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IGNORED

Vorderschaftrepetierflinten sind Selbstladewaffen?


greyman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben
Warum gibt es denn beim BDMP nicht solche komischen Regelungen bzgl. Vorderschaftrepetierflinten?

Die zuständigen Behörden sind ja dieselben.

Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, meine Posts zu verstehen (oder auch nur zu lesen), hättest Du mitbekommen, dass das auch im BDS nicht überall ein Problem ist. Die genannte waffenrechtliche Einordnung wird derzeit (noch) nicht in allen Ländern und Behörden so vorgenommen. Am Verband wird es also nicht liegen und der BDMP in HH wird sicher auch keine andere Behandlung durch die Behörde erfahren. Was ggf. in Bayern funktioniert, steht auf einem anderen Blatt ...

Geschrieben
Vielleicht weil der BDMP bedeutend besser ist als der Ruf, den er bei manchen (hier) hat.

Da dürftest du vollauf recht haben. Gerade in diesen Dingen ist er mehr als vorbildlich. Wie gesagt, wir hatten noch nie irgendwelche Probleme bei derartigen "Beschaffungen" und die dauern auch nicht Wochen. ;)

Geschrieben
Wenn Du Dir die Mühe gemacht hättest, meine Posts zu verstehen (oder auch nur zu lesen) [...]

:rolleyes:

Ich habe über den BDMP eine Vorderschaftrepetierflinte erworben.

Weder mußte ich hierfür an Wettkämpfen teilnehmen, noch hat die für mich waffenrechtlich zuständige Behörde irgendwelche Einwände erhoben.

Wollte ich über den entsprechenden Landesverband des BDS eine Vorderschaftrepetierflinte erwerben, so hätte ich dafür die Teilnahme an einem Pokalschießen und einer Bezirksmeisterschaft nachweisen müssen.

Weil es eine "indirekte" Vorgabe seitens der Waffenbehörden dazu gibt?

Und Bedürfnisse für eine VRF sonst von diesen nicht anerkannt werden?

Geschrieben
Weil es eine "indirekte" Vorgabe seitens der Waffenbehörden dazu gibt?

Und Bedürfnisse für eine VRF sonst von diesen nicht anerkannt werden?

Meiner SBiene ist das ziehmlich egal, solang der Verband das OK gibt.

Grüße,

Peter

Geschrieben
der BDMP in HH wird sicher auch keine andere Behandlung durch die Behörde erfahren.

Wobei diese - ersichtlich politisch und nicht rechtlich motivierte - "Behandlung" des Themas in HH reichlich absurd ist.

Nur so am Rande.

Geschrieben
Das stimmt leider Vorhalten der Verbänden haargenau - ob mit den Leuten glaube ich allerdings nicht so richtig.

Du kannst es einfach nicht lassen, egal welches Thema. B)

Geschrieben
:rolleyes:

Ich habe über den BDMP eine Vorderschaftrepetierflinte erworben.

Weder mußte ich hierfür an Wettkämpfen teilnehmen, noch hat die für mich waffenrechtlich zuständige Behörde irgendwelche Einwände erhoben.

Wollte ich über den entsprechenden Landesverband des BDS eine Vorderschaftrepetierflinte erwerben, so hätte ich dafür die Teilnahme an einem Pokalschießen und einer Bezirksmeisterschaft nachweisen müssen.

Weil es eine "indirekte" Vorgabe seitens der Waffenbehörden dazu gibt?

Und Bedürfnisse für eine VRF sonst von diesen nicht anerkannt werden?

Reden wir von der gleichen Ausgangslage?

Hattest du bereits 3 Selbstladelangwaffen und mit der VRF dann das "Kontingent" überschritten?

Wenn nicht reden wir von vollkommen verschiedenen Dingen.

Geschrieben
Reden wir von der gleichen Ausgangslage?

Hattest du bereits 3 Selbstladelangwaffen und mit der VRF dann das "Kontingent" überschritten?

Wenn nicht reden wir von vollkommen verschiedenen Dingen.

Danke, Schiiter.

Du warst schneller. Ich hatte ja vermutet, dass er nicht verstanden oder überhaupt aufmerksam gelesen hat:

Eine Vorderschaftrepetierflinte IM KONTIGENT ist auch hier überhaupt kein Problem (ggf. sogar auch 3 davon)

Geschrieben

Der VRF ist doch im Prinzip das gleiche wie eine 4mm-Kurzwaffe (mehrschüssig), nur mit Bedürfnis.

Da nicht von "gelb" erfasst, gehören die ins grüne Buch.

Nun wird sicher keiner auf die Idee kommen, diese Kurzwaffe auf das sportliche KW-Kontingent anrechnen zu wollen. (Ich ergänze: obwohl man sie sogar sportlich nutzen könnte zB bei der DSU)

Wieso dann VRF auf das SLB-Kontingent?

Geschrieben

Eine Vorderschaftrepetierflinte gehört waffenrechtlich gesehen überhaupt nicht zum sog. Grundkontingent.

Es ist also völlig unerheblich, wieviele halbautomatische Langwaffen jemand besitzt.

Für den Erwerb einer VRF spielt dies überhaupt keine Rolle!

Deswegen ist es für mich nicht nachvollziehbar, warum einige Landesverbände des BDS für deren Erwerb bzw. die Ausstellung eines Bedürfnisses Hürden schaffen (unabhängig davon, ob man sich noch innerhalb des "Grundkontingents" befindet oder dieses bereits überschreitet!), die über das waffenrechtlich Geforderte hinausgehen.

In den Befürwortungsrichtlinien des LV 4 z.B. heißt es:

Sofern die vorgenannten Voraussetzungen erfüllt sind, führt dies in der Regel zur Erteilung einer Verbandsbescheinigung

zum Erwerb von Kontingentswaffen. Darunter versteht man

- 2 Kurzwaffen und

- 3 Selbstladelangwaffen

für Patronenmunition.

Hier ist also garkeine Rede von Vorderschaftrepetierflinten.

Weiter heißt es unter dem Punkt Repetierflinten:

Repetierflinten

Für den Erwerb einer Repetierflinte ist mindestens die Teilnahme an einem vom LV 4 NRW anerkannten oder

ausgerichteten Pokalschießen und einer BM mit einer Langwaffe nachzuweisen.

Es wurde angeführt, daß dies so von den Waffenbehörden indirekt vorgegeben wurde und Bedürfnisse, die ohne vorherige Wettkampfteilnahme erteilt werden, von diesen nicht anerkannt werden.

In Anbetracht der Tatsache, daß ich meine VRF über den BDMP ohne jeglichen Firlefanz bekommen habe, ist dies für mich unverständlich, da ja die zuständigen Behörden dieselben sind!

Wer hat hier also was nicht verstanden?!

Geschrieben

Das Warum, hat der Jürgen Tegge (und das ist nicht irgendwer) schon genau erläutert. Auch gerade in dem Kontext des Überkontingents. Lies dir bitte seine Beiträge noch einmal durch.

Allgemein würde ich es sehr nett finden, wenn du zunächst die an dich gerichteten Fragen beantworten würdest, bevor du weitere Antworten von anderen einforderst.

Wenn du es nochmal ganz genau nachlesen möchtest

Regelungen des LV 4 NRW
Daraus ergeben sich nun gesetzliche und verbandsinterne Regelungen zum Erwerb weiterer Waffen über das Kontingent hinaus.

Der gesamte Absatz behandelt das Thema "Überkontingent" . Es geht um jeweils beginnend die 3. KW, die 4. SL-Langwaffe und auch um die Repetierflinte-aber im "Überkontingent".

Gruß

Geschrieben
...

Eine Vorderschaftrepetierflinte IM KONTIGENT ist auch hier überhaupt kein Problem

Nur das die VRF zu gar keinem irgendwie gearteten Kontingent gehört, denn weder ist sie ein Selbstladebüchse/-flinte noch eine Kurzwaffe und nur für diese gibt es derartiges. ;)

Geschrieben

Das steht hier schon ein paarmal und das warum ist auch erläutert.

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