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IGNORED

Voreintrag auf WBK gelb?


Fyodor

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Geschrieben

Hallo, Forum,

vor einiger Zeit habe ich eine gelbe WBK beantragt. Hierzu mußte ich die geplante erste Waffe nennen, also Typ und Kaliber, sowie die Disziplin die ich damit beabsichtige zu schießen. Soweit alles in Ordnung.

Die WBK habe ich dann auch erhalten, versehen mit einer Art "Voreintrag" (ich erinnere: gelb) für die Waffe auf dem Antrag auf Bestätigung des Bedürfnisses. Es handelt sich dabei um eine Flinte cal. 12/76.

Ich habe dann aber eine Flinte cal. 12/70 gekauft, und wollte diese nun eintragen lassen. Das wurde mir vorerst verweigert (!), mit der Begründung, der Voreintrag würde nicht stimmen.

Auf meinen Einwurf, daß es auf der gelben WBK keine rechtliche Grundlage für einen Voreintrag gäbe, und bei der zweiten Waffe wäre es dann sowieso egal, da ich hierfür gar keinen Antrag stellen muß, wurde mir zwar Recht gegeben, aber trotzdem darauf bestanden, daß ich vom Verein eine Bestätigung beibringe, daß die gekaufte Waffe für die gleiche Disziplin eingesetzt werden kann wie die ursprünglich beantragte Waffe. In meiner Akte wurde ein Eintrag angelegt, daß ich den Erwerb fristgerecht angezeigt habe, und kein OWI-Verfahren einzuleiten ist. Mir passiert also nichts, es ist nur unnötige Arbeit und Rennerei.

Trotzdem als Hinweis an alle, die neu eine gelbe WBK erhalten: Laßt den rechtswidrigen "Voreintrag" streichen, oder kauft wirklich genau das was drauf steht zuerst. Ein Antrag auf ein Einzellader-KK-Gewehr geht zwar immer durch, wenn Ihr aber dann doch zuerst lieber eine Doppelflinte haben wollt, habt Ihr eine Menge unnötige Arbeit. Das Beste wird sein, gegen den "Voreintrag" direkt vorzugehen. Hier wird über eine kleinkarierte Formalität, die nicht durch geltendes Recht gedeckt wird, versucht, das Gesetz in der Verwaltung zu verschärfen.

Geschrieben

In BaWü muß irgendwas im Trinkwasser sein...

Wer hat denn diesen "Voreintrag" in die Gelbe reingeschrieben? Das war doch die Behörde - warum hast Du das nicht gleich bei der Abholung (also vor dem Kauf der 12/70 reklamiert?

Du hättest natürlich auch sagen können, dass Du aus "Sicherheitsgründen" keine 12/76 sondern die Kleinkalibervariante 12/70 erworben hast. Dann hätte man dir sicher noch einen Orden verliehen... :lol:

Geschrieben

Ich hatte tatsächlich vor, eine 12/76er Flinte zu kaufen. Dann lief mir aber die nette 12/70er über den Weg... außerdem gibt es eine gelbe ohne "Voreintrag" hier nicht ohne großen Aufwand.

Mein Vereinsvorstand hat mir bereits bestätigt, daß das hier im Lande ganz normal ist... und mit einem einfachen Formschreiben behoben werden kann. Lästig (und rechtlich nicht in Ordnung) ist es trotzdem.

Geschrieben

Dann erzähl deinem SB einfach das du dir die 12/76 nächste Woche kaufst und erstmal die 12/70 in der zweiten Zeile eingetragen haben möchtest... ^_^

So ein Blödsinn entbehrt jeder Grundlage, die sollen sich an die Gesetze halten!

Geschrieben
Dann erzähl deinem SB einfach das du dir die 12/76 nächste Woche kaufst und erstmal die 12/70 in der zweiten Zeile eingetragen haben möchtest... ^_^

So ein Blödsinn entbehrt jeder Grundlage, die sollen sich an die Gesetze halten!

:icon14:

100%

genau so würde ich es auch machen, mit der Anmerkung dass ja Voreinträge mindestens ein Jahr lang gültig sind. Du könntest also noch drei andere Waffen vorher auf die neue Gelbe kaufen.

Geschrieben

Der Landesverband hat eine nette Mail an die SBin geschrieben... Inhalt im Groben:

- Verwunderung über Voreintrag in gelber WBK, da rechtlich gar nicht möglich

- Selbstverständlich ist 12/70 und 12/76 gleichermaßen vom Bedürfnis gedeckt

- Da sich die Erlaubnis auf alle glattläufigen Einzellader-Langwaffen erstreckt, stellt sich diese Frage eigentlich gar nicht

- Das WaffG kennt ohnehin nur cal. 12, Patronenlängen werden generell nicht angegeben

Werde die Frau nochmal anrufen, und einen Termin Anfang nächste Woche ausmachen.

Geschrieben

So schlecht ist die Masse ja auch nicht. Wir lesen hier ja nur einen Bruchteil der Bearbeitungen die in der Regel ordentlich ablaufen. Probleme gibt es meist da, wo das Gesetz unsauber formuliert ist.

Meist kann man gegensätzliche Auffassungen bereits mit konkreten Passagen in eine gemeinsame Auffassung wandeln.

Geschrieben
Mir passiert also nichts, es ist nur unnötige Arbeit und Rennerei.

Sowas ist eigentlich ein Fall für den Petitionsausschuss. Nach dem Motto: Da seht ihr, was ihr mit euren angeblichen Verbesserungen verschlimmbessert habt. Was glaubt ihr wird dadurch sicherer? Bitte sagt mir das mal. Und hört bitte auf uns zu nerven, kümmert euch um die echten bösen Buben und macht das weg.

bye knight

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