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IGNORED

Versteh ich nicht ? Waffen beim Vater des 14 Jährigen aus Memmingen komplett beschlagnahmt


harry tasker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Und wenn sich in diesen Land Steuerhinterzieher freikaufen können die einen immensen Schaden angerichtet

Oder Freikäufe von Prozessen einiger Wohlhabender oder Mächtigen wi Kohl,Achkerman,Guttenberg.

Naja, dieses "Freikaufen" kann jeder Bürger, es ist in der BRD ein probates Mittel a) die Gerichte zu entlasten und b) noch etwas für die Staatskasse zu tun. Und ich kenne auch genug Normalbürger, die mit Sicherheit keine Ackermanns sind, die sich mittels akzeptieren so eines Strafbefehls der weiteren Strafverfolgung entziehen konnten. Dieses Mittel wird in der Regel von Seiten der StA gezogen, wenn die Sachlage dünn ist, es um Pillepalle-Fälle (und das ist Steuerhinterziehung nun mal) geht und man sich nicht mit ungewissem Ausgang in den juristischen Streit begeben möchte. Im Verkehrsrecht zB ist das in weiten Teilen der Republik absolut Usus, der Gebrauch des Strafbefehls, zB bei Alk-Fahrten oä.

Geschrieben

Ich wüsste nicht aus welcher Affäre ich mich zurück ziehen sollte, schließlich gibt es bei der Auslegung der Gesetze keinen großen Spielraum. Er hat gegen ein bzw. mehrere Gesetze verstoßen und sich dadurch strafbar gemacht. Ob das Gesetz jetzt Sinn macht oder nicht, da möchte ich mich nicht zu äußern. Es existiert aber, und damit ist die Verurteilung zum heutigen Zeitpunkt gerechtfertigt.

Grundsätzlich bin ich aber auch nur zum diskutieren bereit wenn man sich mit dem von normalen Menschen erwarteten gegenseitigen Respekt behandelt. Nur weil jemand anderer Meinung ist muss man ihn nicht als dumm bezeichnen und ausfallend werden. So ein Verhalten kenne ich persönlich nur aus dem Unterschichten-TV, vielleicht ist es ja in seinem Dunstkreis Gang und Gäbe, in meinem jedenfalls nicht.

Geschrieben

Ich wüsste nicht aus welcher Affäre ich mich zurück ziehen sollte, schließlich gibt es bei der Auslegung der Gesetze keinen großen Spielraum. Er hat gegen ein bzw. mehrere Gesetze verstoßen und sich dadurch strafbar gemacht. Ob das Gesetz jetzt Sinn macht oder nicht, da möchte ich mich nicht zu äußern. Es existiert aber, und damit ist die Verurteilung zum heutigen Zeitpunkt gerechtfertigt.

Grundsätzlich bin ich aber auch nur zum diskutieren bereit wenn man sich mit dem von normalen Menschen erwarteten gegenseitigen Respekt behandelt. Nur weil jemand anderer Meinung ist muss man ihn nicht als dumm bezeichnen und ausfallend werden. So ein Verhalten kenne ich persönlich nur aus dem Unterschichten-TV, vielleicht ist es ja in seinem Dunstkreis Gang und Gäbe, in meinem jedenfalls nicht.

Gerechtfertigt? Ach ja?

Dann rechtfertige, warum es gerade 80ts sein sollten und warum es 59 nicht getan hätten?

Als kleine Argumentationshilfe möge dir dienen, dass es in D für fahrlässige Tötung ca 90-100 TS gibt.

Bitte begründe ausführlich, warum der Besitz einer rechtmäßig(!) erworbenen Waffe, die in ihrem Gefährdungspotential

in Deutschland frei zu erwerbenden Waffen gleichsteht nahezu so behandelt weden soll, wie das fahrlässige Töten eines Menschen.

Ich bin gespannt....

ps. es bleit dabei: Dies ist ein politisches Urteil

Geschrieben

Warum es gerade 80TS sind weiß ich nicht, ich bin kein Richter. Irgendwie ist das hier ein Kampf gegen Windmühlen. Ich habe doch eben schon einmal geschrieben, dass ich mir über Sinn und Unsinn der Gesetze an dieser Stelle kein Urteil erlaube. Er wurde für ein bestehendes Gesetz bestraft, der Richter hat sich dann nach seinem ermessen an den Spielraum der im Gesetz festgelegten Strafe zu halten. Natürlich ist an der Stelle wieder auffällig dass in diesem Fall anscheinend an der Obergrenze entschieden wurde.

Für Totschlag gibt es nur 100TS wenn du kein Biodeutscher bist und ne schwere Kindheit hattest. Dass das falsch ist, da sind wir einer Meinung.

Die Strafe mußte natürlich politisch korrekt über 60TS sein, damit man dem Herr die Waffen abnehmen kann!

Nochmal und in aller Deutlichkeit: Ich urteile hier nicht über den Sinn des Gesetztes und auch nicht über das Strafmaß. ABER er hat gegen ein bestehendes Gesetz verstoßen, und deswegen ist eine Verurteilung gerechtfertigt.

Geschrieben

Da haben wir also de Pudels Kern, Gesinnungsjustitz.

Man hätte die LEP-Waffe auch einfach einziehen und das Verfahren einstellen können.

Es war halt zu dumm, das der Junge das Schloss manipuliert hatte (wars am Ende gar so ein tolles biometrisches?) und man dem Alten nicht wegen mangelnder Aufbewahrung ans Zeug hat flicken können.

Deswegen die Hausdurchsuchung erst 2 Tage später..... zefix aber au, der hat sein Zeug abgeschlossen....

Geschrieben

Illegal hat man heute schnell etwas in seinem Besitz.

Mir wurde mal unterstellt eine nicht unerhebliche Gefahr für die öffentliche Sicherheit zu sein.

Grund; Mein vom BÜma zurückgeschickter Verschluss meiner 1911 er. Der defekte Lauf blieb zum entsorgen bei ihm.

Da der Verschluss ohne Lauf war wurde von Behördenseite begündet, es wäre kein Wechselsystem mehr und der nackte Verschluß in meinem Besitz gefährdet die öffentliche Sicherheit.

So kann es gehn.

Erst das Oberverwaltungsgericht hat mir dann eine 'angemessene' Frist eingeräumt, einen neuen Lauf zu erwerben.

Wenn es nach einigen sehr "gesetztreuen" hier gehn würde, hätte ich wohl alles abgeben dürfen :rtfm:

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