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Aussehen wie Kriegswaffe? - Neues Formular zur Anzeige über den Erwerb von Schußwaffen bei der KPB Steinfurt


vincula

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vor 2 Stunden schrieb Eisenwolf:

Interessante Angaben, die die Behörde da haben möchte. Bei einige Fragen verstehe ich den Sinn für den Sachbearbeiter, aber bei "Lauflänge (kürzer 60 cm oder länger 60 cm):" frage ich mich, was damit bezweckt wird. Es gibt doch nur 3 Zoll, 30 cm, 42 cm und 45 cm als zu beachtende Lauflängen im Waffengesetz oder übersehe ich jetzt etwas und irgendwo gibt es noch eine Mindest- oder Maximallänge von 60 cm. Kann mir hier bitte jemand helfen der sich etwas besser mit "Lauflängen im Waffenrecht" auskennt als ich?

 

Bei der Waffenlänge wird auch nur nach mehr oder weniger als 60 cm gefragt und die 95 cm werden überhaupt nicht thematisiert.

 

Den Hinweis "Hinweis: Bei Erwerb auf gelbe WBK bitte noch die anerkannte Sportordnung und die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben." finde ich allerdings nicht schlecht und ich werde, falls ich mal eine Waffe auf "Gelb" eintragen lasse auf meine Kopie des Antrages diese Info mit drauf schreiben (bei meiner Behörde gibt es keine solchen Fragen auf dem Formular) damit ich auch später noch weis, für welche Disziplin die Waffe "primär" beantragt wurde.

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vor 50 Minuten schrieb HBM:

oder übersehe ich jetzt etwas und irgendwo gibt es noch eine Mindest- oder Maximallänge von 60 cm.

Ja, über 60 cm Lauflänge ist ein Merkmal zur Einstufung bestimmter Flinten in Kat B oder C.

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vor 31 Minuten schrieb Bautz:

Ja, über 60 cm Lauflänge ist ein Merkmal zur Einstufung bestimmter Flinten in Kat B oder C.

Danke, hab mir mal die Liste der Einstufungen im NWR angeschaut und jetzt bin ich echt froh, dass ich nicht als Sachbearbeiter die alten WBKs "überarbeiten" bzw. eintragen muss. ;-)

 

Allerdings frage ich mich auch, wie ein Sachbearbeiter ohne viel mehr Fragen zur einzutragenden Waffe, überhaupt eine richtige Eintragung im NWR machen kann. Optimalerweise sollte eine zentrale Stelle zumindest im Moment "aktuelle" Waffen klassifizieren und der SB braucht dann "nur noch" den Hersteller und das Modell eintragen. Das passiert aber noch nicht mal mit Herstellern. Zumindest bei mir war letzte Woche "e.r. amantino" bei der Suche nach "ama" nicht im NWR auffindbar. In Deutschland werde ich doch nicht der einzige / erste sein, der eine solche Doppelflinte erwirbt bzw. erworben hat, oder?

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vor 1 Stunde schrieb HBM:

 

Den Hinweis "Hinweis: Bei Erwerb auf gelbe WBK bitte noch die anerkannte Sportordnung und die für die jeweilige Waffe zulässige Disziplin angeben." finde ich allerdings nicht schlecht und ich werde, falls ich mal eine Waffe auf "Gelb" eintragen lasse auf meine Kopie des Antrages diese Info mit drauf schreiben (bei meiner Behörde gibt es keine solchen Fragen auf dem Formular) damit ich auch später noch weis, für welche Disziplin die Waffe "primär" beantragt wurde.

Das kannst du dir doch selbst daheim notieren, wenn es mal so unübersichtlich werden sollte.

Im übrigen dürfte die Beweislast dafür, dass eine Waffe auf gelb nicht zur anerkannten Sportordnung irgendeines Verbandes passt, bei der Behörde liegen oder?

Immerhin muss ich bei grün den Beweis durch Verbandsbestätigung erbringen, während bei gelb einfach so eingetragen wird, allein aufgrund der Tatsache Sportschütze und passende Waffe für gelb (Einzellader usw.)

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vor 8 Minuten schrieb P22:

Im übrigen dürfte die Beweislast dafür, dass eine Waffe auf gelb nicht zur anerkannten Sportordnung irgendeines Verbandes passt, bei der Behörde liegen oder?

Der Nachweis der Geeignetheit und Erforderlichkeit obliegt dem Erwerber und nicht der zuständigen Erlaubnisbehörde.

 

CM

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vor 2 Minuten schrieb P22:

Das kannst du dir doch selbst daheim notieren, wenn es mal so unübersichtlich werden sollte.

Im übrigen dürfte die Beweislast dafür, dass eine Waffe auf gelb nicht zur anerkannten Sportordnung irgendeines Verbandes passt, bei der Behörde liegen oder?

Da Langwaffen bei mir normalerweise auf Jagdschein erworben werden wird meine Gelbe sicher nicht unübersichtlich. Die "Beweislast" ist sicherlich beim Erwerber/Sportschützen und nicht bei der Behörde. Selbst bei Grün hast Du mit einem Voreintrag für z.B. 9mm Pistole die Möglichkeit jegliche 9mm-Pistole zu erwerben. Ob die Waffe in die Disziplin passt für die Du durch eine Bedürfnis deines Verbandes den Voreintrag bekommen hast oder nicht ist alleine Dein Problem. Jeder Händler verkauft Dir eine 9mm mit "zu langem/kurzem Lauf" einem "zu hohen Gewicht", "der falschen Visierung", etc. und der Sachbearbeiter trägt Dir die falsche Waffe dann auch ein. Das Problem hast dann aber Du, wenn irgendwann auffällt (z.B. bei einer Kontrolle), dass die von Dir erworbene Waffe nicht zur beantragten Disziplin passt. Analog sehe ich das auch bei einem Erwerb auf Gelb.

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Aussehen wie eine Kriegswaffe?

Das kommt auf den Krieg an!

1274 v. Chr. Krieg der Ägypter gegen die Hethiter: Pfeil und Bogen

1815 Befreiungskrieg gegen Napoleon: Kavalleriesäbel und Steinschloss-Muskete

2020 Cyberwar: handelsüblicher PC

 

Vielleicht kann man ja auch andere zusätzliche Kriterien mit berücksichtigen, z.B.

- Gewehr schießt treffsicher geradeaus > das muss ein Sportgerät oder eine Jagdwaffe sein

- Hubschrauber ist fluguntauglich > eindeutig eine Kriegswaffe

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Am 13.11.2016 um 08:58 schrieb HBM:

Danke, hab mir mal die Liste der Einstufungen im NWR angeschaut und jetzt bin ich echt froh, dass ich nicht als Sachbearbeiter die alten WBKs "überarbeiten" bzw. eintragen muss. ;-)

 

Allerdings frage ich mich auch, wie ein Sachbearbeiter ohne viel mehr Fragen zur einzutragenden Waffe, überhaupt eine richtige Eintragung im NWR machen kann. Optimalerweise sollte eine zentrale Stelle zumindest im Moment "aktuelle" Waffen klassifizieren und der SB braucht dann "nur noch" den Hersteller und das Modell eintragen. Das passiert aber noch nicht mal mit Herstellern. Zumindest bei mir war letzte Woche "e.r. amantino" bei der Suche nach "ama" nicht im NWR auffindbar. In Deutschland werde ich doch nicht der einzige / erste sein, der eine solche Doppelflinte erwirbt bzw. erworben hat, oder?

Aus diesem Grund sind ein Grossteil der Eintragungen bzw. Übertragungen ins NWR falsch.

Mach dir den Spass und lass dir eine Kopie deines Waffenbesitzes aus dem NWR machen.

Bei mir sind mind. 50% der Angaben Hersteller oder Kaliber fehlerhaft sowie abweichend zu den Eintragungen in den WBKs.

Da es bei mir zumeist um alte Jagdwaffen und alte Kaliber geht sind die Eintragungen in meinen WBKs richtig, da nach meinen Angaben vom SB übernommen.

Selbst neue Waffen wie eine MKE T94 werden im NWR Auszug als "Hersteller unbekannt" geführt.

Aus meiner LTD Thompson 1928 wurde im NWR eine Thompson Contender...............:lol:

Um halbwegs vernünftige Daten im NWR zu erreichen müssten die Waffenbesitzer als Kontrollinstanz einbezogen werden, ansonsten bereinigt sich nichts im NWR.

Bearbeitet von chapmen
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Menschenskind, wenn ich das alles nur lese… und mir nach all dem Wahnsinn, den die Behörden in Bayern mit mir getrieben haben, denke, es sei mir ja recht gut ergangen… würde eine einzige Kfz-Zulassungsstelle so arbeiten, was wäre der Teufel los im Lande!

 

"Gun control", meinetwegen, aber dann doch bitte mit Rechtssicherheit, v.a. mit einheitlicher Rechtsanwendung! Da es ein NWR gibt, sollten die Waffenbehörden vielleicht ihrerseits zentralisiert werden. Manche Waffenbesitzer glauben ja, eine solche Zentralisierung wäre der erste Schritt zu ihrer Entwaffnung; aber bedenkt man, wie sehr die Politik in diesem Land ohnehin auf das Recht pfeifen kann, wenn es politisch opportun erscheint, hat man eine solche Entwicklung jederzeit zu besorgen, ganz egal, welche Rechtsform die Behörde einnimmt.

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