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Aufbewahrung von Erbwaffen beim Händler


Gast Daniel_BO

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen.

Auch nach Nutzung der Suchfunktion bin ich noch nicht schlauer geworden, daher hier mal meine Problemschilderung:

Mein Vater (WBK-Inhaber, Sportschütze) ist verstorben und hat meine Mutter mittels gemeinsamen Testaments als Alleinerbin eingesetzt (das typische Berliner Testament). Leider haben beide dabei nicht an Vaters Waffen gedacht, die dadurch jetzt meine Mutter alleine geerbt hat und nicht auch ich als Sportschütze mit eigenen erlaubnispflichtigen Waffen...

Der Antrag meiner Mutter auf WBK nach § 20 WaffG geht heute an die Waffenbehörde raus; mangels Sachkunde meiner Mutter müßten die Waffen danach ja mit Blockierung versehen werden. Ich selber habe meine 12 Monate zum eigenen Bedürfnis noch nicht voll, so dass ich die Waffen momentan nicht auf meine WBK nehmen darf.

Besteht rechtlich die Möglichkeit, die Waffen für einen begrenzten Zeitraum unblockiert einem Händler bzw. meinem Schießstandbetreiber zu überlassen, so dass ich weiterhin damit schießen kann, die Waffen aber dort nach Benutzung belasse und später mit eigenem Voreintrag auf meine WBK übernehme?

Ich möchte eigentlich den dreistelligen Betrag für das Asterix-Zeug sparen; dafür kauf ich lieber Mun oder geb meiner Ma das Geld für die Übernahme der Waffen.

Vielen Dank vorab für eure Hilfe

Daniel

Geschrieben

Du kannst bei jedem Berechtigten lagern, das muß nicht unbedingt ein Händler sein.

Man sollte aber vorher das Finanzielle klären;

beim Händler spart man zwar die Ein- und Austragebühren,

aber dafür macht der die Lagerung auch nicht unbedingt umsonst.

Geschrieben

Du kannst bei jedem Berechtigten lagern, das muß nicht unbedingt ein Händler sein.

Danke für die schnelle Antwort. Die Lagerung bei mir würde dann wohl nach § 12 (1) Nr. 1 B) erfolgen:

Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung erwirbt.

Umgehen wir damir aber die vom o. g. Berechtigten (Mutter) geforderte Blockierung?

Man sollte aber vorher das Finanzielle klären;

beim Händler spart man zwar die Ein- und Austragebühren,

aber dafür macht der die Lagerung auch nicht unbedingt umsonst.

Die Gebühren im Zusammenhang mit der Erben-WBK? Sollten sich in Grenzen halten. U. U. geht es auch nur um eine Flinte, da die beiden anderen waffen bereits als Auktion im Internet laufen.

Geschrieben

Hallo zusammen.[...]

. Ich selber habe meine 12 Monate zum eigenen Bedürfnis noch nicht voll, so dass ich die Waffen momentan nicht auf meine WBK nehmen darf.

[....]

Bitte erkläre mir, wie du an eine WBK kommst ohne die 12 Monate voll zu haben?

Wenn es sich um eine WBK für bedürfnisfreie Waffen handelt, kannst du damit die Waffen des Vaters nicht ausleihen.

Die Aufbewahrung bei dir kann nur erfolgen, wenn du Berechtigter also WBK-Inhaber bist und auch dann nur vorübergehend.

Geschrieben

12 Monate bis zur Bedürfnisbescheinigung für den Voreintrag. Ich habe zur Zeit sowohl grüne als auch gelbe WBK.

Ich möchte die Waffen auch nicht von meinem Vater leihen, da dieser bereits tot ist.

Bitte erkläre mir, wie du an eine WBK kommst ohne die 12 Monate voll zu haben?

Wenn es sich um eine WBK für bedürfnisfreie Waffen handelt, kannst du damit die Waffen des Vaters nicht ausleihen.

Die Aufbewahrung bei dir kann nur erfolgen, wenn du Berechtigter also WBK-Inhaber bist und auch dann nur vorübergehend.

Geschrieben

12 Monate bis zur Bedürfnisbescheinigung für den Voreintrag. Ich habe zur Zeit sowohl grüne als auch gelbe WBK.

Ich möchte die Waffen auch nicht von meinem Vater leihen, da dieser bereits tot ist.

Es ist mir völlig klar, dass du nicht von deinem Vater leihen möchtest. Du hast aber folgendes gefragt:

[...] Besteht rechtlich die Möglichkeit, die Waffen für einen begrenzten Zeitraum unblockiert einem Händler bzw. meinem Schießstandbetreiber zu überlassen, so dass ich weiterhin damit schießen kann, die Waffen aber dort nach Benutzung belasse und später mit eigenem Voreintrag auf meine WBK übernehme?[...]

Du hast bereits eine gelbe und eine grüne WBK. Wo gibt es dann eine Wartefrist von zwölf Monaten für eine weitere Bedürfnisbescheinigung?

Geschrieben

Du hast bereits eine gelbe und eine grüne WBK. Wo gibt es dann eine Wartefrist von zwölf Monaten für eine weitere Bedürfnisbescheinigung?

Ich bin erst seit Januar 2013 wieder aktiver Sportschütze (hätt ich erwähnen sollen) und kann dem neuen Verband auch keine Zeiten bei anderen Verbänden nachweisen, da ich aufgrund zweier Umzüge fast zwei Jahre pausiert hatte. WBKs waren in der Zeit auch leer, wurden aber nie von den verschiedenen Behörden eingezogen (Glück gehabt). Von daher bin ich nun imemr davon ausgegangen, dass mir der BDMP als neuer Verband das Bedürfnis für einen neuen Voreintrag erst nach 12 Monaten regelmäßigen Trainings bescheinigt(?).

Geschrieben

Um was für eine Art Flinte handelt es sich? Wenn es keine Repetier- oder Selbstladeflinte ist, kannst Du die jederzeit auf Deine Gelbe nehmen. Vorübergehende Aufbewahrung wäre bei Dir, als WBK Inhaber, auch möglich.

Geschrieben

Rede doch einfach mal mit Deiner Behörde ;)

Ein Erbe der das Zeugs nicht selbst haben will, hat ja auch das Recht an einen Berechtigten zu überlassen...

Ggf. lässt die Behörde hier mit sich reden und trägt die Waffen direkt auf Dich als Sohn (quasi nachfolgender Erbe) um...

Muss sie nicht - aber fragen kostet ja nix!

Geschrieben

Es handelt sich natürlich um die böse VRF ;)

Ich hab auch kein Problem damit, wenn diese Flinte erst auf Mutterns Erben-WBK kommt und ich diese dann halt nächstes Jahr auf meine nehme. Bringt aber alles nichts, wenn die Flinte zwar bei mir im Tresor steht, aber trotzdem so'n ein Dings im Lauf steckt.

Um was für eine Art Flinte handelt es sich? Wenn es keine Repetier- oder Selbstladeflinte ist, kannst Du die jederzeit auf Deine Gelbe nehmen. Vorübergehende Aufbewahrung wäre bei Dir, als WBK Inhaber, auch möglich.

Hab ich schon: leider zwei verschiedene Behörden aufgrund der Wohnorte und die "abgebende" ist in NRW, was wohl komplizierter wird. Spreche aber gleichwohl mit denen und berichte natürlich hier. Nur: Berechtigter für unblockerte Waffen bin ich möglicherweise aufgrund des fehlenden Bedürfnisses zur Zeit nicht.

Rede doch einfach mal mit Deiner Behörde ;)

Ein Erbe der das Zeugs nicht selbst haben will, hat ja auch das Recht an einen Berechtigten zu überlassen...

Ggf. lässt die Behörde hier mit sich reden und trägt die Waffen direkt auf Dich als Sohn (quasi nachfolgender Erbe) um...

Muss sie nicht - aber fragen kostet ja nix!

Geschrieben

.... Nur: Berechtigter für unblockerte Waffen bin ich möglicherweise aufgrund des fehlenden Bedürfnisses zur Zeit nicht.

Das blockieren hat doch nix mit Bedürfnis zu tun...

Du hast WBK's und bist somit sachkundig (sonst hättest Du keine). Somit entfällt die Blockadepflicht für Erbwaffen für Dich...

Geschrieben

Das blockieren hat doch nix mit Bedürfnis zu tun...

Du hast WBK's und bist somit sachkundig (sonst hättest Du keine). Somit entfällt die Blockadepflicht für Erbwaffen für Dich...

Ich bin aber nicht der Erbe, sondern meine nichtsachkundige Mutter.

Geschrieben

Das blockieren hat doch nix mit Bedürfnis zu tun...

Du hast WBK's und bist somit sachkundig (sonst hättest Du keine). Somit entfällt die Blockadepflicht für Erbwaffen für Dich...

Wobei die Blockierpflicht nicht aufgrund der Sachkunde wegfällt, sondern aufgrund einer WBK ( nachgewiesenes Bedürfnis)!

Ich bin aber nicht der Erbe, sondern meine nichtsachkundige Mutter.

Aber du kannst ja die Waffen für eine absehbare Zeit in Verwahrung nehmen (warum zur Einlagerung zu einem Waffenhändler/Büchsenmacher). Du erwirbst die Waffen vorrübergehend zur sicheren Verwahrung.

Klär das mit dein beiden beteiligten Behörden ab. Evtl. genügt es sogar, wenn Du den/die Schlüssel in Verwahrung nimmst und die Tresore bleiben vorerst bei Deiner Mutter stehen.

Und wenn Du dann noch mit Deiner Mutter abklärst und der jeweiligen Behörde darlegst, dass Dein Vater sowieso wollte (trotz Testatment zugunsten Deiner Mutter) dass die Waffen an Dich gehen und Deine Mutter das bestätigt und in dem Fall zu Deinen Gunsten auf die Waffen verzichtet......

Wäre der schnellste Weg mit dem kleinsten bürokratischen Aufwand.

Wenn die Behörden nicht mitmachen, dann versuch die Blockierpflicht zu vermeiden mit der Maßgabe, dass Du sowieso schnellst möglich sämtliche Waffen von Deiner Mutter übernehmen würdest, so dass der bürokratische und finanzielle Aufwand (für die Blockierung/Entblockierung) unverhältnismäßig (auch zum evtl. Waffenwert) wäre.

usw. usf.

gruß alzi

Geschrieben

Ich habe keinen Jagdschein; das hast Du wohl falsch verstanden.

In dem verlinkten Thread geht es um den Ewerb "auf Jagdschein", wenn die grüne WBK voll ist.

Du gibts an "neulich" bei Frankonia gekauft zu haben. Frankonia wollte nichts in die WBK eintragen, der Eintrag sei später von der Behörde vorgenommen worden.

Aufgrund welcher Berechtigung hast du bei Frankonia eingekauft?

Was hast du bei Frankonia eingekauft?

Worin wurde das eingetragen?

Warum sind deine WBK noch leer, wenn du doch "neulich" eingekauft hast und die Behörde den Eintrag vorgenommen hat?

Wie erklärt sich der Unterschied von acht Jahren in deinen Angaben über das Pausieren?

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