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IGNORED

Wer kann die rechtlichen und tatsächlichen Gegebenheiten in Waffenrechtssachen für das uns umgebende Ausland erklären?


Gast

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Wie Du bei erneutem Studium des threads feststellen könntest, war mein Text die Antwort auf folgende Frage:

WELCHE Voraussetzungen in den verschiedenen Ländern erforderlich sind hat Hinnerk nicht gefragt und so sah ich auch keinen Grund ihm darauf ausführlich zu antworten. (...)

Ich frage dann mal nach. Wie bekomme ich heraus, welche Voraussetzungen in den verschiedenen EU-Ländern für den Waffen- bzw. Munitionserwerb gelten?

Ein Vergleich, zumindest der größeren und wichtigeren Länder (Frankreich, Italien, Spanien, etc.) könnte vor dem Hintergrund der Äußerung "Deutschland hat eines der strengsten Waffengesetze der Welt" interessant sein.

So erwarte ich in den nächsten Jahren eine europäische "Harmonisierung" der WaffG der einzelnen EU-Staaten. Um da mitdiskutieren zu können ist mir guter Input recht.

Thx.

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Die Frage wie es wo ist, hat einen hohen Anspruch. Das zu sammeln wird nicht einfach. Es haben nämlich schon ein paar probiert.

In Frankreich musst du 6 Monate in einem Verein sein und zumindest 3 oder 4 mal geschossen haben. Repetiergewehre über 60 cm ohne Militärkaliber bekommst du dann mit deiner Mitgliedskarte, musst sie aber noch anmelden. Andere Waffen auf WBK die du alle 3 Jahre erneuern musst, die aber kostenlos ist. Rest habe ich so grob weiter oben erklärt.

Die Zuverlässigkeit hat in Fr einen sehr hohen Stellenwert. Wenn du zuziehst fragt die Präfektur beim Geheimdienst an ob gegen dich was vorliegt. Die wenden sich an deine Botschaft. Wenn dort eine klare Aussage kommt, die glaubwürdig ist und eben nichts vorliegt, bekommst du i.d.R. die WBK. Bei anderen Ländern mag es an der Aussage schon hängen oder an der Glaubwürdigkeit, bzw. wenn man will, an dem Glauben zur Glaubwürdigkeit. Dann wartest du eben oder es wird nichts mit der WBK. Das ist aber zur Zeit alles etwas in der Änderung und zumindest die Trennung mit Militärkaliber wird sicher wegfallen.

Die Waffen wo du auf deiner Mitgliedskarte erworben hast, kannst du, solange du nichts ausfrisst, behalten, die anderen nur solange, wie die WBK durch weitere Mitgliedschaft verlängert wird. Jagdschein ist recht einfach, aber auch nur für Repetiergewehre wie auf Sportschützenmitgliedskarte oder Halbautomaten mit festem 2-Schuss Magazin (keine Kurzwaffen).

Ansonsten, ich und viele andere hier sind immer noch für den kleinen Boxkampf auf der IWA. Ihr werdet euch doch nicht drücken wollen? Ich gebe noch ein paar neue Zahnschützer mit dazu und, wie gesagt, für den Sieger ein Bier!

Jungs, jetzt keine Schwächen zeigen, Michael, du wirst dich doch nicht verdrücken wollen, oder? Eventuell finden wir ja auch noch jemanden, der dich dann für die Restzeit auf der IWA vertritt.

Gruß

Makalu

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Wie schon gesagt, Österreich und die Schweiz sind bei Wikipedia gut beschrieben.

Für Frankreich sollte sich Makalu sehr gut auskennen.

Generell eine gute Ansprechpartnerin für europäische Geschichten ist Katja.

Ansonsten:

Italien: http://it.wikipedia.org/wiki/Licenza_di_detenzione_di_armi_in_italia

Holland: http://nl.wikipedia.org/wiki/Wet_wapens_en_munitie

Belgien: http://nl.wikipedia.org/wiki/Wapenwet_(België)

Frankreich: http://vosdroits.service-public.fr/N287.xhtml

Dänemark: https://www.retsinformation.dk/Forms/R0710.aspx?id=125806

Finnland: http://www.finlex.fi/en/laki/kaannokset/1998/en19980001?search%5Btype%5D=pika&search%5Bpika%5D=Gun

Schweden: http://www.ne.se/vapenslag

Tschechien: http://cs.wikipedia.org/wiki/Zákon_o_zbraních

Polen: http://pl.wikipedia.org/wiki/Pozwolenie_na_broń

Da hast Du erstmal etwas zu tun!

Gruß

Michael

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Ansonsten, ich und viele andere hier sind immer noch für den kleinen Boxkampf auf der IWA. Ihr werdet euch doch nicht drücken wollen? Ich gebe noch ein paar neue Zahnschützer mit dazu und, wie gesagt, für den Sieger ein Bier!

Jungs, jetzt keine Schwächen zeigen, Michael, du wirst dich doch nicht verdrücken wollen, oder? Eventuell finden wir ja auch noch jemanden, der dich dann für die Restzeit auf der IWA vertritt.

Boxen? Nee.

Besorg' mal ein paar Kanonen mit Simunition und ein paar Kopf- u. Sackschützer.

Da wär' ich dabei.

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Macht das Treffen bitte per PM aus und beschränkt die Diskussion hier auf das Inhaltliche. Auch wenn ihr unterschiedlicher Auffassung seid, wie ein Text zu deuten ist, solltet Ihr nicht persönlich werden. Dann ist das für alle Beteiligten hier einfacher.... :teufel_17:

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... Angeblich sind diese Revolver in Frankreich einfach zu erwerben...

Die Vorderladerrevolver gehören zur 5. Kategorie. Ausweis und Vereinsausweis. Diese Waffen müssen auf der Prefecture deklariert werden

Z.B. beim Online-Kauf.

VI-a) Pour les armes de 5ème Catégories. Joindre une photocopie recto-verso de la carte d'identité. Une photocopie de la licence du club ou du permis de chasse.

Le bon de commande daté et signé.

Irgendwann 2012 wurden die Kategorien geändert. Seit dem weden Waffen nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft.

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Waffen vor 1892 gehören in Fr. zur 8. Kategorie und sind damit komplett frei (jedenfalls noch). Dazu gehören auch die nachgebauten Schwarzpulverwaffen. Ansonsten auch ältere Revolver mit Patronenmunition, wobei das dann nicht für jede Waffe aus der Zeit gültig ist. Der deutsch Reichsrevolver ist z.B. 5. aber der französische 8.

Gruß

Makalu

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