pumpgun 12/76 Posted February 20, 2013 Share Posted February 20, 2013 (edited) Moin, Ich bin Sportschütze und habe mal eine Frage. Mein Nachbar hat im Moment ein Rattenproblem, darf ich die auf seinem Gründstück mit einem KK-Gewehr ohne Probleme schiessen ? Gruß Pumpgun Edited February 20, 2013 by pumpgun 12/76 Link to comment Share on other sites More sharing options...
Stefan Klein Posted February 20, 2013 Share Posted February 20, 2013 Ernsthaft? Natürlich nicht. Zumindest nicht in Deutschland. Gruß Stefan Link to comment Share on other sites More sharing options...
PetMan Posted February 20, 2013 Share Posted February 20, 2013 Solltest du diese Frage aus Deutschland heraus stellen gibt es nur eine Antwort: NEIN!!!!! Schweiz oder Österreich kann sein, aber nicht in Deutschland. Wo dürfen wir Sportschützen hier Schiessen? NUR auf zugelassenen Ständen!!! Ich denke selbst das Erlegen der Ratten mit einer Druckluftwaffe wäre verboten, da lasse ich mich aber gerne belehren.... Greetz Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
pumpgun 12/76 Posted February 20, 2013 Author Share Posted February 20, 2013 (edited) Danke für die schnelle Antwort. Hier kann dann geschlossen werden. Edited February 20, 2013 by pumpgun 12/76 Link to comment Share on other sites More sharing options...
LWB Posted February 20, 2013 Share Posted February 20, 2013 (edited) Moin, Ich bin Sportschütze... Wärest du Sportschütze, würdest du diese Frage nicht stellen, denn dann wüsstest du, wo und wie du schießen darfst und wo nicht! Egal aus welchem Land du kommst!Daher meine Vermutung: Yellow Submarine! Edited February 20, 2013 by LWB Link to comment Share on other sites More sharing options...
Olt d.R. Posted February 20, 2013 Share Posted February 20, 2013 Egal aus welchem Land du kommst! Naja, das möchte ich so nicht unterschreiben, es wird sicherlich Länder geben, in denen das gestattet ist. Und außerdem durfte man in D bis 2003 auch noch mit Randfeuerschrotpatronen bis 9 mm auf dem befriedeten Besitztum schießen, wenn die Geschosse das Grundstück nicht verlassem können. Und das ist nur 10 Jahre her... Link to comment Share on other sites More sharing options...
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