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IGNORED

noch keine WBK grün und trotzdem Waffen kaufen


vorwerk

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

ich bin im Besitz der WBK gelb und habe fast alle Vorraussetzungen für die WBK grün erfüllt,

bis auf die Sachkundeprüfung.

Jetzt habe ich die Gelegenkeit einen KK-Selbstlader zu kaufen.

Welche Möglichkeiten gibt es dies zu tun und die Waffe irgendwie einzulagern, bis ich die passende

WBK habe? Waffenhändler oder spezialisiertes Unternehmen?

Danke und Gruß,

V-W

Geschrieben

Du brauchst die WBK nur für den Erwerb, nicht den Besitz.

Das heißt du kannst eine Waffe kaufen, darfst sie aber nicht ausgehändigt bekommen.

Da du schon eine WBK hast besteht auch die Möglichkeit die Waffe dann vorübergehend auszuleihen.

Allerdings frage ich mich gerade wie man eine WBK ohne Sachkunde haben kann.

Geschrieben
ich bin im Besitz der WBK gelb und habe fast alle Vorraussetzungen für die WBK grün erfüllt,

bis auf die Sachkundeprüfung.

??????

das möge er mir erklären?

WBK gelb ohne Sachkunde?

Uralt WBK?

Geschrieben
??????

das möge er mir erklären?

WBK gelb ohne Sachkunde?

Uralt WBK?

genau, Uralt WBK, damals war ich 16 Jahre alt und der Verein musst nur bestätigen das ich

das hinbekomme. Sachkunde mussten damals nur die machen, die eine grüne wollten.

Ist jetzt 22 Jahre her...

Geschrieben
Ja da bin ich aber auch neugierig, wie das gehen soll. WBK Gelb ohne Sachkunde ??? Oder meintest du vielleicht für Grün noch kein Bedürfnis erteilt ??

Die Sachkundepflicht gibt es dafür erst seit... 2003 wenn ichs richtig in erinnerung hab.

Wenn er damals ne Gelbe bekommen hat braucht er heute ne Sachkunde wenn er jetzt für Grüne beantragen will.

Grüße,

Peter

Geschrieben

Du kannst mit dem Händler reden das Du das Ding kaufst & er es bei sich behält

(Waffenhandelsbuch) bis Du die WBK hast, das ist die gangbare Möglichkeit.

Geschrieben
Du brauchst die WBK nur für den Erwerb, nicht den Besitz.

Das heißt du kannst eine Waffe kaufen, darfst sie aber nicht ausgehändigt bekommen.

bitte keine begriffe durcheinanderwürfeln ;)

erwerb = ja, leihweise

besitz = ja, wenn ausgeliehen

eigentum = kann jeder

Geschrieben

Als WBK Inhaber kannst du auch von §12 WaffG Gebrauch machen.

§ 12 Ausnahmen von den Erlaubnispflichten

(1) Einer Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Waffe bedarf nicht, wer diese

1. als Inhaber einer Waffenbesitzkarte von einem Berechtigten

a ) lediglich vorübergehend, höchstens aber für einen Monat für einen von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit, oder

b ) vorübergehend zum Zweck der sicheren Verwahrung oder der Beförderung

Geschrieben

Also das mit der Sachkunde ist meines Erachtens höchst zweifelhaft.

Wer nur die "alte" Sachkunde hat, wird auch nach aktuellem Recht als sachkundig betrachtet. Mit welcher Begründung sollte die Waffenbehörde für Waffen aus dem selben Bedürfniskreis noch eine Sachkundeprüfung fordern ?

Da wäre ein Widerspruch meines Erachtens erfolgreich, denn entweder ist der Antragsteller sachkundig (da er die alte gelbe WBK hat, ist er es zweifellos) oder eben nicht.

Eine Beschränkung der Sachkunde ist nur dann zulässig, wenn sich das so aus dem Sachkundenachweis ergibt (z.B.:"für Langwaffen sachkundig nach...")

Geschrieben
Selbstlader lang krieg ich doch nicht auf ne gewöhnliche WBK, ohne IPSC oder ähnliches?!

Was ist denn die "gewöhnliche WBK"?

Selbstlader gehören auf WBK grün, egal ob lodengrün oder sportlich. Eventuell auch rot, falls das Sammelthema es hergibt.

Für eine Sport-WBK grün braucht es auch nicht IPSC oder ähnliches, sondern eben nur ein Bedürfnis für eine spezielle Disziplin. Der DSB ist da nicht besonders freigiebig, die anderen aber eigentlich schon.

Geschrieben
Also das mit der Sachkunde ist meines Erachtens höchst zweifelhaft.

Wer nur die "alte" Sachkunde hat, wird auch nach aktuellem Recht als sachkundig betrachtet. Mit welcher Begründung sollte die Waffenbehörde für Waffen aus dem selben Bedürfniskreis noch eine Sachkundeprüfung fordern ?

Da wäre ein Widerspruch meines Erachtens erfolgreich, denn entweder ist der Antragsteller sachkundig (da er die alte gelbe WBK hat, ist er es zweifellos) oder eben nicht.

Eine Beschränkung der Sachkunde ist nur dann zulässig, wenn sich das so aus dem Sachkundenachweis ergibt (z.B.:"für Langwaffen sachkundig nach...")

nach aktueller Rücksprache mit unserem SB sieht es genau so aus! Der SB meinte, ich soll mal die WBK grün beim BDS beantragen und als Nachweis der Sachkunde meine

alte, gelbe WBK mitgeben, wenn ich dann das Bedürfnis bescheinigt bekomme, braucht er für das Ausstellen der WBK keinen Sachkundenachweis mehr.

Dann wollte ich mich selbst noch mal beim BDS versichern und erhielt dort die gleiche Auskunft. : :gutidee:

BTW: ich habe einen Waffenhändler gefunden, der die Waffe so lange für mich verwahrt, er will dafür 20-25 €, was ich absolut ok finde.

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