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IGNORED

Extra Tresor für die KK Pistole bei Verheirateten


paulinchen1

Empfohlene Beiträge

Hallo an alle,

habe vielleicht eine selten dämliche Frage aber egal. :confused:

Also Ich bin verheiratet sowohl mein Mann als auch ich sind Sportschützen .

Mein Mann hat seit längerer Zeit eine Spopi,ich möchte mir nun eine kaufen.

Muß ich nun auch einen extra Tresor haben oder kann ich die Waffe bei meinem Mann im Tresor lagern.

Wir haben beide ne WBK.

Für ne schnelle Antwort schon mal herzlichen Dank. :rolleyes:

paulinchen1

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Hallo Paulinchen,

nach absprache mit dem Sachbearbeiter sollte ein Tresor ausreichen. Gegebenenfalls auch klären, ob ihr nicht gegenseitig in eure WBK`s eingetragen werden könnt. Ansonsten musst du deinem Mann einen Leihschein schreiben, wenn er mal deine Pistole mitnehmen will und umgekehert.

LG

Peter

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Muß ich nun auch einen extra Tresor haben oder kann ich die Waffe bei meinem Mann im Tresor lagern.

Wir haben beide ne WBK.

Hallo,

eine Zusammenlagerung ist zulässig, wenn eine häusliche Gemeinschaft und eine Berechtigung (WBK) vorliegt.

s. dazu: http://www.landkreis-bamberg.de/media/cust....PDF?1233669160

"Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig (§ 13 Abs. 10 AWaffV)."

Gruß

asmr

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Hallo Paulinchen,

nach absprache mit dem Sachbearbeiter sollte ein Tresor ausreichen.

Das geht auch ganz ohne Rückfrage und Einverständnis des Sachbearbeiters, das ist im Gesetz ganz eindeutig geregelt, genauer gesagt erlaubt!

§13 AWaffV:

...

(10) Die gemeinschaftliche Aufbewahrung von Waffen oder Munition durch berechtigte Personen, die in einer häuslichen Gemeinschaft leben, ist zulässig.

...

Gegebenenfalls auch klären, ob ihr nicht gegenseitig in eure WBK`s eingetragen werden könnt. ...

Das hat in der Regel die Konsequenz daß die beiden Waffen dann bei beiden Eingetragenen aufs Kontingent angerechnet werden, und somit 2 Waffen letztlich 4 Bedürfnisse binden.

Sollte man sich also gut überlegen, bzw. das sollte man in der Tat mit dem SB klären, wie der das handhabt.

Gruß

Sigges

Nachtrag: Mal wieder zu langsam, asmr war schneller ... :rolleyes:

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nach absprache mit dem Sachbearbeiter sollte ein Tresor ausreichen. Gegebenenfalls auch klären, ob .....

LG

Peter

Hallo PetMan,

wer viel fragt, bekommt viele Antworten. Ich empfehle einen Blick in die AWaffV (§ 13 Abs. 9) und in die WaffVwV (Nr. 36.2.13) das wäre hier zielführender. Dort ist alles geregelt.

MfG

Pirol 2

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DWJ hat ein Sonderheft rausgebracht mit WaffG, AWaffV und VwV. Alles schön beisammen für Leute, die es schwarz auf weiß haben wollen.

Hallo Gruber,

die letzten zwei "Kommentare" enthalten jedoch (leider) einige Ungereimtheiten, für die es im Gesetz

keine Quellen gibt. Du hast natürlich Recht, dass man hier die wichtigsten Quellen zusammen hat.

MfG

Pirol 2

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