macht die Munitionsschachtel da in der Ecke ??

Das ist natürlich alles weit hergeholt - und für Luftikusse unter den Waffenbesitzern alles nicht so wichtig.

Dann man viel Spaß - bei der Zuarbeit für die Abschaffer.

Geschrieben

Dann man viel Spaß - bei der Zuarbeit für die Abschaffer.

1. Ich hab' lieber Spaß als in ständiger Angst zu leben

2. Die Abschaffer brauchen gar keine Zuarbeit, die lassen sich von harten Fakten schon nicht beirren, wie soll's denn mit duckmäuserischer Geisteshaltung klappen ?

3. Dein theoretischer "active/stupid" Kontrolletti wird Dich "immer" kriegen. Es gilt dann die Maxime: Sie sind nicht schuldlos, Sie sind bloß noch nicht ausreichend kontrolliert.

4. Ich vermute, Du willst solange Haarespalten und Korinthen ... bis Du alle anderen "bestimmen" darfst. Und dann hat das mit dem vorauseilenden Gehorsam ja schon den neuen Standard geschaffen. Mensch, dann kannste Dir aber Stolz sein...

5. Die totale und brutale vorauseilende Pflichterfüllung selbst noch unbestimmter Pflichten hat auch in der Vergangenheit schon stets zu einer liberalen Lockerung des Waffengesetz geführt....Nicht!

Was ist der Sache des LWB wohl dienlicher ? Basisarbeit oder das Herausarbeiten von Vorschriften zum "Bleiben auf der sicheren Seite" für Sonderspezialfälle ?

Geschrieben

Der Erfinder Deiner Nike-Name-Überschrift "fremde Heere Mitte" Herr Brenneke hat an einem Waffengesetz mitgebastelt, dass von allen Seiten laufend zu Lasten der Legalwaffen-Besitzer ausgetestet wird.

Bis sich die gerichtlich festgestellten Grenzen des Gesetzes etabliert haben, gehen einige Legal-Waffen-Besitzer mit Sicherheit noch über die Wupper.

Da hat Vorsicht überhaupt nichts mit totale und brutale vorauseilende Pflichterfüllung zu tun - es ist einfach nötig, wenn man nicht unter die Räder kommen will, auf dem Mienenfeld des Legalen Waffenbesitzes.

Und wie man Zeitweise mit vermeintlichen oder tatsächlichen Waffenbesitzern umgeht im Namen des Rechtes - grenzt an Verlust des normalen Menschenverstandes bei einigen Verantwortlichen. Ich tippe nur an den Begriff "SEK" - wenn ein Nachbar beim Nächsten eine (verbotene) Waffe ahnt..

Geschrieben
...
Obwohl ich kein Freund von "camen" bin ist es trotzdem nicht von der Hand zuweisen das genau das was er schildert passieren kann. Nein, ich habe keine Angst das mir der Himmel auf den Kopf fällt. Ein Kriminalhauptkommissar behauptete anlässlich solch einer Kontrolle (vom kontrollierenden Polizisten zu Hilfe gerufen) bei meinem T-41 "so etwas dürfen Sie doch gar nicht haben" und suchte verkrampft die Dauerfeuereinstellung am Griffstück. Er murmelte dann noch was von Waffennarr und schob nach Nummernvergleich in der WBK ab. Schönen Abend noch und sorry wir wussten es nicht und damit war es dann auch erledigt.
Geschrieben

Kein Problem

Eigentlich war genau das meine Aussage. Und jetzt nochmal aus anderem Blickwinkel:

Du hattest ein rechtmäßig erworbenes SL-Gewehr dabei, mitsamt sämtlicher Erlaubnisdokumente. Der Dich kontrollierende Beamte hat's für eine Kriegswaffe gehalten und beschlagnahmt, äh, sichergestellt bis zur Klärung. Es ist ein Fehler passiert. Wie hättest Du das Eintreten dieses Fehlers durch Handeln in deinem Einwirkungsbereich verhindern können. MMn: gar nicht.

Jetzt zum Beispiel in unserem Thread zurück: Ich leihe mir eine Waffe. Dazu gibt mir mein Überlasser auch Munition mit. Schusseligerweise steht in dem Leihschein nur die Waffe, OHNE den Zusatz "mit zugehöriger Munition" und OHNE den Hinweis "unverbrauchte Munition wird nach Ende der Waffen-Leihe zurückgegeben".

Jetzt spielen wir mal die Kontrolle durch und gehen ausnahmsweise davon aus, daß alle Beteiligten Ihr Handwerk verstehen. Wenn nämlich Fehler gemacht werden, ist das Feld schon weit offen...

- Was ist denn da in den Taschen drin ?

- Waffen und Munition.

- Jäger ?

- Nein Sportschießer.

- Würd ich gerne mal sehen, geben sie mir doch die Erlaubnisdokumente und holen die Sachen raus.

- Ist mir lieber, Sie nehmen die aus den Behältnissen, wegen Führen ohne Erlaubnis und so...

-....Waffe mit Serien-Nr. xxxxxxx eingetragen auf der WBK YY/200X .... Oh und wieso ist die Waffe jetzt nicht auf Ihrer WBK ?

- Habe ich mir ausgeliehen, nach §12, da ist der Leihschein.

- OK, habe Sie auch Munition für diese Waffe ? (Anm.: Warum sollte der Beamte sich übrigens eine halbe Stunde Zeit nehmen um den ganzen Schmonzes zu prüfen ?)

- Ja liegt da hinten.

- Die steht aber nicht auf dem Leihschein.

- Hab ich aber mit der Waffe zusammen vom Überlasser gekriegt.

- Schreiben Sie das demnächst dazu, der mündliche Vertrag lässt sich so schwer nachprüfen. (Das Gegenteil, also ein unrechtmäßiger Besitz aber auch nicht)(Ein Sicherstellen zur Gefahrenabwehr ist mE nicht notwendig. Der Leiher hat etwas, was er haben darf, es ist bloß schlecht dokumentiert, eventuell ein Verstoß gegen den §38, aber auch den müsste mir ein mehr Kundiger herleiten, denn dort ist nur vom "Führen einer Waffe" die Rede, der Bezug zur Munition dort stützt sich Richtung Mitnahme und Drittstaat, Verbringung etc. Also ebenfalls: Fehlanzeige)

Wie gesagt, wenn Beide Ihr Handwerk verstehen, wenn der Schütze anfängt auszupacken und herumzufuchteln, oder der Polizist erstmal das SEK ruft, weil er einen Amokläufer halluziniert hat, geht's doch sowieso ab...

Ich wiederhole mich, weil's mir wichtig ist: Eine freiwillige Selbstbeschränkung kann ja jeder für sich selbst entscheiden. Nur die Freiheiten sind im Gesetz einfach gegeben, es ist unredlich und unproduktiv hier Bedrohungszenarien á la Anti-Waffen-Narr aufzubauen und die Freiheiten vorsichtshalber für alle zu verneinen.

Geschrieben
... MMn: gar nicht....

..., geht's doch sowieso ab...

Zum einen hast du Recht, er hat die Kripo dazu geholt und der KHK hat es abgesegnet. Schwein gehabt. Wie du schreibst hätte es auch anders abgehen können.

Auch im zweiten Fall hast du Recht.

Deswegen ist aber "camen" nicht im "Unrecht" auch seine Argumentation ist nachvollziehbar.

Es kommt eben immer drauf an was man für ein Gegenüber erwischt. Manche lassen mit sich reden, andere holen sich Hilfe, andere beschlagnahmen und du hast die Rennerei.

Für dich ist das Prinzip wichtig nicht vorauseilenden Gehorsam zu zeigen, ok, ist aber u.U. der harte Weg.

Geschrieben
...- Ist mir lieber, Sie nehmen die aus den Behältnissen, wegen Führen ohne Erlaubnis und so..
Das habe ich ja noch nie gehört. Sage mir das dies nicht passiert ist bzw. schon mal bei einem Schützen geschehen ist und er deswegen Probleme hatte. Das wäre der absolute vorauseilende Gehorsam.
Geschrieben

Das habe ich ja noch nie gehört. Sage mir das dies nicht passiert ist bzw. schon mal bei einem Schützen geschehen ist und er deswegen Probleme hatte.

Ich habe das Gegenteil "gehört". Ist allerdings eine FoaF-Geschichte (und entsprechend unglaubwürdig). Es blieb (nach der Fama) beim Versuch des kontrollierenden PB aus der Entnahme einer Waffe aus dem Futteral eine Straftat zu konstruieren.

Mir ist das zu affig, daher wäre das Einbeziehen des PB in das Geschehen (er muss sich die Hände schmutzig machen) für mich ein probates Mittel:

a ) bei einer zweckfreien Kontrolle meine Mitarbeit zu versagen

b ) den Aufwand einer sinnlosen Maßnahme zu erhöhen

c ) Angriffsfläche zu vermeiden

Ist also passiv-aggressiver Bürgerwiderstand (klingt geil, wie ich meine Faulheit und Unlust in eine Tugend umwandle, oder ?) Bisher hab' ich es nicht ausprobieren können, bin noch nie kontrolliert worden. Noch nicht mal von PP Bonn oder PP Köln, wohl aber vom Ordnungsamt wegen TLM. :pissed: den hat meine Frau schon mal rumgeführt, weil der einfach zu früh gekommen ist.

Geschrieben (bearbeitet)
... bin noch nie kontrolliert worden....

Ich bin seit 1986 dreimal im Auto und einmal bei mir zu Hause kontrolliert worden.

1. Fahre nach dem Schiessen zu meiner Mutter, danach in mein Auto und da war ein Unfall (Vorfahrt), nicht rechts oder links geschaut, Kofferraum auf, Gewehr rein und eingestiegen. Klopf, klopf was haben Sie da ? Ein Gewehr. Haben Sie eine WBK ? Ja. Darf ich die mal sehen ? Ja, hier. Ich möchte das Gewehr sehen. OK und Kofferraum aufgemacht. Ist das geladen ? Nein. In dem Augenblick in der ich es aus der Tasche gezogen habe und den Verschluss nach hinten zog (VZ 52/57) ging der Autofahrer, der Motorradfahrer und alle Begleiter in Deckung oder schmissen sich auf die Strasse ! (Das waren die Unfallbeteiligung) Ok, alles in Ordnung, Entschuldigung das ich Sie kontrolliert habe, aber die Unfallbeteiligten geben Ihnen die schuld, weil sie zu nahe an der Kurve standen. Die müssen aber aufpassen, schönen Tag noch.

2. Allgemeine Verkehrskontrolle. Führerschein, Fahrzeugschein bitte. Augenblick muss ich holen liegt im Koffer im Kofferraum. Zig Gewehre im Kofferraum (von mir und dem mitfahrenden Kumpel) zwei Pistolen im Koffer. Keine Bemerkung vom danebenstehenden Polizist. Keine Frage nichts ! Nach 5 Minuten: Gute Fahrt.

3. Wie bereits beschrieben.

Zu Hause: 5 Polizisten am Freitag Nachmittag: Wir suchen Handgranaten, Omi (Nachbarin, weit über 80Jahre alt) hatte im Müll den leeren Pulverkanister (mit dem Warnhinweis, der explodierenden Bombe) gefunden und die Polizei gerufen. Kleine Hausdurchsuchung, Nichts gefunden, Tschüsssss

Bearbeitet von coltdragoon
Geschrieben

Tyr 13

wo wäre denn die Tasche bei der Kontrolle gewesen ?

Im Fahrgastraum unverschlossen (ohne kleines Schlösschen) ? Das wäre dann schon mal ein erster Verstoß gegen das Waffengesetz.

Im Kofferraum unverschlossen (ohne ein kleines Schlösschen) ? Dann würde ich den Kofferraum lieber zulassen- denn bei der Öffnung wäre das ebenfalls ein Verstoß gegen das Waffengesetz. Ich empfehle dir das neue Waffenrecht vom Walhalla-Verlag - dort kann man alles nachlesen.

Inkl. Verwaltungsvorschrift - Und was Deinen letzten Satz angeht, freue Dich, dass Deine Frau den Sachbearbeiter nur herumgeführt hat.

Denn leicht kann es passieren, dass so ein gut ausgebildeter Sachbearbeiter so mir nichts dir nichts, freundlichst bittet den Schrank mit den Waffen doch schon mal zu öffnen, dann wäre er ja auch schon halb wieder weg.

Geschrieben
...(ohne kleines Schlösschen)...
Nach meiner Erinnerung obsolet (Rheinisch Westfälischer Jäger) wenn mehr als drei Handgriffe oder mehr als drei Sekunden nötig sind. Natürlich nicht im Handschuhfach oder Rückbank ! (Ausser beim Weg zur/von der Jagd) Soll in der Verwaltungsvorschrift stehen, habe ich aber nicht überprüft, weil alle meine Koffer Zahlenschlösser eingebaut haben.
Geschrieben

§ 12 Abs. 3. Nr. 2 WaffG

Einer Erlaubnis zum Führen von Waffen bedarf es nicht,

wer diese nicht schussbereit und nicht zugriffsbereit von einem Ort zum anderen Ort befördert, sofern ....Bedürfnis..

Abschnitt 2 Waffenrechtliche Begriffe

Im Sinne dieses Gesetzes ist ein Schusswaffe zugriffsbereit, wenn sie unmittelbar in Anschlag gebracht werden kann;

sie ist nicht zugriffsbereit wenn sie in einem verschlossnen Behältnis mit geführt wird.

Zwischen diesen beiden Aussagen sitzt Herr Brenneke und läßt das vor Gericht genau definieren.

Geschrieben

Die Verwaltung ist per VwV an Folgendes gebunden:

Soweit Waffen in unverschlossenen Behältnissen transportiert werden, sind sie nur dann „nicht zugriffsbereit“, wenn sie nicht

innerhalb von drei Sekunden und mit weniger als drei Handgriffen unmittelbar in Anschlag gebracht werden können, vgl.

BT-Drs. 16/8224, S. 32 f. (weil sie sich während der Fahrt im Kofferraum eines Fahrzeugs befindet).

Meine Taschen haben aber Schlösser.

Geschrieben

Die Verwaltung ist per VwV an Folgendes gebunden:...

Darauf bezog sich der Artikel im RWJ, also doch richtige Fundstelle in der Verwaltungsvorschrift.
Geschrieben

@Camen_La

Ich finde es ja süß, wie Du Dir MEINEN Kopf machst und Dich wohlmeinend und besserwisserisch sorgst. In der Anonymität des Internets ist das entspannt zu ertragen. Sei froh, daß Du nicht versuchst, mir persönlich dreinzureden, da würd' ich nämlich viel pampiger reagieren.

Die Sachfragen sind jetzt doch ziemlich geklärt, warum Ihr den Schlenker über "nicht zugriffsbereit" macht, weiß ich jetzt echt nicht, vor allem nicht in Relation zum Ursprungsthema, schließe mich aber den Vorrednern an. Ein bekannter Händler bietet übrigens eine VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb durch Sportschützen auf gelbe WBK an, sollen wir das jetzt auch noch abhandeln ?

Geschrieben

Ein bekannter Händler bietet übrigens eine VRF mit gezogenem Lauf zum Erwerb durch Sportschützen auf gelbe WBK an, sollen wir das jetzt auch noch abhandeln ?

Nein, nicht nochmals

Immer diese Abkürzungen - was ist denn eine VRF ?

Vorderschaftrepetierflinte (auch PUMP-GUN genannt)

Gruß

  • 3 Jahre später...
Geschrieben
Am 2.4.2013 um 00:11 schrieb Sal-Peter:

Natürlich kann man Muni mitgeben. Restmuni dann bei Rückgabe des Gewehre zurück. Sh. §12

 

Warum zur Hölle gibt es Menschen die Leihscheinvordrucke ins Internet stellen und die Mun Geschichte darin komplett weglassen ? :fool:

 

Geschrieben
vor 44 Minuten schrieb 2011-Jack:

Warum zur Hölle gibt es Menschen die Leihscheinvordrucke ins Internet stellen und die Mun Geschichte darin komplett weglassen ?

Weil es keine Ausweisvorschrift gibt, die das Mitführen eines "Leihscheins" oder eines ähnlichen Dokuments vorschreibt, wenn man Munition mit sich führt.

 

Warum gibt es überhaupt Leihscheinvordrucke im Internet?

Warum stellen Menschen Leihscheinvordrucke ins Internet?

Warum gibt es Menschen die Leihscheinvordrucke aus dem Internet benutzen?

Warum gibt es im Internet Leihscheinvordrucke, in denen mehr geschrieben steht, als da geschrieben stehen müsste?

Warum gibt es in diesem Forum ebensolche Leihscheinvordrucke?

Warum sollte man für "geliehene" Munition einen "Leihschein" mitführen, obwohl es keine entsprechende Ausweisvorschrift gibt?

Warum wurde diese über 3 Jahre alte Thread-Leiche exhumiert?

Warum kritisieren Menschen, die offensichtlich unfähig sind selbst eine Bescheinigung nach § 38 WaffG zu erstellen, den freundlichen Versuch der Hilfestellung Dritter mit "warum zur Hölle ..."?

 

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