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IGNORED

Grundsatzentscheidung zu § 6 AWaffV / Wechselsystemen


2nd_Amendment

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vor 28 Minuten schrieb Tyr13:

Du stellst das alles richtig dar,

Ich stelle garnichts als richtig dar.

Ich habe die Hintergründe beleuchtet.

Ich empfehle die Ausführungen von Bautz nachzulesen.

Dort ist alles noch einmal ausführlich begründet. Das sind die harten, prüfbaren Fakten.

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vor einer Stunde schrieb zickzack:

...und genau das habe ich geschrieben.

Nicht ganz. Du hast geschrieben

vor 1 Stunde schrieb zickzack:

Die Bullpups sind (gerüchteweise) nur in den §6 AWaffG mit aufgenommen worden, da der Abzug konstruktionsbedingt nicht zum sportlichen Schießen geeignet sein soll

also die Bul-Pup sind raus weil ihre Abzüge für das sportliche Schießen nicht taugen. Das ist falsch. Die Bul-Pups sind raus weil sie besonders kurz bauen und deshalb leicht verdeckt getragen werden können und weil sie eine hohe Feuerkraft haben. Das man zur Begründung des Verbots dann auf die Länge und - von mir übrigens unbestritten - auf die Abzüge abgestellt hat ist ein anderes Thema. Anders gesagt Du zäumst das Pferd richtig herum auf: ungeeignet also verboten. Das war aber nie so, denn es wurde verkehrt herum aufgezäumt: Das wollen wir nicht, also verbieten! Was können wir als ermächtigungskonforme Begründung anführen? Nehmen wir halt die kurze Bauform und den harten Abzug.

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vor 59 Minuten schrieb Tyr13:

Hinfort mit dem §6 !!! Diese Regelung schreit doch geradezu danach, technisch umgangen zu werden und genau das ist ja auch passiert.

Leute die so denken wie Du und Ihre Meinung in die Welt schreien haben Anteil daran, dass sich daran nichts mehr zugunsten der Schützen ändern wird, solange es nicht zu einem völligem Umbruch kommt.

 

Schau Dir folgendes Bild an:

https://forum.waffen-online.de/topic/434141-bild-des-tages/?do=findComment&comment=2438939

Wer sowas öffentlich macht sorgt bei einem Anti für Schnappatmung und ermöglicht es genau diesem Anti drei neutrale auf seine Seite zu ziehen.

Einiges was in § 6 AWaffV steht (oder nicht steht) würde heut so wohl nicht mehr durchgehen und das Läge nicht an der Interessenvertretern und Verbänden. Wer den Politikern Tag für Tag deutlich macht, dass sie zu dumm sind ein Gesetz zu schrieben, weil man so findig ist Lücken zu finden oder es sonstwie zu umgehen, der muss sich nicht wundern, wenn die "Dummen" zurückschlagen die Lücken schließen und noch ein wenig drumherum verbieten.

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vor 10 Minuten schrieb Bautz:

Leute die so denken wie Du und Ihre Meinung in die Welt schreien haben Anteil daran, dass sich daran nichts mehr zugunsten der Schützen ändern wird, solange es nicht zu einem völligem Umbruch kommt.

 

Schau Dir folgendes Bild an:

https://forum.waffen-online.de/topic/434141-bild-des-tages/?do=findComment&comment=2438939

Wer sowas öffentlich macht sorgt bei einem Anti für Schnappatmung und ermöglicht es genau diesem Anti drei neutrale auf seine Seite zu ziehen.

Einiges was in § 6 AWaffV steht (oder nicht steht) würde heut so wohl nicht mehr durchgehen und das Läge nicht an der Interessenvertretern und Verbänden. Wer den Politikern Tag für Tag deutlich macht, dass sie zu dumm sind ein Gesetz zu schrieben, weil man so findig ist Lücken zu finden oder es sonstwie zu umgehen, der muss sich nicht wundern, wenn die "Dummen" zurückschlagen die Lücken schließen und noch ein wenig drumherum verbieten.

Schon die Kotstecher hatten erfolgreich durch Outing und Selbstanzeigen die Entkriminalisierung ihrer triebgesteuerten primitiven Perversion erreicht. Das ist lession learned und dokumentiert.

Was das Rindvieh darf, darf der Jupiter erst recht.

Das Pack soll den § 6 AWaffV  ersatzlos streichen, sonst darf es in Assily-Quartieren Klos Putzen, mit Seife aufheben. Das ist die Botschaft. Die sind ersetzbar, wir nicht.

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vor 22 Stunden schrieb schiiter:

DIese Singularität reicht aber nicht. Auch die Anscheisser musst du zuzählen und die welche ganz geil drauf waren das zu verbieten, die welche das nicht verhindern wollten....

Beitler war nur ein willkommener Anlass.

Hätte er gewartet, hätte man später den gleichen Zauber veranstaltet.

Hätte man gewartet, hätte man es schwer gehabt so eine gravierende Änderung der AWaffV herbeizuführen.

 

Hier mal ein recht früher Entwurf:

§ 6

Vom Schießsport ausgeschlossene Schusswaffen

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

2. Jagdwaffen, ausgenommen Einzellader-Langwaffen mit glatten Läufen,

3. Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge.

Das sportliche Schießen sowie dessen Veranstaltung mit den in Satz 1 bezeichneten Schusswaffen sind unbeachtet des Absatz 3 verboten.

(2) Das Verbot des Schießsports mit Schusswaffen und Munition im Sinne der Anlage 2 Abschnitt 1 des Gesetzes bleibt unberührt.

(3) Das Bundesverwaltungsamt kann auf Antrag eines anerkannten Schießsportverbandes Ausnahmen für bestimmte Schusswaffen im Sinne des Absatzes 1 zulassen, insbesondere wenn es sich um in national oder international bedeutenden Schießsportwettkämpfen verwendete Schusswaffen handelt.

 

Was steht da von Anschein? Nichts kein Wort von Anschein.

Die Ziffern 1 und 2 des Absatzes 1 konnten wirksam angegriffen werden, weil sie nicht von der Ermächtigung im Gesetz gedeckt waren. Die waren ganz schnell draußen. Was war dann noch übrig geblieben? Richtig "Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge." So hätte es bleiben können.

 

 

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vor 14 Minuten schrieb Bautz:

Hätte man gewartet, hätte man es schwer gehabt so eine gravierende Änderung der AWaffV herbeizuführen.

Warum sollte das gerade bei einer VErordnung schwierig sein?

Die ändert man mit einem Federstreich ohne große Beteiligung. Das ist reines Exekutivrecht.

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vor 17 Minuten schrieb Bautz:

(1) Vom sportlichen Schießen sind ausgeschlossen:

1. Angriffs- oder Verteidigungswaffen, die bei einer militärischen Einheit, einer Polizei oder sonstigen Einrichtung mit Sicherheitsaufgaben eingeführt waren oder sind,

Stell dir mal vor wie weit das allein ausgelegt hätte werden können.

Irgendwer käme mit der Typidentität und fasst einfach alles der BAuart darunter zusammen. Da könnten mit einem FEderstrich alle AR15 egal welchen Anscheins oder LAuflänge drunterfallen.

Da wäre der Salat dann auf reinem VErwaltungswege sehr schnell noch viel größer gewesen.

Manchmal ist es ganz brauchbar, wenn VErbote genauer definiert sind und Freiheiten großzügig gefasst werden.

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vor 18 Minuten schrieb Bautz:

Die Ziffern 1 und 2 des Absatzes 1 konnten wirksam angegriffen werden, weil sie nicht von der Ermächtigung im Gesetz gedeckt waren. Die waren ganz schnell draußen. Was war dann noch übrig geblieben? Richtig "Schusswaffen mit einem Lauf von weniger als 3 Zoll Länge." So hätte es bleiben können.

 

vor 1 Minute schrieb schiiter:

Stell dir mal vor wie weit das allein ausgelegt hätte werden können.

Irgendwer käme mit der Typidentität und fasst einfach alles der BAuart darunter zusammen.

Da wäre der Salat dann auf reinem VErwaltungswege sehr schnell noch viel größer gewesen.

Manchmal ist es ganz brauchbar, wenn VErbote genauer definiert sind und Freiheiten großzügig gefasst werden.

 

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Es ging um den Entwurf an sich ;)

Ob das zudem angegangen worden wäre und dann auch noch erfolgreich abgeschlossen worden wäre, bleibt spekulativ.

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vor 7 Minuten schrieb schiiter:

Stell dir mal vor wie weit das allein ausgelegt hätte werden können.

Du musst mich nicht zu Dingen auffordern, die ich vor 14 Jahren schon erledigt habe. Im Übrigen scheinst Du mich nicht vollständig zu lesen. Die Antwort auf Deine "Bedenken" steht längst in dem Post.

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vor 9 Minuten schrieb Cascadeur:

 

Ja, diese Meinung ist wirklich bescheiden.

Was genau stört Dich an meiner Aussage?

Ich schrieb, das es mir völlig Wurst ist, was sich ein Sportschutze kaufen möchte, soll er doch.

Nur unsere Obrigkeit möchte manche Dinge eben nicht in Schützenhand sehen.

Bist Du etwa anderer Meinung?

Auch so ein "Jagdkollege" der gewisse Privilegien nicht mit Sportschützen teilen möchte?

Dann bist Du auch auf den Leim gegangen, die nächste Salamischeibe wird dann wieder bei " uns " abgeschnitten!

Wir dürfen uns nicht aufteilen lassen, LWB ist LWB.

Rolf

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Zitat
"Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27. Oktober 2003 (BGBl. I S. 2123), die zuletzt durch Artikel 1 der
Verordnung vom 17. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2698) geändert worden ist"
Auf Grund des § 6 Abs. 4, § 7 Abs. 2, § 15 Abs. 7 Satz 2, § 22 Abs. 2, § 25 Abs. 1, § 27 Abs. 7 Satz 2, § 34 Abs. 6, § 36 Abs. 5 und § 47 des Waffengesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4592, 2003 I S. 1957), jeweils auch in Verbindung mit Artikel 17 des Gesetzes vom 11. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3970, 4013), verordnet das Bundesministerium des Innern:

 

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Das die Verordnung eine Verordnung ist. Zudem vom BMI.

Also nach meinem Verständnis genau das was ich ausgesagt hatte.

vor 20 Minuten schrieb schiiter:

Eine VErordnung ist sonst was?

 

vor 16 Minuten schrieb Bautz:

Bitte ....

Schau einfach mal ins Gesetz.

 

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vor 1 Minute schrieb Bautz:

Es ist eine Verordnung und das BMI hat sie geschrieben und weiter?

Und die Verordnung darf genau das regeln, präzisieren, etc. was im Gesetz dafür "freigegeben" ist, jedenfalls kenne ich das so aus anderen Bereichen von Verordnungen. Oder um was geht es jetzt hier?

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Es geht darum, dass die Verordnung Exekutivrecht ist und daher mit einem Federstrich ohne große Beteiligung geändert werden kann.

vor 53 Minuten schrieb schiiter:

Warum sollte das gerade bei einer VErordnung schwierig sein?

Die ändert man mit einem Federstreich ohne große Beteiligung. Das ist reines Exekutivrecht.

 

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vor 18 Minuten schrieb HBM:

Oder um was geht es jetzt hier?

Im Prinzip sagt schiiter das BMI hätte die AWaffV auch jederzeit nachträglich ändern können, quasi mit einem Federstrich. Und ich widerspreche ihm da.

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