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IGNORED

Schützenvereine im TV


juno

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Juno,

war das wirklich ein Schreiben des DSB oder doch eher ein Schreiben eines der Landesverbände oder dessen Untergliederungen? Zumindest ist die Aussage so noch unvollständig und daher auch missverständlich. Ich erlaube mir mal die entsprechenden Ergänzungen.

Heute zu unserm Wettkampf hat der VORBILDLICHE AUSBILDER ein Schreiben des DSB mitgebracht. Darin steht, dass Jugendliche ab 14 mit KK schießen dürfen, jedoch mit Éinverständniserklärung der Eltern und nur unter besonderer Obhut. Ab 16 KK wie ein "normaler" Gastschütze, d.h. eine besondere Standaufsicht ist nicht von nöten, aber immer noch die Vorlage der Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten oder dessen persönliche Anwesenheit..

Mit bestem Schützengruß

Frank

Geschrieben

An dieser Stelle muß ich mal eben Erbsen zählen.

Es muß sich also nicht zwingend um einen Schießleiter handeln, der im deutschen Waffenrecht ja auch garnicht vorkommt.

Hi,

recht hast Du mit Deiner Anmerkung und Deinem Zitat.

Beim BDS, das ist mein Erfahrungshorizont, bekommt man den Aufkleber in den BDS-Pass mit der Erlaubnis zur Benutzung von Schiesständen nach Maßgabe der genannten Vorschrift, wenn man den "Schiessleiterlehrgang" absolviert hat. Damit erlangt man dort den Nachweis zur Berechtigung zur verantwortllchen Aufsichtsführung. Den Begriff der "Schiessleiterlizenz", den ich extra in Klammern setzte, sollte nur verdeutlichen, nicht aber einen Gesetzesterminus wiedergeben.

Geschrieben

Hi Foristi:

Der Produktmamager von Thürigen aktuell hat sich bei mir per Email gemeldet. Ich habe ihm wie folgt geantwortet:

Danke für Ihre Rückäußerung. Ich honoriere das ausdrücklich, dass Sie sich melden. Ihre Mitteilung bedarf aber einer erneuten Befassung mit dem Thema. Wenn Sie sich als Produktmanager schützend vor Ihre Interviewpartner stellen, verstehe ich das; Sie sollten diese aber vielleicht doch etwas besser auswählen.

 

Sie schreiben mir, dass es in Ihrem Beitrag nicht um Modalitäten beim Schießen für Inhaber einer sogenannten "Schießleiterlizenz" ging, sondern dass Sie informieren wollten, wann ein ganz normaler Bürger schießen darf.

Weiter bestätigen Sie, dass sich Ihr Experte hat sich zu Jugendlichen grundsätzlich geäußert habe und dass es nicht ausschließlich Jugendliche über 16 Jahre ging.

Sie teilen mit, dass die aktuellen Gesetzesblätter dazu auch die Reporterin kenne.

Schlussendlich stellen Sie fest, dass für Jugendliche eben das gelte, was der Experte gesagt habe.

Hierzu ist zunächst klarzustellen:

Meine Rüge galt Ihrem Beitrag nur deshalb, weil er dem vermeintlichen Experten ein Forum für seine allgemeine Gültigkeit beanspruchenden Aussagen geboten hat, die aber eben so, wie sie gemacht wurden, falsch waren. Gegen ein journalistisch sauber recherchiertes Aufdecken von Missständen habe ich keine Einwände. Ich habe auch selbst in meiner Eigenschaft als Sportschütze gerne in einem sehr seriös gemachten Beitrag des MDR mitgewirkt.

Ich verstehe - jetzt nach Ihrer Email - Ihre auf Nachfrage nun erläuterte Intention. Ihre Journalisten haben es aber leider nicht geschafft, das in der Sendung "rüber zu bringen". Der Beitrag befasste sich nach meinem Eindruck nicht - wie Sie jetzt schreiben - damit "wann ein ganz normaler Bürger schießen darf" sondern mit dem eher reißerischen Anprangern von Missständen auf einem Schießplatz.

Es wurden im Zuge dieser Reportage dann durch den "Scheinexperten" Aussagen mit dem Anspruch auf allgemeine Gültigkeit gemacht - und die merkt sich eben der unbefangene Bürger - die diesem Anspruch auf allgemein Gültigkeit gerade nicht gerecht wurden und damit so, wie sie gemacht wurden, schlicht falsch sind.

Im übrigen sind Ihre mitgeteilten Annahmen eben - mangels Differenzierung - immer noch falsch, was ich nachstehend noch mal kurz erläutere:

* Es ist unzutreffend, dass "man" in Deutschland nur unter Aufsicht schießen darf. Das gilt nämlich nur außerhalb von § 11 Abs. 3 AWaffV.

* Es ist unzutreffend, dass Jugendliche nur unter der Obhut eines speziell ausgebildeten Jugendschiessleiters schießen dürfen.

Das gilt nämlich nur für Jugendliche unter 16 Jahren.

Zum Verständnis:

Bei Personen unter 18 Jahren unterscheidet das Waffenrecht in vielfältiger Weise. Es gibt nach dem WaffG Kinder und Jugendliche. Auch unter Jugendlichen wird dort differenziert und verbietet damit eine pauschale Aussage, wie sie in Ihrem Beitrag von dem "Experten" gemacht wurde. Ich meine mich zu erinnern, bin aber nicht ganz sicher, dass in Ihrem Beitrag auch das Alter (16) des Jugendlichen, der als Lockvogel eingesetzt war und sich möglicherweise sogar selbst dabei strafbar gemacht hat, genannt wurde.

Der von Ihnen verwendete Begriff "Gesetzesblätter" zeigt, dass Ihnen eine juristisch exakte Darstellung entweder nicht möglich ist oder nicht in Ihrem Interesse liegt.

Die Aussage des Experten über die Möglichkeiten für das erlaubte Schiessen durch Jugendliche ist eben - mangels Differenzierung unzutreffend. Das was er gesagt hat, gilt eben gerade in dieser Form nicht.

Ich bin nur gespant ob ich nochmal eine Mail bekomme.

Geschrieben

Mail bekommst du vielleicht aber mit Sicherheit nicht mit Einlenken. Hatte mal einen ähnlichen Schriftverkehr mit einer Zeitung. Ich hatte es mit einem Betonkopf zu tun.

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Laut aussage des Vorsitzenden des Pegauer SV hat der DSB nun Klage gegen den MDR eingeleitet. Ob nun Rufmord oder falscher Berichterstattung weiß ich nicht. Letztlich ist es auch egal, der Schaden wird irreparabel sein, denn selbst eine nachträgliche Richtigstellung hat, selbst wenn diese adäquad durchgeführt wird nie die Reichweite dieser Skandalmeldung, und müsste mehrmals zur besten Sendezeit erfolgen.

Naja, mal sehen was wird.

juno

Geschrieben

Hallo juno,

ist in Bezug auf diese Klage tatsächlich der DSB gemeint oder bezieht sich diese Aussage doch eher auf einen der jeweiligen Landesverbände, in diesem Fall wohl auf den Sächsischen Schützenbund?

Ich schrieb ja schon, ich weiß nicht, wer den Artikel auf der Seite des DSB verfasst hat. Aber auf der Seite des Sächsischen Schützenbundes findet man auch einen Beitrag, in dem diese nach meiner Auffassung falsche Rechtsauslegung in Bezug auf die Einverständniserklärung vertreten wird.

Ich bin zwar kein Jurist, aber wie ich schon anmerkte, sind nicht nur für mich die beiden in § 27 (3) angeführten Voraussetzungen, nach denen Kinder und Jugendliche in Abhängigkeit vom jeweiligen Alter mit bestimmten Waffen schießen dürfen, also diese besondere Obhut und die Einverständniserklärung, zwei unterschiedliche und unabhängige Forderungen. Nur die Verpflichtung zur besonderen Obhut wird im letzten Satz für Jugendliche ab 14 mit Druckluft und Jugendliche ab 16 auch mit KK und Flinte revidiert, nicht aber die Vorlage der Einverständniserklärung.

Diese Auffassung wurde bisher so auch von DSB-Vize Jürgen Kohlheim vertreten und kann auch auf der Seite der DSB so nachgelesen werden*. Ob Kohlheim inzwischen seine Auffassung revidiert hat und/oder warum der DSB jetzt diesen dieser bisherigen Auffassung widersprechenden Artikel auf der DSB-Seite zu diesem Fall eingestellt hat, weiß ich nicht. Ich weiß auch nicht, wer diesen Artikel verfasst hat. Ich vermute aber fast, diese Sache und die Interpretation des Paragraphen 27 ist sozusagen auf Sächsischem Mist gewachsen und der Mitarbeiter beim DSB hat gar nicht so genau geschaut, was er da eingestellt hat.

Mit bestem Schützengruß

Frank

* Vortrag Kohlheim Waffenrecht WSB

Geschrieben

Mann oh Mann!Wann begreifen eigentlich einige Schützenvereine das die Medien gegen uns sind.Denen geht es nur um Quote.Und die erreicht man nur mit Negativ Schlagzeilen.Am besten Säugling bekam Schußwaffe vom Schießleiter ohne Nachfrage des Alters.Egal wie gut man sich verkauft,es wird geschnipselt oder verdreht was das Zeug hält.Bis nichts mehr so ist wie es ursprünglich war,oder wie es der Chefredakteur gerne hätte.Wir könnten Engel sein und trotzdem würden die Medien uns als Teufel darstellen.Und die verblödete Republik würde es glauben.Die Medien vor den Schützenhäusern stehen lassen und niemals Zutritt gewähren ,denn sie schreiben sowieso was sie wollen.Und da sie sowieso Märchen schreiben wenn sie kein Interview bekommen ist es doch egal was sie schreiben.Die erfinden schon was.Für mich ist dieses Thema erledigt.Ich behandele die Medien so wie sie mich behandeln.Sie sind meine Feinde.Und mit Feinden diskutiert man nicht.Denn Feinde haben nur eins im Sinn.Sie wollen dich vernichten da du nicht ihrer Meinung bist.

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