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IGNORED

Sachbearbeiter lässt mich erst überprüfen/Voreintrag grüne WBK


Headgear

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Geschrieben

Hallo,

ich schiesse aktiv seit 2011 und habe auch seitdem eine gelbe und grüne WBK.

Wir haben jetzt seit Januar einen neuen Sachbearbeiter.

Ich war gerade da um mir die beiden Bedürfnissbescheinigungen vom BDMP in die grüne WBK eintragen zu lassen.

Pistole und Selbstlader M1.30 Carbine.

Dieser sah mich mustern an und murmelte "naja ein Selbstlader, sind sie denn schon überprüft worden!?"

Dann klickte er im Computer rum und sagt mit ernster Miene, dass er mich erst mal überprüfen müsse und ich den Eintrag dann bekomme wenn die Überprüfung negativ ist, dauert wohl nur eine Woche.

Habe jetzt gar kein Problem damit eine Woche zu warten, wollte nur wissen in welchen Abständen denn die Sachbearbeiter einen überprüfen lassen. Bei jdem Eintrag in die grüne WBK oder alle 2 Jahre oder wann es dem Sachbearbeiter gefällt?

Ich denke mal da er neu ist will er seine "Kunden" erstmal kennenlernen!?

Oder wie seht ihr das?

Grüsse Christian

Geschrieben

Ein sachgerecht agierender Sachbearbeiter muß entsprechend dem Waffengesetz bei jedem neuen Antrag auf eine waffenrechtliche Erlaubnis die erforderlichen Überprüfungen dürchführen. Etwas total anderes ist es natürlich, wenn er die beantragende Person auf der "Richterscala" ganz oben vermerkt hat. ......ich bekomme die Voreinträge und Eintragungen immer sofort!

Geschrieben

... Etwas total anderes ist es natürlich, wenn er die beantragende Person auf der "Richterscala" ganz oben vermerkt hat. ......ich bekomme die Voreinträge und Eintragungen immer sofort!

Deine Stänkerei geht einem manchmal ehrlich auf'n Keks...

Geschrieben

30ml ich weiss nicht, warum du die Wahrheit nicht ertragen kannst? Sachbearbeiter sind doch auch nur Menschen!

Geschrieben

Hallo 30M1, vielen Dank für den Link damit ist ja alles geklärt :good:

Grüsse

Nein, so richtig nicht.

Wenn die WBK grün und gelb 2011 ausgestellt wurde (da ist er ja überprüft worden), sind gerade mal 2 Jahre vorbei.

Vielleicht gibt es einen weiteren internen Überprüfungsauftrag.

Was mir das letzte Mal aufgefallen ist, die Mitarbeiter müssen jetzt bei einem Selbstlader mitregistrieren, wieviel Patronen das zugehörige Magazin fasst.

Da hatte ich mich schon gewundert.

Geschrieben

Schön für die, die ihren Voreintrag sofort bekommen. Ich warte heute auf den Tag seit 6 Wochen auf den Voreintrag für einen 22er SL, Angeblich ist die Auskunft des LKA noch nicht da. Der Witz in meinen Augen dabei ist ja immer, das wenn da was rauskommt was einem den Voreintrag verhagelt, müsste das was in der Größenordnung sein das alle anderen Waffen die ich besitze ebenfalls weg wären. Und das wüssten die auf dem Amt doch normalerweise schon . In meinen Augen also unnötig ...............

Geschrieben

Da der TE @Headgear ja gerade zwei Verbandsbescheinigungen auf den Tisch gelegt hat, ist sein bedürfnis ziemlich unbestreitbar vorhanden. Die meisten Behörden haben interne Regelungen zur "Haltbarkeit" von den Checks zur Zuverlässigkeit und zur Eignung. In Köln liegt mir jetzt die interne Anweisung nicht explizit vor, aber aus den Äüßerungen meiner Sachbearbeiter ergibt sich folgendes Bild:

- Bei Einträgen in die gelbe WBK oder beim Erwerb von WS wird nur eine "kleine" Überprüfung gemacht

- Bei Voreinträgen für mehrschüssige Kurzwaffen und HA-Langwaffen wird eine "volle" Überprüfung, wie bei der Ersterteilung durchgeführt wenn nicht

- die letzte Überprüfung weniger als 6 Monate vor Antrag erfolgt ist, dann gilt die weiter

Offenbar wird zwischen den "deliktrelevanten" und "ungefährlichen" Waffenarten unterschieden, wie die Eignung und Zuverlässigkeit geprüft werden.

Geschrieben

Ich bin mal hin mite einem Voreintrag 44 mag, die Kanone wurde sofort eingetragen, war ja der Voreintrag da. Auf den Perkussionsrevolver, den ich gleichzeitig eintragen lassen wollte und dementsprechend eine gelbe WBK brauchte, musste ich eine Woche warten, weil dafür ja die Überprüfung fällig geworden ist. Hm.

Geschrieben

Soweit ich weis ist die gängige Praxis folgende:

Wenn deine letzte Überprüfung mehr als 6 Monate her ist und du gerade einen neuen Voreintrag haben willst

fängt das Amt von vorne an.

Solltest du innerhalb der letzten 6 Monate die Prozedur schon einmal über dich ergehen haben lassen

so wird dies anerkannt und die Ausstellung der WBK geht schneller.

Ansonsten Restart from the Beginning

LG

M

Geschrieben

Ich hab gerade meine SB telefonisch informiert, dass ich am Donnerstag Abend mit zwei Befürwortungen vorbeikomme und meine grüne voll ist. Sie meinte dann nur, dass sie bis Donnerstag alles fertig macht. So läuft das bei meiner Behörde zumindest wenn ich dort bin immer ab. Bei jedem Besuch werde ich automatisch immer mit mindestens zwei neuen Anträgen für die nächsten Anschaffungen versorgt und zur Verabschiedung gibts jedes mal nur ein "bis in 6 Monaten".

Also es geht auch schneller. Wenn sie wollen.....

Geschrieben

Meine eigenen Erkenntnisse und vom Hören her sind, dass es in den jeweiligen Behörden Differenzen bei der Bearbeitung gibt. Manche tun ihre Arbeit ganz normal und ohne Stress, andere sind pingelig und wollen sogar das Schießbuch sehen und möchten am liebsten keinen über den Weg trauen und zeigen Überprüfungswahn.

Es geht auch unkompliziert. Wenn man z.B. ein Bedürfnis vom Verband hat und die bestellte Waffe beim Händler liegt, dann kann man in vorheriger Absprache mit dem SB vom Händler ein abgestempeltes, formloses Papier mit allen Waffendaten zum Eintragen mitbringen (die Anträge für den SB füllt man natürlich vorher zu Hause aus, da geht alles viel schneller) und holt sich nachdem die Waffe eingetragen ist, die Waffe beim Händler. So braucht der Händler keinen Voreintrag zu machen. Er macht sich dann bei Waffenabholung bzw. Kauf eine Kopie von der WBK und alles ist paletti.

Geschrieben

Nein, so richtig nicht.

Wenn die WBK grün und gelb 2011 ausgestellt wurde (da ist er ja überprüft worden), sind gerade mal 2 Jahre vorbei.

...

Doch natürlich:

Die zuständige Behörde hat die Inhaber von waffenrechtlichen Erlaubnissen in regelmäßigen Abständen, mindestens jedoch nach Ablauf von drei Jahren, erneut auf ihre Zuverlässigkeit und ihre persönliche Eignung zu prüfen ....

Also: Ein neuer SB kann natürlich nach 2 Jahren eine neue Überprüfung anordnen. Er kann es sogar jährlich tun, wenn er denn möchte.

Hier steht nur das Wort regelmäßig im Zusammenhang mit mindestens. Also sind mindestens alle drei Jahre die Zuverlässigkeit/Eignung zu überprüfen. Dazu muss nicht ein Eintrag erfolgen. Er kann das tatsächlich einfach so.

Gott sei Dank ist die gängige Praxis eben anders.

Aber: Gebt dem Mann doch erstmal eine Chance. Unter Umständen startet man holperig und hat dann hinterher überhaupt keine Probleme mehr. Der ist seit ein paar Tagen im Amt und ein paar vorher waren nicht ganz ehrlich. Meine Güte... Ich gebe meine Unterlagen ab und hab ein paar Tage später den bescheid und die Karte. Und wenn ich Zeit habe, kann ich darauf warten. Aber immer ne Stunde da rumzusitzen habe ich auch keine Lust.

Geschrieben

Also: Ein neuer SB kann natürlich nach 2 Jahren eine neue Überprüfung anordnen. Er kann es sogar jährlich tun, wenn er denn möchte.

Sicherlich ist das im gesetzlichen Rahmen möglich, das habe ich nicht bestritten. Doch ohne irgendeinen Grund oder relevanten bzw. auffallenden Ereignis seitens des LWB`s macht das keinen Sinn. In der Regel haben die SB noch andere Aufgaben zu bewältigen. Da muss schon jemand lange Weile auf Arbeit haben, wenn er mehr und in kürzeren Zeitabständen kontrollieren will als es notwendig ist. Möglicherweise ist das ein typischer Anfängerfehler.

Übrigens, bei uns braucht man nicht mehrmals das Amt aufsuchen, da wird flott und korrekt gearbeitet, alles sofort erledigt. Aber wie ich schon schrieb, es gibt Differenzen in der Art der Bearbeitung...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

So, heute kam die Antwort via mail:

"Sehr geehrter Herr Headgear,

die vorgeschriebene Zuverlässigkeitsüberprüfung ist abgeschlossen und ich habe die Voreinträge für die gewünschten Waffen vorgenommen.

Sie können Ihre WBK hier zur Eintragung vorlegen.

Mit freundlichen Grüßen"

Hat also genau eine Woche gedauert und gekostet hat es mich nichts!

Vielen Dank nochmal für Eure Hilfe!

Grüsse

Geschrieben

Hab mir gerade 9er und 44er Voreintrag geholt und hab beides, ohne neue Prüfung, sofort bekommen.

Letzte Überprüfung war 2009 bei Erteilung der WBKs. Achja: 2012 war auch eine wegen dem Wiederladeschein - aber auf einem anderen Amt.

Geschrieben

mein Bruder und ich warten seit mitte Januar auf unsere Voreintrage für SL Langwaffen.. Angeblich immer noch das LKA das nicht voran macht. Die würden das " Blockweise " bearbeiten. Was mich am meisten stört ist allerdings die Tatsache, das die Anträge ansich erst bearbeitet werden wenn die Überprüfung abgeschlossen ist. Das dauert mindestens noch eine Woche. Wenn denen einfällt das sie " dies und das " dann auch noch sehen wollen..........................normal ist das nicht mehr, selbst hier im Saarland nicht........

  • 1 Monat später...
Geschrieben

Darf der Sachbearbeiter überhaupt mein Schießbuch verlangen?

Welcher SB ? Der von der Behörde darf das fordern, ist nicht strafbar... Du musst es ihm aber nicht geben. Die meisten LWB tun's trotzdem.

Geschrieben

Da der TE @Headgear ja gerade zwei Verbandsbescheinigungen auf den Tisch gelegt hat, ist sein bedürfnis ziemlich unbestreitbar vorhanden. Die meisten Behörden haben interne Regelungen zur "Haltbarkeit" von den Checks zur Zuverlässigkeit und zur Eignung. In Köln liegt mir jetzt die interne Anweisung nicht explizit vor, aber aus den Äüßerungen meiner Sachbearbeiter ergibt sich folgendes Bild:

- Bei Einträgen in die gelbe WBK oder beim Erwerb von WS wird nur eine "kleine" Überprüfung gemacht

- Bei Voreinträgen für mehrschüssige Kurzwaffen und HA-Langwaffen wird eine "volle" Überprüfung, wie bei der Ersterteilung durchgeführt wenn nicht

- die letzte Überprüfung weniger als 6 Monate vor Antrag erfolgt ist, dann gilt die weiter

Offenbar wird zwischen den "deliktrelevanten" und "ungefährlichen" Waffenarten unterschieden, wie die Eignung und Zuverlässigkeit geprüft werden.

Bei Erlaubnisbeantragungen ist eine Überprüfungspflicht aus dem Waffengesetz gegeben.

Bei der Gelben WBK liegt diese Erlaubnis bereits gem. § 14 Abs. 4 WaffG in Form der Gelben WBK vor.

Hier gibt es keinen Anlass und Grund bedingt durch die Anstempelung des Eintrages oder durch Eintrag eine jeweils neuerliche Überprüfung durchzuführen.

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