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IGNORED

Ab in die Schweiz


Rome

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi Leute,

Ich möchte gern mit Jagd und/oder Sportwaffen in die schweiz reisen um dort auf einem Schiessstand zu schiessen.

Was brauche ich dafür an unterlagen, Genehmigungen...?

Gibt es nen Unterschied ob ich die Waffen sportlich oder jagdlich gekauft habe?

VG Roman

Geschrieben

Hallo,

zusätzlich zum EFW, wird für jedes Sportgerät, wo in die Schweiz vorrüber gehend mitgenommen wird, wird ein INF3 / Rückware - Zollpapier benötigt.

Dieses Auskunftsblatt ist der Nachweis dafür, daß die Ware aus Deutschland stammt bzw. in Deutschland im freien Verkehr, sprich: versteuert und verzollt ist.

Dieses bekommst beim Zollamt, ohne Kosten!!

Musst leider alles von Hand ausfüllen, den dieses gibt es nicht elektronisch.

Nimm die Sportgeräte und WBK gleich zum Zolamt mit, dann stempelt der Zoll es gleich ab!!

INF3 / Zollpapier

Bei der einreise in die Swiss, ist Dein Sportgerät beim Zoll an zu melden und beim deutschen Zoll ab zu melden!!

Da brauchste Dein INF3 - Papier.

Auf diese Art reise ich schon seit Jahren ohne Probleme in die Schweiz zum 300m schiessen ein........

Gruß

Markus

Geschrieben
Hallo,

zusätzlich zum EFW, wird für jedes Sportgerät, wo in die Schweiz vorrüber gehend mitgenommen wird, wird ein INF3 / Rückware - Zollpapier benötigt.

Dieses Auskunftsblatt ist der Nachweis dafür, daß die Ware aus Deutschland stammt bzw. in Deutschland im freien Verkehr, sprich: versteuert und verzollt ist.

Dieses bekommst beim Zollamt, ohne Kosten!!

Musst leider alles von Hand ausfüllen, den dieses gibt es nicht elektronisch.

Nimm die Sportgeräte und WBK gleich zum Zolamt mit, dann stempelt der Zoll es gleich ab!!

INF3 / Zollpapier

Bei der einreise in die Swiss, ist Dein Sportgerät beim Zoll an zu melden und beim deutschen Zoll ab zu melden!!

Da brauchste Dein INF3 - Papier.

Auf diese Art reise ich schon seit Jahren ohne Probleme in die Schweiz zum 300m schiessen ein........

Gruß

Markus

Das ist natürlich Unsinn. Durch den Eintrag in WBK/EFW ist hinreichend nachgewiesen, das die Waffe(n) bereits vorher erworben wurde.

Geschrieben
Das ist natürlich Unsinn. Durch den Eintrag in WBK/EFW ist hinreichend nachgewiesen, das die Waffe(n) bereits vorher erworben wurde.

Bestechende Logik, ABER wohnst Du in D? (Hintergrund: So habe ich auch gedacht, als ich meine Jagdwaffe mit nach Namibia nehmen wollte.)

Wenemar

Geschrieben

OK, ich erkenne die beiden Meldungen an. Ich schränke dann aber soweit ein, dass die Vorlage der Rechnung zum Kauf der Waffe ausreicht.

Ein INF3 (Rückwaren innerhalb von 3 Jahren) oder die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung (Reiseverkehr) ist nur ein Ersatznachweis dafür. Er ist keine zwingende Voraussetzung.

@ wennemar

Ich gehe davon aus, dass mit Vorlage der Rechnung der Zoll das Thema bei dir zu den Akten gelegt hat oder wie hast du das gelöst?

Geschrieben
Grundsätzlich müssen bei der Ausreise für die aus Deutschland mitgenommenen Waren keine besonderen zollrechtlichen Bestimmungen beachtet werden. Diese sind auch bei der Rückreise innerhalb von drei Jahren einfuhrabgabenfrei, wenn sie im unveränderten Zustand wieder eingeführt werden. Als Nachweis dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Formular 0329) oder die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung im Reiseverkehr (Formular 0330) zu verwenden. Das entsprechende Formular wird vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt. Bei regelmäßigen Wiedereinfuhren werden sie von der Zollstelle als Dauernachweis ausgestellt.

Die Vorlage der deutschen Waffenbesitzkarte reicht als Rückwarennachweis nicht aus.

Das Problem scheint der "unveränderte Zustand" zu sein, der mit der Dämlichkeitsbescheinigung attestiert wird. Ob die Rechnung dem Zoll ausreicht?

Geschrieben
Das Problem scheint der "unveränderte Zustand" zu sein, der mit der Dämlichkeitsbescheinigung attestiert wird. Ob die Rechnung dem Zoll ausreicht?

Also ich war vor 14 Tagen in der Schweiz mit ner G17 und 500 Schuß Mun. An der Grenze haben die uns verständnislos angesehen als wir in die Kontrollstelle eingelaufen sind mit Europäischem Feuerwaffenpass und einladung (die wollte noch nicht mal einer sehen ).

Der Zöllner hinter der Panzerglasscheibe:

"Haben sie einen Europäischen Feuerwaffenpass und eine Einladung?"

Wir:

Ja!

Zöllner:

"Dann ist O.K. Wollen sie einen Stempel auf die Einladung haben, manche wollen das. Ist aber nicht notwendig"

Wir:

"Warum nicht"

Zöllner:

"Dann gute Fahrt und - Gut Schuß!"

Nix mit irgendwelche Formulare.

Geschrieben

Hallo,

die "Experten" können ja mal beim Zoll für eine Information-technische Auskunft anrufen.................

Am besten bei der Zollfahndung, denn die beschäftigen sich mit solchen Angelegenheiten.

Finde es immer wieder Klasse, wenn "selbsternannte Experten" dieses Forum, andere Nutzer, die sich mit der Problematik ausgiebig beschäftigt haben, als Idioten hinstellen......................

Gruß

Geschrieben
Das Problem scheint der "unveränderte Zustand" zu sein, der mit der Dämlichkeitsbescheinigung attestiert wird. Ob die Rechnung dem Zoll ausreicht?

Das sagt die Bescheinigung auch nicht aus. Es ist im Prinzip nichts weiter, als der Ersatz für eine Rechnung. Da steht nur drauf, das und das Gerät (Seriennummer) wird im Reiseverkehr aus- und wieder eingeführt.

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