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IGNORED

Erwerb von Munition 4mm M20 durch Jäger...


BFPierce

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Die Lothar Walther Reduzierhülse ist auch eine gute Idee........

Eine Reduzierhülse ist aber keine Langwaffe.

Da kommen wir wieder in den Bereich der "für die Waffe bestimmten Munition".

Der Munitionsverkäufer kann auch anhand des JJS und der WBK NICHT nachvollziehen, ob eine EWB für die 4mm-Munition gegeben ist.

Da schließt sich der Kreis hin zum Eintragen des Einstecklaufes und ggf. für diesen gestempelten Mun.-erwerb, je nachdem ob man den Stempel als notwendig ansieht oder nicht.

Edit:

Nochmal der Hinweis, dass alle Beiträge von mir lediglich eine Meinungsäußerung sind. Jeder muß selbst wissen, was er macht. Manchmal beschneidet man irrtümlich selbst seine Rechte, manchmal liegt man irrtümlich über der magischen Grenze.

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....Übrigens gibts auch Langwaffen in 9Para, 7.65 Browning, .45 ACP und und und......

Das ist richtig, dennoch verlangt ein mir bekannter Händler dann eine WBK in die z.B. ein UHR in .44 Mag eingetragen ist.

Die Argumentation das du dir die Waffe von einem bekannten Jäger ausleihst lässt er nicht gelten.

Keine WBK, keine Munition

Der Händler ist nicht verpflichtet dir etwas zu verkaufen, leider existiert er schon Jahrzehnte....

Deswegen wird von unserem PP LW in KW Kaliber mit einem Munerwerb in der WBK versehen......

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Habe keine Lust hier wieder mal wegen 4mm M20 zum üblichen Streit überzugehen.

Fakt ist , dies zeigt auch das Urteil, das es keine klare und eindeutige Sachlage gibt.

Das von mir gepostete stellt meine eigene Meinung dar - muss keiner genau so sehen.

Ebenso wenig muss ich pesönliche Sichtweisen anderer Poster akzeptieren.

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Selbstverständlich. Anders ist das insgesamt gar nicht angedacht.

Für den konkreten vorliegenden Fall mit der 4mmM20 Pistole steht allerdings fest, dass die Munition nicht auf Jagdschein erworben werden darf.

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Für den konkreten vorliegenden Fall mit der 4mmM20 Pistole steht allerdings fest, dass die Munition nicht auf Jagdschein erworben werden darf.

Nach deiner Sichtweise, eben dies meine ich.

Ansonsten würde ich mich über eine verbindliche Quelle dieser Aussage freuen.

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Selbstverständlich. Anders ist das insgesamt gar nicht angedacht.

Für den konkreten vorliegenden Fall mit der 4mmM20 Pistole steht allerdings fest, dass die Munition nicht auf Jagdschein erworben werden darf.

Komisch, mir haben sie welche verkauft, einfach auf Jagdschein, ohne nachzufragen, ebenso die 22 Magnum für einen Revolver, den ich für die Fallenjagd einsetze, ohne eine in der WBK gestempelte Munitionserwerbsberechtigung zu verlangen. Was jetzt, besitze ich diese Munition jetzt illegal?

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Könnte durchaus sein. Frag doch mal bei Deiner Waffenbehörde oder der örtlichen Kripo nach. :rolleyes:

Vielleicht sollte ich eine Selbstanzeige wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz in Erwägung ziehen und die Verkäufer auch noch gleich mit denunzieren damit ich Nachts wieder ruhig schlafen kann! :ridiculous:

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Unterabschnitt 3: Entbehrlichkeit einzelner Erlaubnisvoraussetzungen

1. Erwerb und Besitz ohne Bedürfnisnachweis (§ 4 Abs. 1 Nr. 4)

1.1 Feuerwaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule erteilt wird und die das Kennzeichen nach Anlage 1 Abbildung 1 der Ersten Verordnung zum Waffengesetz vom 24. Mai 1976 (BGBl. I S. 1285) in der zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes geltenden Fassung oder ein durch Rechtsverordnung nach § 25 Abs. 1 Nr. 1 Buchstabe c bestimmtes Zeichen tragen;

1.2 für Waffen nach Nummer 1.1 bestimmte Munition.

Eintrag des Einstecklaufes, Munerwerb dazu und Horrido

Wie Gruger in Beitrag 13 bereits schreibt. Allerdings kann ich den Eintrag des Einstecklaufs nicht nachvollziehen. Aus meinem Verständnis ist der Erwerb und Besitz der Munition unabhängig von einer entsprechenden Waffe ohne Bedürfnisnachweis möglich.

Einen 6,35er Einstecklauf habe ich mir übrigens einmal (für den Munitionswerwerb!) eintragen lassen, aber da geht es um KW-Munition.

Viele Grüße - sundance

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Ohne Bedürfnis, aber nur mit Erlaubnis.

Also die Erlaubnis zum Erwerb und Besitz ist ohne Bedürfnisprüfung, aber mit dem ganzen Rest (Sachkunde etc) verbunden.

Rein theoretisch müsste man sich also einen Munitionserwerbsschein ausstellen lassen können. Man braucht ja kein Bedürfnis und somit noch nicht mal eine Waffe zur Munition.

Aber ohne irgendwie dokumentierte MEB geht's nicht.

Ich halte den JJS jedenfalls nicht für eine allumfassende MEB (also Berechtigung auch ohne LW-Besitz diese Mun zu kaufen). Kann natürlich falsch sein.

Nach meiner persönlichen Meinung sollte es reichen, überhaupt eine LW in zb 9mm zu haben, unabhängig von irgendwelchen Kurzwaffen. Das hat das VG in Berlin aber anders gesehen, warum auch immer. Was ich aber logisch fand, war der Hinweis, dass man auch eine LW in dem zu erwerbenden Kaliber haben muß, denn 13 Abs. 5 bezieht sich ja auf Jagdlangwaffen und deren Munition.

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